Anrechnung des Einkommens des Ehegatten bei volljährigem Kind

  • Hallo,
    in meinem Fall geht es darum wie das Einkommen, welches für die Unterhaltsberechnung herangezogen wird, berechnet wird, wenn der Unterhaltspflichtige (Kindesmutter) selber nichts (oder nicht genügend) selber verdient, dafür aber der (neue) Ehegatte. Es geht hier um den Unterhalt für ein erwachsenes Kind, daher ist die Kindesmutter grundsätzlich unterhaltspflichtig. Die Kindesmutter hat insgesamt 5 Kinder aus der ersten Ehe.


    Es gibt nur eine gemeinsame Steuererklärung mit Steuerklasse 3.
    Der Ehegatte erhält insbesondere Familienbonus vom Staat da er Beamter ist - für Ehefrau (Kindesmutter) sowie für deren insgesamt 5 Kinder, die im Haushalt leben.


    Der Familienbonus beläuft sich monatlich auf insgesamt rund 1500EUR. Eine nicht unbedingt zu vernachlässigende Summe.


    Frage: Läßt sich der Familienbonus, der dem Ehemann für Kindesmutter und deren Kinder gezahlt wird, der Kindesmutter direkt als Einkommen anrechnen?
    Oder rechnet man da generell mit einem virtuellen Unterhaltsanspruch gegen den Ehemann? Auf welcher Basis würde der gerechnet?


    Vielen Dank

  • Hallo,


    wieso spielt das Einkommen des neuen Ehegatten da überhaupt eine Rolle? Normalerweise zählt doch nur das Einkommen der Eltern, oder nicht?

  • Moin,


    wenn ich den Fragesteller richtig verstehe, ist die Mutter eventuell (es fehlen Angaben, deshalb meine Fragen) zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Und da stellt sich jetzt die Frage nach Einkommen, und ob der Familienzuschlag als eigenes Einkommen zu werten ist, da der Fragesteller diesen Zuschlag für "fremde" Kinder erhält. Möglicherweise kommen wir gar nicht zu diesem Punkt, möglicherweise hat das volljährige, aber priviligierte Kind einen Anspruch gegen den Fragesteller als Drittschuldner u.s.w.


    Herzlichst


    TK

  • Das Einkommen der Kindesmutter spielte bisher keine Rolle wegen der Minderjährigkeit aller Kinder.
    Nun wird ein Kind volljährig und befindet sich in Ausbildung/Studium. Somit wird die Kindesmutter erstmals auch unterhaltspflichtig.
    Das Kind wohnt weiterhin bei der Kindesmutter.


    Es geht nun um die "Strategie" bzw. die Berechnungsmethode - mir erschließt es "mit gesundem Menschenverand" betrachtet nicht, warum die KM ohne Einkommen (d.h. ohne barunterhaltspflicht) eingestuft würde, wenn der Ehemann für die Kinder (für die er keinen Unterhalt zahlt) und für die Unterhaltspflichtige monatlich derart viel Geld kassiert, und zudem durch die gemeinsame Veranlagung in Steuerklasse 3 zudem Steuern spart. Auch die Kinderfreibeträge schlagen ja voll ein - und sorgen in Summa dafür dass der Beamte - neben der zahlreichen Vorzüge für Beamte - einen geradezu lächerlichen Steuerbetrag zahlt. Ich glaube schon lange nicht mehr an Gerechtigkeit des deutschen Unterhaltsrecht - aber das hier gleicht einer Verhöhnung.


    WIe schaut es mit damit aus, dass der KM ein virtueller Unterhaltsanspruch gegen den Ehemann angerechnet würde? Vielleicht analog eines Ehegattenunterhalts im Falle einer Trennung?


    Vielen Dank an die Kontributoren!

