Hallo zusammen,
als unterhaltsschuldner habe ich aktuell ein Problem mit rückwirkenden Forderungen der Unterhaltsvorschusskasse. aber erstmal eine kurze Beschreibung der Umstände.
Mein Sohn erhält berechtigterweise Unterhaltsvorschuss. Anfang 2014 wurde in einem Gespräch mit der Kindmutter im Jugendamt erbeten meine damaligen Betreuungszeiten zu Entlastung der Mutter auszuweiten. Vorher war dies jeden zweiten Tag 16 bis 18 Uhr sowie 24h am Wochenende. Durch meine Bindung an öffentliche Verkehrsmittel war es mir nicht möglich meinen damals 2 jährigen Sohn vor 16 Uhr zu betreuen. Ich bestätigte, den Führerschein zu erwerben um flexibler
zu werden. Diesen erwarb ich im Juli 2015 (Verzögerung durch hohe Kosten). Seither stiegen meine Umgangszeiten stetig. Ich hole meinen Sohn nun jeden 2. Tag von der Kita ab und bringe Ihn entweder selbst am Folgetag in die Kita oder in Abhängigkeit der Arbeitszeit der Mutter zu selbiger. Dies machen wir zur Entlastung unseres Sohnes um unnötig lange Kitazeiten von 9h zu reduzieren. Mein betreuungsanteil liegt bei 30 bis 35%.
Im November 2015 bin ich mit meiner neuen Partnerin zusammengezogen. Hier wurde auf Grund regelmäßiger Übernachtung auch ein Zimmer für meinen Sohn bereitgestellt.
Auf Grund meines Einkommen erhält mein Sohn Unterhaltsvorschuss. Das Jugendamt als Beistand forderte regelmäßig nur Lohnbescheinigungen. So z.B. zuletzt im Juli 2016. Diese habe ich pflichtgerecht eingereicht. Im Februar kam erstmalig mit der Aufforderung zum übermitteln der Lohnbescheinigungen auch ein Formular mit weiteren Angaben. Die Frage nach meinen Wohnverhältnissen wurden wahrheitsgetreu beantwortet. Eine gewünschte Arbeitgeberbescheinigung zu den Fahrtkosten konnte ich nicht vorlegen. Da mein Arbeitgeber Fahrtkosten nicht ertattet, habe ich erbeten diese Infos direkt beim Arbeitgeber anzufordern und auch das persönliche Gespäch zu offenen Fragen angeboten.
Bisher wurde immer meine nichtleistungsfähigkeit zum Unterhalt festgestellt. Mein um Busfahrkosten bereinigter Lohn waren immer unter den Selbstbehalt. Nun kam es auf Grund der eingereichten Unterlagen zu folgenden Berechnungen. Selbstbehalt auch wegen Zusammenlebens auch rückwirkend um 10% gekürzt. Dies macht ja Sinn obwohl es mir nicht bekannt war. Aber warum wird soetwas erst 2,5 Jahre nach Umzugsmeldung meinerseits nachgefragt - hier sehe ich eine Plichtverletzung des Beistands Jugendamt . Weiterhin gilt diese Kürzungen auch für Monate vor unseren Zusammenzug??
Fahrtkosten nicht berücksichtigt - "Arbeitgeberbescheinigung fehlt ja" - nochmaliger Hinweis meinerseits diese gemäß §6 II UVG anzufordern. "ist nicht meine Aufgabe" war die Antwort.
Zusammenfassend habe ich jetzt >3000 Euro Rückstände welche sofort fällig sind. In Glauben an die Richtigkeit der bisherigen Berechnungen habe ich erst die Mehrkosten für Autofahrten + Kinderzimmer auf mich genommen. Man geht halt davon aus das alles relevante auch angefordert. wird.
Nun muss ich wohl wieder 2,5h täglich Bus fahren und ggf. sogar Umziehen da mein Sohn ja kein Anrecht auf Wohraum hat. Der kleine Zwerg kann am wenigsten dafür und müsste am meisten leiden.
Das Jugendamt ruht sich ja nun auf der Anwaltspflicht in Familiensachenaus . Kann ich mir leider nicht leisten da es sicherlich auf einen Vergleich hinausläuft.
Es geht nunmal nur eins - der vom Jugendamt und Mutter gewünschte erweiterte Umgang unter Anerkennung meiner Fahrtkosten oder Barunterhalt.
Mit Busfahrten hätten wir wieder den Umgang von 2014 - dieser war der Mutter ja zu wenig.
Inwieweit kann ich denn Pflichtverletzungen vom Jugendamt geltent machen - durch Versäumnisse besonders in Feststellung der Wohnverhältnisse,bin ich ja erst in der Situation. Den Umzug hatte ich ja gemeldet.
Mein Einkommen liegt aktuell bei 1200 Euro (bis Dezember 1170€) - hierbei habe ich Fahrtkosten mit PKW von 225€ im Monat. Bus wären 80-90€. Ca 150 Euro meines Einkommens sind Prämie welche bei 3 tägischer Krankheit wegfällt.
Mich würde einfach mal eine Zweit- und Drittmeinung interessieren. Vielen Dank