Neuheirat

  • Hallo ,
    Zur Vorgeschichte!
    Habe 3 Kinder .
    18 Jahre 16 Jahre von einer Frau nicht verheiratet.
    Andre Kind 8 Jahre mit der Frau 3 Jahre verheiratet gewesen.


    Verdiene 1.550 Euro netto monatlich .
    Bezahle an das Jugendamt monatlich für meinen Sohn der noch 16 Jahre alt ist 100 Euro monatlich Restsumme Vorkasse Jugendamt.


    An meinem jüngsten Sohn 8 Jahre anderes Jugendamt hatte ich bis vor kurzem auch monatlich anteilig 100 Euro bezahlt Rest Jugendamt.


    Jetzt meine Frage, meine Ex Frau hat neugeheiratet und hat noch 2 weitere Kinder mit ihrem jetzigen Lebensgefährten plus meinem Sohn.
    Jetzt hat das Jugendamt geschrieben das sie aus den Vorauszahlungen austreten sprich nicht weiter zahlen das sie neugeheiratet hat und das Jugendamt der Meinung ist , das der neue Ehegatte jetzt aufkommen soll, er selber sagt warum soll ich dafür aufkommen ist ja nicht mein Sohn. Jetzt fordert der Anwalt von meiner Ex Frau auf , das ich monatlich 235 Euro an meine Ex Frau für meinen Sohn zahlen soll, was ich aber nicht über habe oder zBlen kann , wie sied es aus wenn ich jetzt neu heiraten würde , müsste ich dann weiter bezahlen????

  • Hallo,


    laut Düsseldorfer Tabelle der Zahlbeträge von 2017 sind für das 8-jährige Kind in Einkommenskategorie bis 1500 Euro/Monat 297 Euro fällig, und für das 16-jährige 364 Euro, in Summe 661 Euro.


    Ausgehend von einem bereinigten Netto von 1472 Euro müsstest Du bei einem Selbstbehalt von 1080 Euro eigentlich 392 für Deine Kinder zahlen können. Diese 392 Euro würden anteilig aufgeteilt nach Anspruch der Kinder, also 297 durch 661 mal 392 macht 176 Euro für das 8-jährige Kind, und 392 minus 176 sind 216€ für das 16-jährige Kind.


    Da ein Mangelfall vorliegt, kann es dem neuen Gatten Deiner Ex blühen, dass er in gewissen Umfang mit einbezogen wird. Er hat ja gewusst, dass seine neue Frau Kinder in die Ehe mitbringt, die nicht hinreichend versorgt werden können.


    Wenn Du neu heiratest, ändert sich an Deiner Unterhaltspflicht nichts, außer, wenn Du mit der neuen Frau zusammenziehst (wobei ihr da nicht mal verheiratet sein müsstet): dann wird möglicherweise für Dich ein geringerer Selbstbehalt als 1080€ angesetzt, weil Du ja einen Teil der Kosten für Wohnen einsparst, wenn du mit jemandem zusammen lebst.


    ((Richtig, TK/edy?))

  • Hallo Ungerecht,


    Was macht der 18.Jährige Sohn ( Schule/Ausbildung?) . Hat die Mutter des 18.Jährigen Einkommen?


    wie hoch ist ihr EK?


    Hast du dem Anwalt deiner EX dein Einkommen dargelegt?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo meine 18 jährige Tochter macht nichts soweit ich weiß, hat mal ne Ausbildung angefangen und abgebrochen , habe kein Kontakt. Zu meinem 17 Jahre alten Sohn ( wird im Oktober 18 ) bekommt 225 Euro im Monat, macht ein Berufsfortbildungsprogramm oder wie das heisst, auch dahin kein Kontakt, ja der Anwalt weiß über meine Situation Einkommen etc Bescheid uns lässt nicht locker .

  • Hallo,


    existieren Unterhaltstitel für die Kinder? Falls nicht, wird der Anwalt sehr darauf drängen und das mag der Grund für seine Beharrlichkeit sein. Die Kinder (bzw. stellvertretend der Elternteil, bei dem sie leben) haben einen Anspruch darauf, und der Titel wird auf Basis einer Überprüfung Deines Einkommens ausgestellt. Also bist Du vermutlich gut beraten, mit dem Anwalt zu kooperieren, denke ich. Möglicherweise ist es geschickter, wenn Du die Einkommensüberprüfung vom zuständigen Jugendamt durchführen lässt. Die stellen auch die Titel aus. Könnte sein, dass das billiger wird als den Anwalt zu zahlen. Mal gucken, was die anderen dazu sagen.

  • Hallo,


    bei uns war so, dass der Anwalt meiner Frau die Titel von ihrem Exmann verlangt hat, er aufs Jugendamt gegangen ist, um die Einkommensüberprüfung machen und die Titel ausfertigen zu lassen, selbige dann dem Anwalt übergeben und jener sie meiner Frau überstellt hat.

