Hallo,
ich fang mal an, mein Versprechen von heute morgen umzusetzen, und werde das dann so nach und nach fortsetzen. So, dass dann auch diejenigen, denen das System nicht so ganz klar ist, im Ansatz wissen, wie es funktioniert. Ich werde es ganz einfach darstellen, es gibt immer Ausnahmen, komplizierte Sachverhalte, die hier den Rahmen sprengen würden. Das zu meiner Entschuldigung, ehe ich wieder zusammengestaucht werde.
Um das System zu verstehen, etwas vorweg. Man sollte sich klar machen, dass wir uns in zwei Systemen bewegen, einmal im privatrechtlichen, aber dann auch im öffentlichrechtlichen. Die sind zunächst einmal streng getrennt, gewissen Verlinkungen sind natürlich da. Und dann gibt es Prinzipien, z.B. das Regel/Ausnahmeprinzip, also die Regelung dahingehend, was zu tun ist, wenn die Regel nicht greift oder wenn eben besondere Umstände vorliegen.
Privatrecht, das ist nicht nur Familienrecht, sondern bestimmt unser ganzes Leben. Ich kaufe in der Früh ein Brötchen beim Bäcker, ich betanke mein Auto u.s.w. Öffentliches Recht bestimmt unser Leben genau so. Ich muss mich anmelden, wenn ich umziehe, ich darf nicht im Parkverbot parken, ich muss Müllgebühren und Steuern zahlen u.s.w. Man sollte sich zunächst einmal darüber klar sein, in welchem Bereich man sich bewegt. Dann kann man Vorgänge auch leichter einordenen und versteht, um was es geht.
So, nun zum Unterhaltsrecht.
Wenn ein Kind auf die Welt kommt, dann hat das erhebliche zivilrechtliche Folgen. Die Regel ist, die Eltern sind verheiratet, damit ist die vollständige Verantwortung für das Kind auf sie übertragen. Also die Erziehung, aber auch eben die finanzielle Ausstattung des Kindes. So, jetzt zur Ausnahme. Die Eltern leben nicht zusammen, einerlei, ob sie jetzt verheiratet sind oder nicht (das spielt seit etwa 20 Jahren keine Rolle mehr), dann müssen die Aufgaben aufgeteilt werden. Ein Elternteil ist eben für die Erziehung, die Betreuung des Kindes zuständig, das andere Elternteil für den finanziellen Teil. Hier greifen die Regelungen des BGB, Familienrecht, in Verbindung mit den gerichtlichen Entscheidungen, oder aber auch z.B. mit der "Düsseldorfer Tabelle." All diese Entscheidungen/Hilfsmittel füllen die unbestimmten Rechtsbegriffe des Gesetzes für den Einzelfall aus. Aber, wir bewegen uns immer noch ausschliesslich im Zivilrecht.
"Unbestimmter Rechtsbegriff" was ist das? Im Unterhaltsrecht z.B. der Begriff "angemessener Unterhalt." Das Gesetz kann nicht jeden Einzelfall erfassen, deshalb diese Begriffe, die dann auszufüllen sind. Wie, das habe ich aufgezeigt.
So, jetzt springen wir ins öffentliche Recht. Es wäre vermessen, zu glauben, dass in intakten Beziehungen das öffentliche Recht keine Rolle bei der "Aufzucht der Brut" spielt. Wir haben Kitas, die subentioniert werden, Nachmittagsbetreuung in Schulen, subentionierte Schulkantinen u.s.w. Aber diese "verdeckte" Subventionierung soll jetzt kein Thema hier sein. Da gibt es individuelle Gebührenordnungen die von Ort zu Ort verschieden sein können. Im übrigen gibt es etwa 150 Töpfe im öffentlich rechtlichen Bereich, aus denen Kinder direkt oder auch indirekt subventioniert werden. Die will ich hier nun wirklich nicht auflisten.