Ex-Ehepartner mit Kind ins Ausland

  • Guten Tag!


    Ich frage nicht für mich, sondern für meinen Lebensgefährten.
    Mein Partner und seine Ex-Frau sind seit Ende 2010 geschieden. Sie haben geteiltes Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Tochter (*2006) ohne gegenseitige Unterhaltszahlungen.
    Anfang 2016 teilte sie ihm mit, dass sie im August des selben Jahres mit der Tochter zu ihrem neuen Lebensgefährten nach New York ziehen wird.
    Sie meinte es wäre nur für ein Jahr. Mein Partner betrachtete das als Chance in der Entwicklung seiner Tochter und stimmte dem zu. Wobei ich ihn darauf aufmerksam machte, das ich nicht daran glaube, dass es nur ein Jahr werden würde. Und natürlich war es auch so; das stellte sich beim Vater-Tochter-Urlaub im Juli heraus.
    Die Mutter hatte wohl der Tochter einen Hund versprochen, da es mindestens vier Jahre werden würden und von ihr verlangt, bloß nichts dem Papa zu erzählen. So viel zum Charakter der Dame.
    Nach der Ankunft in New York hat sie gleich zwei Wochen später den neuen Partner geheiratet. Sie versprach Vater und Tochter, dass sie zu Weihnachten nach Deutschland kommen würden. Mit dem finalen Datum ihres Aufenthaltes hielt sie ihn aber hin. Anfang Dezember sagte ich ihm, dass ich nicht glaube, dass sie kommen werden. Er wollte es nicht glauben. Mitte Dezember kam sie auf einmal mit einem fehlenden Visum für die Tochter, wovon bisher nicht ein Wort gefallen war. In der Tat benötigt die Kleine ein Visum, aber jetzt im März kam heraus, dass sie es damals noch nicht einmal beantragt hatte sonder erst Anfang Februar 2017. Lügen, Lügen, Lügen. Wir sind dann spontan über Weihnachten nach New York geflogen ohne die Mutter großartig um Erlaubnis zu bitten. Sie hat dann ordentlich gezetert, dass sie aber Pläne hätten zu der neuen Verwandtschaft nach Kalifornien zu fliegen usw. wir sollten doch Rücksicht auf ihre Planung nehmen. Und was ist mit unserer Planung, die wir für die Weihnachtszeit vorbereitet hatten? Entschuldigung, persönliche Emotionen. Zwischendurch hatte sie Vater und Tochter wieder erzählt, dass sie wohl über Ostern nach Deutschland kommen würden. Jetzt wieder Pustekuchen, da das Visum anscheinend 3 Monate Bearbeitungszeit benötigt. Im Juli/August soll auch ein Aufenthalt geplant sein, da die Mutter ihre Eigentumswohnung in Deutschland neu vermieten muss. Wir haben einen Zeitraum vereinbart, aber das ist auch ein ständiges Hin und Her. Die Mutter und ihr Ehemann haben die Kleine auf eine deutsche Privatschule geschickt und dort wird sie jetzt wieder runtergenommen, da es zu teuer ist. Ab September soll sie auf eine normale amerikanische Juniorhighschool gehen. Anscheinend war das geplant, aber weder Tochter noch Vater wussten davon. Jedenfalls soll die Kleine zwei Wochen vor Schulbeginn in ein Ferienlager oder einen Sprachkurs, was jetzt wohl wieder mit dem Besuch kollidieren könnte, obwohl wir es genau so besprochen hatten, damit die Tochter rechtzeitig wieder in New York zur Vorbereitung ist.
    Aber wenn mein Partner den Unterhalt nicht sofort am 1. des Monats überweist ist gleich großes Palaver X(


    Er könnte jetzt natürlich rechtlich um die Tochter kämpfen, aber er will Mutter und Tochter nicht trennen. Er hat sich aber überlegt, den Unterhalt für die Kleine um die Hälfte zu kürzen, um für sie, von dem Gesparten, Flugtickets für ihre Besuche in Deutschland zu bezahlen. Der Mutter vertraut er verständlicherweise nicht mehr.
    Nun die Frage: Kann er das so machen? Oder gibt es andere Möglichkeiten für ihn? Im Grunde entzieht sie ihm das Kind.

  • Hallo


    meines Wissens ist der Unterhalt auch dann zu zahlen, wenn das Kind im Ausland ist. Über den Unterhalt verfügt allein der Zahlungsempfänger. In so fern denke ich nicht, dass man unter Hinweis auf die Kosten für Tickets einen Teil des Unterhalts einbehalten kann, ohne sich Ärger einzuhandeln.


    Mal gucken, was die anderen sagen.


    Und: was genau will Dein Partner denn erreichen? Regelmäßigen Umgang?

  • Hallo ms.moehre,


    Umgang und Unterhalt sind getrennte Dinge und haben nichts miteinander zu tun!!!


    Er hat sich aber überlegt, den Unterhalt für die Kleine um die Hälfte zu kürzen, um für sie, von dem Gesparten, Flugtickets für ihre Besuche in Deutschland zu bezahlen.


    Das geht nur mit Zustimmung der Mutter.


    lg
    edy

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  • Hallo,


    es geht im Grunde darum, dass er seine Tochter vermisst und sehen will, aber seine Ex-Frau gerade so handelt wie es ihr gerade in den Kram passt, ohne Rücksicht darauf was sie ihrer Tochter und auch dem Vater damit antut. Sie hat die völlige Kontrolle über die ganze Situation. Und New York ist nicht eben mal neben an, dass man übers Wochenende hinfahren könnte. Er zahlt Unterhalt und sie will auch noch, dass er den kompletten Flug für das Kind bezahlt.


    Und was den Umgang betrifft: Bei geteiltem Sorge- und Aufenthaltbestimmungsrecht dachte ich haben beide die gleichen Rechte. Da hängt das nicht vom Gutwillen der Mutter ab oder?


    Im Grunde hat sie das Kind unter Angabe falscher Tatsachen ins Ausland gebracht oder?

  • Hallo,


    das mag alles sein. Nur: was hilft's? Es ist eben so. Es ist nicht fair und es ist nicht schön, aber es ist, wie es ist. Man könnte versuchen, über's Familiengericht zu klagen, aber was das dann kostet und ob da überhaupt etwas bei herum kommt, ist fraglich. Innerhalb Deutschlands würde das Gericht möglicherweise Zwangsgelder verhängen, aber wie will man das in den USA vollstrecken?


    Normalerweise ist derjenige für die Wegekosten zum Umgang verpflichtet, der ihn wahrnimmt, genau wie für alle anderen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Umgang entstehen. Wenn das Kind vom anderen Partner soweit wegverbracht wird, dass da erhebliche Kosten entstehen, dann muss er zahlen, wenn es vor Gericht geht, oder sich doch zumindest beteiligen. Möglicherweise kann man einen Kompromiss aushandeln. Aber wenn die Mutter so drauf ist, wie Du sie darstellst, wird sie sich einen Dreck drum scheren.


    Da kann der Kindsvater allenfalls hoffen, dass das Kind der Mutter aus Sehnsucht zum Vater irgendwann so einheizt, dass sie einlenkt.