Hallo zusammen!
Ich habe Anfang des Jahres ein wenig Internet Recherche betrieben um zu prüfen ob der von mir gezahlte Kindesunterhalt, nach der Anpassung der Düsseldorfer Tabelle 2017, noch korrekt ist.
Dabei bin ich über eine Info Box gestolpert in welcher erklärt wurde das Mietkosten für Wohnraum, der exklusiv den Kindern zur Verfügung steht, bei der Bereinigung des Nettoeinkommen berücksichtigt werden dürfen.
Leider kann ich diese Info nicht mehr finden. Ich bin jedoch total sicher sie gelesen zu haben.
Kann mir jemand hier im Board sagen woher die Info stammt?
Die Quelle oder gar ein entsprechendes Urteil wären famos!
Danke im voraus &
Beste Grüße!