Unterhalt

  • Guten Abend,
    habe eine Frage zum Thema Unterhalt.
    Mein ExMann hat regelmäßig Unterhalt bezahlt. es besteht ein Unterhaltstitel. Nun hatte mein exmann einen Schlaganfall und ist arbeitsunfähig, bekommt rente. habe einen Brief von seinem Anwalt bekommen im letzten jahr. habe eine Verzichtserklärung unterschrieben da es uns finanziell gut ging. das ich auf die Rechte aus dem unterhaltstitel verzichte und er dann 80,00 euro unterhalt bezahlt. nun wollte ich unterhaltsvorschuss beantragen da ich arbeitslos geworden bin dieses mir abgelehnt wurde weil ich eine Verzichtserklärung unterschrieben habe.
    würde gerne wissen ob ich diese Verzichtserklärung wiederrugfen kann ?? ist die aussage des Jugendamts rechtes? was kann ich tun.

  • Hi,


    die Faustregel für jedwede staatliche Unterstützung ist, dass man sich nicht bedürftig machen darf. Dabei kommt es nicht darauf an, ob man privatrechtlich was unterschreibt, was du ja getan hast, ob diese Unterschrift auch wirksam ist (was ich bezweifle). Es geht einfach darum, dass der Staat die Möglichkeiten, die er zur Rückführung von Geldern hat, selbst prüfen will. Das ist nachvollziehbar und vernünftig.


    Schreib dem Anwalt des Kindsvaters, dass du die Vereinbarung widerrufst, weil andernfalls die Vorschußkasse nicht eintritt. Dieses Schreiben nimmst du in Ablichtung mit zur Familienkasse. Gegen den Bescheid bitte Widerspruch einlegen. Das müsste ausreichen.


    Herzlichst


    TK