  • Ich vergaß zu erwähnen, dass es natürlich einen Titel für das (damals minderjährige) Kind gegen mich als Unterhaltspflichtigen gibt, welcher (leider) nicht mit der Volljährigkeit des Kindes begrenzt ist. Gegen diesen Titel wäre natürlich im Rahmen einer Neuberechnung auch vorzugehen.

  • Hallo,


    und ich kapiere es nicht so wirklich.


    Also der Fragesteller ist wohl der Vater der 5 Kinder und zahlt für diese Unterhalt an seine Ex. Die Ex ist zwischenzeitlich neu mit einem Beamten verheiratet, hat aber selbst kein Einkommen. Die Älteste der Kinder studiert und ist nun volljährig geworden, wohnt aber weiter bei der Mutter. Also muss der Unterhalt für sie nun von beiden Elternteilen erbracht werden, also muss sie ihr Einkommen offenlegen.


    Aber es ist doch klasse, dass der Staat seine Beamten so besoldet, dass im Haushalt lebende Kinder "wie eigene" in Anrechnung gebracht werden. Dadurch sind die Kinder doch supertoll versorgt, da können doch alle froh und glücklich sein. Es wäre doch blöd, wenn das dieser Vorteil dadurch wieder zunichte gemacht werden würde, dass der unterhaltspflichtige Vater dadurch nun weniger Unterhalt zahlen muss. Darum sehe ich nicht, warum dieser Einkommensvorteil des neuen Ehemanns nun als Einkommen der Ehefrau angesetzt werden soll. Oder bin ich da jetzt wieder zu dusselig?

  • Aber, wenn das Kind volljährig ist, sind doch beide unterhaltspflichtig ... !?


    Der Stiefvater (der Beamte) ist nicht unterhaltspflichtig, bekommt aber von Vater Staat den Familienbonus, den der Fragesteller als Einkommen der Mutter in Anrechnung bringen will.


    ???

  • Die Zusammenfassung von thz2906 ist korrekt.


    Die KM "generiert" doch durch ihre bloße Anwesenheit und die der Kinder erhebliches Einkommen, von dem beide profitieren.
    Warum hat die KM also dann _kein_ Einkommen? Das kann doch nicht stimmen.


    Aber ich denke, das ist der falsche Weg und Laiendenke im Sinne des Familienrechts, ein fiktiver Unterhaltsanspruch bzw. die Erwerbtätigkeitspflicht der Unterhaltspflichtigen ist einzig gangbar, was am Ende natürlich aber nichts zählbares ergeben wird. Ich bleibe dann wohl zu 100% Edelgönner von Zahlemann & Söhne!


    timekeeper : sind noch Deine Fragen noch offen? Welche bitte?

  • Hi TK,


    der Fragesteller schrieb

    Nun wird ein Kind volljährig und befindet sich in Ausbildung/Studium. [...]
    Das Kind wohnt weiterhin bei der Kindesmutter.


    Einen über das 18. Lebensjahr des Kindes hinaus geltender Titel existiert lt. Fragesteller auch, und der soll ja dann wohl angefochten werden.


    Und letztlich geht es um die Frage, ob der Familienbonus aus dem Beamtenstatus des Stiefvaters als Einkommen der Mutter gerechnet wird oder nicht. Meine Antwort ist: keine Ahnung. Aber fair fände ich es aus o.g. Gründen nicht, auch wenn der Fragesteller da aus seiner Sicht anderer Meinung ist.

  • Unter_halt,


    bitte löse Dich von der Vorstellung, dass die Gegenwart von Kindern Geld "generiert", dass die "gegnerischen Eltern" dann verprassen können. Kinder sind eine bescheidene Kapitalanlage. Weder Kindergeld/Kinderfreibeträge noch Unterhalt allein reichen aus, um ein Kind großzukriegen. Ich habe das vor ein paar Wochen hier mal ausmultipliziert: Was kosten Kinder?. Gerade bei älteren Kindern reicht's da vorne und hinten nicht mehr, die Naturalunterhalt leistende Mutter muss auch finanziell drauflegen.


