Unterhalt volljähriges Kind, neu verheiratet mit 2 Kindern

  • Hallo,


    bei mir gibt es folgende Situation:


    Kind 1 von Mutter A: 20 Jahre, in Ausbildung, wohnhaft bei der Kindsmutter, unverheiratet
    Kind 2 von Mutter B: 2 Jahre, wohnt bei mir
    Kind 3 von Mutter B: 10 Monate, wohnt bei mir
    Mutter A: unverheiratet mit Lebensgefährte, Einkommen 1600€, Haus gekauft mit laufendem Kredit
    Mutter B: verheiratet mit mir, wohnt mit mir und Kind 2+3 in einer Mietwohnung, ohne Arbeit wegen Kinderbetreuung
    Ich: Berufstätig mit 2650€ Einkommen, wohne mit MutterB und Kind 2+3 zusammen


    Nun möchte Kind 1 Erwachsenenunterhalt bekommen.
    Wie berechnet sich das? Auf was muss ich mich in etwa einstellen?


    Beste Grüße,
    MuellersM

  • Hallo MuellersM,


    Hat die Mutter von A eigene Einkünfte?


    Was verdient Kind A Netto in Ausbildung?


    lg
    edy

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  • Hallo,


    die MutterA von Kind1 hat die oben beschriebenen Einkünfte vnon 1600€ netto.
    Kind 1 ist in schulischer Ausbildung ohne eigene Einkünfte.


    Gruß,
    MuellersM

  • Hallo MuellersM,


    beide Einkommen müssen noch bereinigt werden.


    Ich denke dann bereinigtes Einkommen der Mutter 1500€


    Dein bereinigtes Einkommen 2550€.


    Als Beipielrechnung:


    1500€ plus 2550€ = 4050€ ergibt laut Düsseldorfer Tabelle einen Bedarf von 759€


    Vom Bedar wird das volle Kindergeld abgezogen. Ergibt einen Zahlbetrag von 569€


    davon hast du 63% und die Mutter 37% zu zahlen.


    63% =358,50€


    37%= 210,50€


    Was wir nicht nicht wissen, wie hoch das wirkliche bereinigte Einkommen jeweils ist.


    lg
    edy

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  • Danke edy für die Antwort.
    Ich habe dennoch weitere Fragen zur Berechnung:


    Bis zum Zahlbetrag abzüglich volles Kindergeld komme ich noch mit.
    Wie kommst du aber genau auf die Aufteilung 63% zu 37%?
    Kannst du mir da bitte einmal den Rechenweg erklären zum Verständnis?


    Gruß,
    MuellersM

  • Moin


    das geht nach Einkommensschlüssel: wer mehr hat, zahlt mehr. Einfacher Dreisatz.


    Euer gemeinsames Einkommen ist 1500€ plus 2550€ = 4050€. 1500 sind davon 37%, 2550 sind 63%. 37% von den zu zahlenden 569 Euro sind 210 Euro, 359 sind die 63%.

  • Moin


    Aber wird vorher nicht der Selbstbehalt abgezogen und erst dann gerechnet?
    Also 1500-1080=420 und 2550-1080=1470
    Dann wäre die Verteilung in etwa 23% zu 77%


    Oder sehe ich das falsch?


    Gruß,
    MuellersM

  • Hallo,


    nein, m.W. nicht. Du kommst ja nicht unter den Selbstbehalt, also kannst Du voll leisten. Zur Bestimmung der Unterhaltshöhe ist der Selbstbehalt nicht relevant. Der Selbstbehalt ist nur relevant, wenn er durch die Unterhaltszahlung unterschritten werden würde. Nur in dem Fall wird nur das verteilt, was noch darüber ist.

  • Hallo M.M.



    Aber wird vorher nicht der Selbstbehalt abgezogen und erst dann gerechnet?


    Ja das siehst du richtig,


    da war ich wohl etwas zu schnell, und habe einen Denkfehler gemacht.


    lg
    edy

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  • Hallo edy,


    wo habe ich denn jetzt den Denkfehler, oder was habe ich übersehen? Das hieße ja, dass vom Netto auch der Selbstbehalt abgezogen werden würde, und nicht nur arbeitsbedingte Ausgaben u.ä., um aufs bereinigte Netto zu kommen. Eine solche Information habe ich noch nirgendwo gefunden.