Hallo,
Folgender Fall:
Vater zahlt seit Jahren regelmässig 115% Kindesunterhalt für den 13 jährigen Sohn.
Mutter beauftragt Anwalt zur Überprüfung des Einkommens des Vaters.
Vater schickt geforderte Unterlagen zum Anwalt der Mutter
Anwalt rechnet neuen Kindesunterhalt in Höhe von 144 % aus.
Vater rechnet dagegen und es bleibt seiner Meinung bei 115%.
Anwalt meint der Vater rechnet falsch und fordert weitere Unterlagen.
Vater bleibt bei 115% und schickt wieder die geforderten Unterlagen.
Nach 4 Monaten bekommt der Vater Post vom Gericht das dieses nun mit
der Geldentmachtung beauftragt worden ist, weil Vater auf das letzte
Schreiben indem weitere Dokumente gefordert worden,nicht nachgekommen
sei. Vater muss nun auch Anwalt nehmen (Anwaltszwang)
Dieses letzte Schreiben vom Anwalt der Mutter kam aber nie beim Vater an, was durch die Sendungsverfolgung auch zu belegen ist.
Anwalt vom Vater schickt nun geforderte Einkommens-Dokumente zum Gericht und rechnet 120% aus.
Vorläufige Berechnung Gericht: 136% Kindesunterhalt.
Vater ändert Unterhaltsurkunde auf 136%.
Vater hat durchgehend vom ersten Schreiben des Anwalts der
Kindesmutter immer pünktlich seine 115% Kindesunterhalt bezahlt und nun
auch den restlichen Unterhalt bis 136% für die letzten Monate
nachgezahlt..
Beschluss vom Gericht: Es sind wie auch schon bei der vorläufigen Berechnung 136% zu bezahlen
Weiter steht im Beschluss : Mutter bekommt keine
Verfahrenskostenhilfe, da der in Aussicht genommene bezifferte Antrag
keine hinreichende Erfolgsaussicht mehr hat.
Weiter steht im Beschluss: Nach derzeitigem Sachstand hätte der der
Vater die Kosten des Verfahrens zu tragen, da er sich im Verzug befunden
hat.
Frage: Warum soll der Vater die gesamten Gerichtskosten tragen? Hätte
das Gericht wie der Anwalt der Mutter auch 144% ausgerechnet, könnte
man dies ja dann verstehen, aber in diesem Fall haben beide Parteien ja
‚falsch‘ berechnet und dementsprechend müssten doch die Gerichtkosten
angeglichen werden.
Warum war der Vater in Verzug? Er hat immer pünktlich gezahlt. Zählt
der Verzug schon seit dem ersten Schreiben des Anwalts der Mutter? Wenn
ja, dann müssten ja immer die Väter die Gerichtskosten tragen, sofern
das Gericht nicht auch die Summe am Ende berechnet, die vom Anwalt der
Mutter gefordert wurde.
Oder meint das Gericht mit ‚Verzug‘, weil der Vater auf das letzte
Schreiben vom Anwalt der Mutter nicht reagiert hat ? (Konnte er ja
nicht, weil das Schreiben nie ankam)
Vielen Dank für Eure Antworten