    Also sei bitte lieber froh, dass Deine Ex einen Beamten abgekriegt hat und gehe mal davon aus, dass dadurch die Versorgung Deiner Kinder dort ziemlich gut gesichert ist. DAS sollte doch Dein allererstes Anliegen sein: das Wohlergehen Deiner Kinder! Diese glückliche Wahl Deiner Ex und die ebenso glückliche Berufswahl ihres neuen Gatten berechtigt Dich allerdings keineswegs, Dich aus Deiner finanziellen Verantwortung für Deine Kinder zurückzuziehen. An beidem warst Du ja vermutlich kaum beteiligt.


    Das ist meine Meinung. Ich kann aber verstehen, dass Du das im Moment anders siehst. Sei also bitte nicht böse.


    Das muss aber nicht heißen, dass sie richtig ist, und dass ein Gericht das nicht möglicherweise anders sieht. Wie es gesetztlich geregelt ist, weiß ich nicht.

  • Thorsten, glaub mir ich bin (heil)froh und ich bin auch nicht böse, da verhungert niemand - das hast Du richtig erkannt. Die Kinder, die Du "Meine" nennst, sind (für mich) eben nicht die meinen, das hat seine Gründe. Ob es ihnen gut geht oder nicht, ist mir absolut Latte. Hätten wir das also geklärt.
    Es geht darum die bestehenden Gesetze & Praktiken auszuloten, die jeden _Unterhaltspflichtigen_ doch (scheinbar/hoffentlich) gleich behandeln.
    Wenn ich Gehalt bekomme, egal woher und wenn ich verheiratet wäre dann auch von dort, schaut man genau darauf wo/wie man mein Einkommen nach oben drücken kann. Alles für die armen Kinderchen natürlich. Wenn ich nicht arbeiten würde, würde ich auch die Erwerbstätigkeitspflicht zu spüren bekommen.
    Ich erwarte einfach dass auch bei der anderen Seite entsprechend "geschaut" wird. Um nicht mehr und nicht weniger geht es hier.

  • Hallo,


    Ui ui, das klingt nach einer ziemlich hässlichen Geschichte. Die armen Kinder. Aber das ist für hier ja egal.


    Tatsache ist, dass unterhaltsempfangsseitig eben nicht aufs Einkommen geschaut wird (und schon gleich gar nicht beim neuen Partner ---- was hat der mit den Kindern aus vorangehenden Ehen zu tun? Das ist allein die Aufgabe und Verantwortung der Eltern und niemandes sonst), sondern nur auf der Seite des Unterhaltspflichtigen. Da muss der Einkommensunterschied schon gewaltig sein, dass das anders gehandhabt wird. Beim einen Elternteil wachsen sie auf, der andere muss zahlen, und hat dann trotzdem nicht mal sonderliche Rechte, weder was die Verwendung des Unterhalts, noch was Entscheidungen über das Kind angeht. Es bleibt nur das Umgangsrecht und einige wenige spezielle Entscheidungen.


    Das ist alles nicht schön, aber das sind dann halt die Konsequenzen aus gescheiterten Beziehungen, aus denen Kinder hervorgegangen sind, und diese Schicksale sind nie schön. Ich denke, im Laufe der Jahrzehnte, in denen sich dieses System etabliert hat, hat es sich soweit weit am besten bewährt, bzw. andere Lösungsansätze haben Probleme hervorgerufen, die dazu geführt haben, dass es eben nun heute so ist wie es ist. Und damit müssen wir eben leben. Außer man würde es schaffen, sich außergerichtlich so zu einigen, dass alle glücklich und zufrieden sind, und das ist in solcher Situation in den seltensten Fällen möglich.


    Wie gesagt, juristisch kann ich Dir da keine Auskünfte geben. Versuch macht klug, wenn sich nicht noch jemand anderes findet, oder ein Besuch beim Anwalt Deines Vertrauens.