  • Hallo Tk,


    in welchem Rahmen der Exmann meiner Frau vom JA "beraten" worden ist, kann ich nicht sagen. Naturgemäß waren wir nicht dabei. Es wurde eine Einkommensüberprüfung durchgeführt und die Titel ausgestellt. Das gehört, soweit ich weiß, zu den Leistungen, die das Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft zu erbringen hat. Nun ist mir allerdings nicht bewusst, wie diese Beistandschaft zustande gekommen ist, denn dafür hätte die Initiative von meiner Frau ausgehen müssen. Ich vermute mal, dass der Anwalt das für sie gemacht hat. Oder sie hat es "verbummelt", mir zu erzählen, weil sie es damals nicht wichtig fand (und was sie ja auch nicht muss, letztlich habe ich als "Bonus-Papa" damit ja nichts zu kriegen).

  • Du, das ist ja auch nicht unbedingt wichtig für Außenstehende. Nur, das Jugendamt, und damit der Steuerzahler ist eben nicht ein Gratis-Interessenvertreter der Eltern, sondern Interessenvertreter des Kindes. Dass die mal pauschal rübergucken, was sie da titulieren, das ist klar. Aber mehr sollte nicht sein. Die Beistandsschaft wird für das Kind eingerichtet, nicht für die Eltern. Und die Urkunde kann auch ohne Beistandsschaft erstellt werden. Wenn alles klar ist, dann spricht ja auch nichts dagegen. Also, wenn der Vater (achtung, ich spekuliere) die Schreiben der Anwältin deiner Frau mitgenommen hat, da eine saubere Berechnung drinne ist, der Mitarbeiter JA das ganze nochmals kurz gegenrechnet, dann die Urkunde ausstellt, dann ist das doch in Ordnung.


    Herzlichst


    TK

  • Tk,


    ich gehe davon aus, dass das so in Ordnung gewesen ist. Ich kann Dir nicht sagen, wer die Einkommensüberprüfung vorgenommen hat, zumindest vorab mindestens geschätzt jedoch der Anwalt meiner Frau. Der hat einen Betrag gefordert, aber ich bin mir sicher, dass auf den Titeln dann was anderes stand. Das muss ja irgendwoher gekommen sein, und ich nahm bisher an, vom JA. Naja egal.


    Heuer steht eine Neuberechnung an. Ich denke, in dem Fall wird meine Frau zum JA gehen und die Beistandschaft beantragen, bzw. wiederaufleben lassen, meine Frau hat sie sicher nicht beendet. Dabei wird das Gehalt dann wohl neu überprüft und gegebenenfalls der bestehende Titel geändert bzw. ersetzt. Bei der Gelegenheit wird sie darauf hinweisen, dass Unterhaltspflicht früher gefordert worden ist, als auf den jetzt bestehenden Titel dokumentiert ist, dass ein Titel für 2 Monate Unterhalt für ein Kind ohnehin ganz fehlt, und dass der Titel darüber hinaus nicht vollständig bedient wurde. Ich glaube allerdings nicht, dass dabei allzu viel herauskommen wird. Aber wir werden sehen, in wie weit das Jugendamt in dem Fall die Beitreibung im Rahmen der Beistandschaft übernimmt.

  • Genau. Und in dieser Situation befindet sich ja der Fragesteller dieses Threads ja auch. Es liegt eine Forderung der Gegenseite vor, nun muss man sehen, wie man damit umgeht. Deswegen meine Frage nach den Titeln. Wenn es schon einen Titel gibt, dann steht ja drauf, was zu zahlen ist. Wenn nicht, kann er ja mit der Forderung und seinen Einkommensbelegen zum Jugendamt gehen und Titel für die Kinder ausstellen lassen. Das müssen die ja machen. Und für Nullachtfuffzehn-Fälle werden die das wohl hinkriegen. Wenn es kompliziert wird oder wer sich nicht auf die Erfahrung und das Wissen der Beamten verlassen will, der kann auch einen Anwalt beauftragen, die Unterhaltshöhe feststellen zu lassen und mit dem Ergebnis zum Jugendamt schlappen. Je nachdem. Der Anwalt kostet halt was.


    Wobei ich eben die Frage nochmal nachgelesen habe: er entrichtet den Unterhalt ohnehin schon an das Jugendamt, wenn ich das richtig verstehe. Die ergänzen dann wohl den Rest via Unterhaltsvorschuss. Da weiß ich nicht, wie das dann ist.

  • Danke schon mal für die vielen Antworten !!!
    Ich bezahle an das Jugendamt für meine eltesten Kinder , sprich direkt an das Jugendamt.
    An das andere Jugendamt bezahle ich monatlich eine Ratenzahlung. Und bezahle noch direkt an meine Ex FRAU sprich zur Zeit auf das Fremdkonto von ihrem Anwalt 225 Euro monatlich für meinen 8 Jährigen Sohn . Nur jetzt fordert der Anwalt aber mehr auf 336 Euro mir bleiben Grade mal 100 Euro im Moment über .
    Was ich nicht verstehe ist, das meine ex Frau ja neu geheiratet hat und das Jugendamt jetzt komplett raus ist mit dehn Vorauszahlungen.

