Hallo,
in meinem Fall geht es darum wie das Einkommen, welches für die Unterhaltsberechnung herangezogen wird, berechnet wird, wenn der Unterhaltspflichtige (Kindesmutter) selber nichts (oder nicht genügend) selber verdient, dafür aber der (neue) Ehegatte. Es geht hier um den Unterhalt für ein erwachsenes Kind, daher ist die Kindesmutter grundsätzlich unterhaltspflichtig. Die Kindesmutter hat insgesamt 5 Kinder aus der ersten Ehe.
Es gibt nur eine gemeinsame Steuererklärung mit Steuerklasse 3.
Der Ehegatte erhält insbesondere Familienbonus vom Staat da er Beamter ist - für Ehefrau (Kindesmutter) sowie für deren insgesamt 5 Kinder, die im Haushalt leben.
Der Familienbonus beläuft sich monatlich auf insgesamt rund 1500EUR. Eine nicht unbedingt zu vernachlässigende Summe.
Frage: Läßt sich der Familienbonus, der dem Ehemann für Kindesmutter und deren Kinder gezahlt wird, der Kindesmutter direkt als Einkommen anrechnen?
Oder rechnet man da generell mit einem virtuellen Unterhaltsanspruch gegen den Ehemann? Auf welcher Basis würde der gerechnet?
Vielen Dank