  • Tatsache ist, dass unterhaltsempfangsseitig eben nicht aufs Einkommen geschaut wird (und schon gleich gar nicht beim neuen Partner ---- was hat der mit den Kindern aus vorangehenden Ehen zu tun? Das ist allein die Aufgabe und Verantwortung der Eltern und niemandes sonst), sondern nur auf der Seite des Unterhaltspflichtigen.


    Du irrst, die KM ist unterhaltspflichtig, das ist es ja - der Unterhaltsanspruch des vormaligen Kindes - jetzt jungen Erwachsenen - geht gleichermaßen an beide Elternteile. Daher ist der Titel über die Volljährigkeit hinaus auch mE auch Blödsinn - da wird komplett alles neu verhandelt!

  • Bitte nimm mal zur Kenntnis, dass hier auch Fachleute unterwegs sind. Nur, man muss bei dir ja um jede Info betteln. Und bei volljährigen Kindern ist nun mal eine Gesamtschau erforderlich. Zunächst einmal, solange ein Titel existiert, ist der auch zu bedienen. Allerdings ist bei Volljährigkeit immer neu zu rechnen. Schon deshalb, weil das Kindergeld voll in die Berechnung einfließt und nicht nur teilweise. Und beide Eltern sind zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Bei einem priviligierten Kind (ist das Kind noch priviligiert, oder studiert es schon?) sind ab Volljährigkeit beide Elternteile verpflichtet, alles zu tun, um den Unterhalt sicher zu stellen. Das ist natürlich bei einer Mutter, die für 5 Kids bzw. jetzt 4 Kids problematisch. Wird man ihr kaum zumuten, zumindest wenn die Kids vom selben Vater sind. Kommt man zu diesem Ergebnis, dann bliebe alles beim alten, allerdings ist das Kindergeld voll in Anrechnung zu bringen. Insoweit reduzieren sich die Zahlungen auf jeden Fall.


    Jetzt zum Familienbonus. Dieser kann vom Charakter her unterschiedlich ausgestaltet sein, kommt drauf an, ob der Betroffene Bundes- oder Landesbeamter ist, oder kommunaler, oder ....oder.....oder. Ich hab das mal für Kirchenbeamte in Brandenburg überprüft (du siehst, wie speziell die Materie ist), da kam ich zur Überzeugung, dass der Bonus dem Verdiener zuzuordnen ist. Das hat dann ein Familiengericht in Berlin auch gehalten. Also, kein Verdienst der Mutter.


    Gleichwohl kann der Bonus eine Rolle spielen. Nämlich wenn man überlegt, ob die nicht verdienende Mutter ihr fiktives Taschengeld zum Unterhalt beitragen muss. Die Höhe des Taschengeldes richtet sich nach dem Einkommen des Verdieners inkl. Bonus. Achtung, nicht alle Gerichte ziehen da uneingeschränkt mit. Mit Sicherheit nicht, wenn es nur um einige Monate geht, die Priviligierung also nur noch kurz vorliegt.


    Nach der Priviligierung sieht es wieder anders aus. Ist das auch noch gefragt?


    Herzlichst


    TK

  • Ja, da hast Du recht, aber bis zur Volljährigkeit ist es so, wie ich es beschrieben habe. Und kein neuer Partner eines Elternteils da irgendwelche Aktien drin. Was den Titel angeht, hast Du ebenfalls recht, denke ich, bei uns ist er auch nur bis zur Volljährigkeit ausgestellt.


    Ab der Volljährigkeit ist es ja auch gar nicht mehr Aufgabe der Kindsmutter, sich um der Unterhalt zu kümmern, und sie bekommt ihn auch nicht mehr, sondern das Kind. Also müsste sich im Grund das Kind darum kümmern und es wäre vielleicht der einfachste Weg, die Herausgabe des Titels zu fordern oder zu erklagen und dann zu warten, was passiert.