  • @ Ast: der Fragesteller wirft munter einiges durcheinander. Wir haben hier drei Kinder, denen er zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist. Seinen Verpflichtungen ist er nicht nachgekommen, in der Vergangenheit, deshalb sind Schulden bei der Unterhaltsvorschußkasse aufgelaufen. Im übrigen scheint die Unterhaltsvorschußkasse auch zumindest teilweise für den laufenden Unterhalt aufzukommen. Also, ein ziemliches Durcheinander.


    Grundsätzlich geht laufender Unterhalt vor Tilgung von Rückständen, die sind später dran. Außerdem springt die Unterhaltsvorschußkasse nur vorübergehend ein (derzeit für maximal 72 Monate) und der Elterteil, bei dem das Kind lebt, darf nicht neu verheiratet sein. Da die Mutter seines jüngsten Kindes neu verheiratet ist, fällt die Leistung der Unterhaltsvorschußkasse weg. Nicht, weil die Kasse meint, dass nunmehr der Neue der Mutter für das Kind aufkommen soll, sondern schlicht und ergreifend, weil es gesetzlich so vorgesehen ist.


    Außerdem sind die Angaben hier widersprüchlich. Oben schreibt er, er zahle nur für das 16-jährige Kind, weiter unten dann auch für das 18-jährige. Eigentlich wissen wir hier gar nichts, so dass man auch nicht konkret helfen kann. Das einzige, was wir wirklich wissen, das ist, dass er drei Kinder hat. Und dass er das System nicht mal im Ansatz kapiert. Denn für das 16-jährige Kind zahlt er an das Jugendamt im Rahmen der Schuldentilgung, das ist kein direkter Kindesunterhalt.


    Bei so einem Durcheinander ist es sinnvoll, einen Anwalt aufzusuchen. Mit allen, wirklich allen Unterlagen. Es ist zu klären, wie hoch sein bereinigtes Netto-Einkommen ist. Es ist zu klären, was das volljährige Kind macht, und wenn es noch priviligiert ist, wie viel die Mutter verdient, so dass man da eine Berechnung anstellen kann. Dann ist im Rahmen der Verteilung der Masse zu quoteln. Da Mangelfall, ist zu klären, ob mit einem fiktiven Einkommen zu rechnen ist, oder aber ob ihm eine Zusatztätigkeit zuzumuten ist.


    Unerheblich ist, ob der Fragesteller neu heiratet. Das führt auf keinen Fall zu einer Unterhaltsminderung. Wieso sollte das auch so sein? Die dann günstigere Steuerklasse kommt natürlich auch den Kindern zugute, ebenso wäre dann zu prüfen, wie weit sein Selbstbehalt dann zu senken ist.


    Bleibt zu hoffen, dass er mit seiner neuen Holden nicht wieder gleich ein Kind in die Welt setzt, welches er ohnehin nicht ernähren kann. Und, dass er durch einen Fachmann mal Ordnung in seine Angelegenheiten bringen lässt.


    Herzlichst


    TK

  • Bei so einem Durcheinander ist es sinnvoll, einen Anwalt aufzusuchen. Mit allen, wirklich allen Unterlagen.


    So ist es. Einen Fachanwalt hat er dringend nötig.


    Er könnte Beratungshilfe in Anspruch nehmen, aber die wird bestimmt nicht alle Tätigkeiten des Anwalts abdecken.


    Angesichts der Tatsache, dass er noch mindestens 10 Jahre unterhaltspflichtig sein wird, sollte er ISUV-Mitglied werden und hätte dann Anspruch auf deren umfangreiches Leistungsangebot.

  • Nicht, weil die Kasse meint, dass nunmehr der Neue der Mutter für das Kind aufkommen soll, sondern schlicht und ergreifend, weil es gesetzlich so vorgesehen ist


    ... sondern weil das Gesetz meint, dass nunmehr der Neue der Mutter für das Kind aufkommen soll.


    Ansonsten kann man TK nur in vollem Umfang zustimmen.

  • Weder Gesetz noch Unterhaltsvorschusskasse meinen, dass der neue Ehemann für den Unterhalt des Kindes verpflichtet ist.


    Sondern die Anspruchsvoraussetzungen sind durch die Ehe nicht mehr gegeben (§ 1 UVG).


    Zitat

    ... bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und ...

  • Tk,


    naja, und woher kommt das wohl? Weil der Gesetzgeber der Meinung ist, dass in dem Fall eben der neue Gatte aufkommen soll. Und weißt Du was: ich finde das sogar in gewissem Maße in Ordnung: warum öffentliche Mittel in Anspruch nehmen, wenn die Probleme innerhalb der Familie (egal ob neu oder ex) gelöst werden können. Üblicherweise wird der Neue ja wissen, dass er sich auf eine Familie einlässt, bei der die Versorgungslage durch den Ex unsicher ist und dass er die "Altlasten" seiner Angebeteten eben mitzutragen hat. Er heiratet eben eine Familie. Nur in dem Fall trifft das Neuen ja auch; wenn kein Mangelfall vorliegt, bleibt der leibliche Elternteil ja unterhaltspflichtig und der Neue außen vor.


    Und wenn der Neue auch wieder keine Kohle hat: Gehe zurück zu "Start"!