Wohnfläche zur Berechnung des Unterhaltes

  • Hallo liebe Mitglieder,
    am 30.10.2016 bin ich Vater geworden und bisher kam keine Berechnung vom JA.
    Heute bekam ich einen Brief das für die Berechnung des Unterhaltes noch die Angabe meiner Wohnfläche fehlt.
    Zum Hintergrund: Ich habe mir vor ca. 5 Jahren ein Haus gekauft welches ich abzahle. Diese Kosten habe ich als Schulden für die Berechnung angegeben.
    Ich bewohne dieses Haus alleine, die Mutter des Kindes hat ein eigenes.Wir sind auch nicht mehr zusammen.
    Nun bekam ich den Brief das das JA die Wohnfläche zur Berechnung des Unterhaltes benötigt.
    Da ich das Haus schon lange vor der Geburt meines Kindes erworben habe verstehe ich nicht warum dies für die Berechnung von Bedeutung ist.
    Kann mir bitte jemand sagen wofür die Wohnfläche wichtig ist bzw. ob es das JA was angeht ?
    Ich würde ja gerne beim JA anfragen aber die geben einem Unterhaltspflichtigen keinerlei Auskünfte. Irgendwie wird man dort wie ein Verbrecher behandelt :-(


    Vielen Dank
    Konfusius

  • Hallo Konfusius,


    ich nehme an du zahlst nicht in Höhe des Mindestunterhaltes laut DT ?


    Beim selbstbewohnten Haus, kann man dir einen Wohnvorteil anrechnen.


    Wohnvorteil= m2 x ortsübliche Miete/m2


    Schuldzinsen kannst du gegenrechnen.


    lg
    edy

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  • Hallo Edy,
    Danke für deine Antwort aber denke das kann nicht der Grund sein.
    Ich habe bisher noch keine Berechnung bekommen und bezahle freiwillig 270€. Dies ist auch dem JA bekannt.
    Der Mindestunterhalt nach DT liegt meines Wissens bei 240€
    lg

  • Hallo Konfusius,


    der Mindestunterhalt bei einem bereinigtem Netto von bis zu 1500 liegt bei 250€.


    Das JA möchte m.E. aber dein bereinigtes Netto berechnen.
    lg
    edy

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  • Hallo Edy,
    ja, ich gehe davon aus das sie das bereinigte Netto ausrechnen wollen.
    Ich verstehe aber nicht welchen Einfluss die Wohnfläche darauf hat, da die Anschaffung schon lange vor der Geburt erfolgte und ich schon etwas mehr als den Mindestunterhalt zahle.
    Mich interessiert es eigentlich deshalb weil die Sachbearbeiterin vom JA nicht besonders Väterfreundlich ist und ich bedenken habe das sie die Finanzierung nicht anerkennen wollen, aufgrund zuviel qm für eine Person.
    Ich habe mit ihr schon einige schlechte Erfahrungen durch. Sie wollte der Mutter z.B. auch mit aller Macht das gemeinsame Sorgerecht ausreden, auf das wir uns eigentlich geeinigt hatten.
    Ist die Wohnfläche wirklich wichtig für die Berechnung?


    BG
    Konfus

  • Hallo,

    Wohnvorteil= m2 x ortsübliche Miete/m2


    120 m2 würden dein Netto bei 6€/m2 um 720€ erhöhen.


    Das Argument des JA könnte sein: eine Person braucht nicht so viele m2.


    Die könnte er vermieten, und selbst eine kleinere Wohnung suchen.
    lg
    edy

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  • Ich verstehe aber nicht welchen Einfluss die Wohnfläche darauf hat, da die Anschaffung schon lange vor der Geburt erfolgte und ich schon etwas mehr als den Mindestunterhalt zahle.


    Es ist völlig egal, wann die Hütte angeschafft wurde. Erträge aus Vermögen (z.B. Zinsen) sind unterhaltsrechtlich relevant. Wohnvorteile auch.


    Mich interessiert es eigentlich deshalb weil die Sachbearbeiterin vom JA nicht besonders Väterfreundlich ist und ich bedenken habe das sie die Finanzierung nicht anerkennen wollen, aufgrund zuviel qm für eine Person.


    Selbstverständlich sind Finanzierungskosten zu berücksichtigen. Tilgungsanteile werden sie vermutlich herausrechnen.
    Aber auch andere Kosten für die Hütte sind zu berücksichtigen. Z.B. Grundsteuer, Sach- und Haftpflichtversicherung, notwendige Instandhaltungskosten. Alles nachreichen.


    Ich habe mit ihr schon einige schlechte Erfahrungen durch. Sie wollte der Mutter z.B. auch mit aller Macht das gemeinsame Sorgerecht ausreden, auf das wir uns eigentlich geeinigt hatten.


    Von mir hätte die sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde am Hals.

  • Es ist völlig egal, wann die Hütte angeschafft wurde. Erträge aus Vermögen (z.B. Zinsen) sind unterhaltsrechtlich relevant. Wohnvorteile auch.


    Welche Wohnvorteile gibt es wenn die Hütte noch nicht abbezahlt ist? Wenn ich zur Miete wohne habe ich mietkosten und die können nix gegenrechnen. Beim Haus habe ich kosten und die Wohnfläche zählt als Vorteil? Würde ich ja verstehen wenn es abbezahlt wäre.


    Also eigentlich heißt das wenn irgendjemand ein Haus hat was noch abbezahlt wird, wird die Wohnfläche auf Netto gerechnet.
    Das heisst derjenige bekommt vielleicht 1600€ Netto plus Wohnvorteil 1000€ minus finanzierung 500€. Dann hätte derjenige ein bereinigtes Netto von 2100€ also mehr als er verdient?
    Die anderen Dinge lassen wir mal aussen vor und auch die Daten sind nur Beispiele um zu erklären wie ich es meine.
    Sowas kann doch nicht richtig sein.
    Klar soll ein Kind unterhalt bekommen und auch angemessen, aber bei solchen Berechnungen fallen ja Weihnachtsgeschenke und manche Unternehmungen evtl. ins Wasser.
    Oder habe ich hier was falsch verstanden?


    Über die Beschwerde denke ich noch nach, waren ja einige Dinge mehr die nach meiner Meinung nicht i.O. waren.

  • Hallo Konfusius,


    Mietkosten müsstest du aus dem Selbstbehalt bestreiten. Bei Mietzahlung bildest du kein Kapital-


    Dem Wohnvorteil kannst du wie schon mehrfach geschrieben, die Kreditzinsen gegenrechnen, nicht aber die


    Tilgungsrate ( sonst würdest du auf Kosten des Kindes Kapital bilden).


    lg
    rdy

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  • Das heisst derjenige bekommt vielleicht 1600€ Netto plus Wohnvorteil 1000€ minus finanzierung 500€. Dann hätte derjenige ein bereinigtes Netto von 2100€ also mehr als er verdient?


    Das ist gängige Rechtsprechung, die durchaus nachvollziehbar ist.


    Über die Beschwerde denke ich noch nach, waren ja einige Dinge mehr die nach meiner Meinung nicht i.O. waren.


    Lass das besser sein. Dazu bist du zu unerfahren.
    Versuche trotz aller Widrigkeiten einen guten Kontakt zum JA zu erhalten. Das ist wichtig, wenn es um den Umgang mit dem Kind geht.