Anrechnung des Einkommens des Ehegatten bei volljährigem Kind

  • Hallo TK,
    da die Tochter aber bei der Mutter und ihrem neuen Gespons lebt, hätte sie vermutlich wenig Freude an ihrem Titel. Ich nehme mal stark an, dass nicht nur Mutterns Taschengeld, sondern auch ein erheblicher Teil des vom Vater geleisteten Unterhalts für Kost und Logis eingezogen und der Studentin ein Taschengeld überlassen wird.

  • Hi,


    ob da jemand Freude dran hat, ist doch einerlei. Jedenfalls ist das hier nicht der Fall für eine Taschengeldpfändung, zumindest im Augenblick nicht. Ich wollte auf das rechtliche System hinweisen. Die Tochter hätte hier ja schon Probleme, einen Titel gegen die Mutter zu erwirken, weil sie nicht mehr priviligiert ist. Aber wenn ein Titel existieren würde, dann könnte sie beim Stiefvater das Taschengeld pfänden.


    Herzlichst


    TK

  • Lieber AST45,


    Auch wenn der Satz "Es muss sich niemand sorgen machen, für die Geier ist im Moment noch ausreichend da, so dass ich mir um die Reihenfolge der pussierlichen Vogeltiere keine Gedanken machen muss" witzig gemeint ist, finde ich ihn doch unpassend.


    Ich finde das gar euphemistisch be-/geschrieben - ob es in dieses Forum passt läßt sich sicherlich streiten. Muss man aber nicht. Ich wollte niemands Beziehung zu seinem Kind oder zu wem auch immer damit tangieren.


    In diesem Sinne, weiterhin wohlgelaunt grüßend,
    Anfänger Unter_halt

  • TK,


    jetzt mal ne oberblöde Frage an Dein Alltagswissen: wie redet man seinen Expartner oder sein Kind in einem solch formalen Schreiben an? Also, ich meine, was schreibt man als Grußformel drüber? Und muss man den Schrieb dann hochoffiziell mit Vor- und Zunamen unterzeichnen?

  • Hi,


    Du, das bleibt einem selbst überlassen. Ich hab schon alles erlebt, von "Liebe Emma" bis "Du dreckiges Miststück," "an meine Tochter Emma", "hallo Emma", offensichtlich sind da der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Der Brief sollte einen klaren Absender haben, ergibt sich ja auch aus dem Briefumschlag, dann vielleicht auf dem eigentlichen Brief nochmal oben drüber den Absender genannt haben, dann die Adresse, und wie man unterschreibt ist auch einerlei, ist ja zuordenbar. Aus dem amerikanischen kenne ich eine schöne Sitte. Man unterschreibt mit seinem Vornamen oder mit Dad/Mom, was auch immer, und setzt handschriftlich darunter in Druckbuchstaben seinen kompletten Namen.


    Also, der Brief muss zuordenbar sein, das wars. Und zwar vom Absender her als auch vom Empfänger her.


    Herzlichst


    TK

  • Danke TK!


    Klingt gut.


    Ich würde es wahrscheinlich so machen: oben Absender, drunter Empfänger, Ort/Datum, auf Grußformeln und Anrede würde ich wohl verzichten, dann den Text, Unterschrift mit Vor und Zuname wieder ohne Grußformel.


    Text: "Hiermit teile ich mit, dass mit Erreichen der Volljährigkeit meiner Tochter <Vorname><Zuname> meine Unterhaltspflicht bis auf Weiteres endet und damit die Rechtsgrundlage für den Titel <vollständige Überschrift>, ausgestellt von <Behörde> am <Datum> mit Überweisung meiner letzten Unterhaltszahlung in Höhe von <Betrag> am <Datum> erlischt. Aus diesem Grund fordere ich die Herausgabe des Titeldokuments oder eine rechtswirksame Vollstreckungsverzichtserklärung. Sollte mir bis <Datum> keines von beidem vorliegen, werde ich unverzüglich den Rechtsweg einschlagen."

  • Thorsten, glaub mir ich bin (heil)froh und ich bin auch nicht böse, da verhungert niemand - das hast Du richtig erkannt. Die Kinder, die Du "Meine" nennst, sind (für mich) eben nicht die meinen, das hat seine Gründe. Ob es ihnen gut geht oder nicht, ist mir absolut Latte. Hätten wir das also geklärt.


    @Ast45


    Das hast du nicht gelesen?


    @edy


    Zur Löschung des geilen Links zur "Konkurrenz" mein nachträgliches Lob. Aber nur ausnahmsweise. ;) Verantwortungsvollen Eltern darf man sowas nicht vorenthalten.

  • Hallo.


    edy


    Zur Löschung des geilen Links zur "Konkurrenz" mein nachträgliches Lob. Aber nur ausnahmsweise. Verantwortungsvollen Eltern darf man sowas nicht vorenthalten


    Es soll natürlich niemandem etwas vorenthalten werden.


    Es gibt doch immer verschiedene Quellen in denen man die Gesetzeslage nachlesen kann.


    z.B. die Leitlinien der OLG's, Gerichtsurteile, sogar Zeitschriften usw.


    Man sollte aber nicht in einem Forum ( das oft von "eigenen Anwälten" unterstützt wird ),


    einen Link auf konkurrierende Kanzleien setzen und für diese somit Werbung machen.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Man sollte aber nicht in einem Forum ( das oft von "eigenen Anwälten" unterstützt wird ),


    einen Link auf konkurrierende Kanzleien setzen und für diese somit Werbung machen.


    Kann man bei sowas wirklich immer von Werbung bzw. Konkurrenz sprechen? :?:


    Wenn nun jemand in diesem Forum auf hochinteressante Informationen eines Anwalt verlinkt, der Mitglied oder Förderer eines "geilen" Interessenverbandes ist, aber mit "Familienrecht-Heute" nichts am Hut hat, was dann? Hast DU dann einen Loyalitätskonfikt? ;)

  • Liebe Interessierten,


    Ich glaube ich würde
    "Liebes possierliches, kahlschädliges
    Vogeltier" als Anrede wählen. Also besser nicht.


    Jetzt mal (Galgen)Spaß beiseite, das macht alles schön der Anwalt, ich habe mit diesen Leuten ohne Beteiligung des Anwaltes nichts zu schaffen.


    Ich halte ich euch in Loop!


    Vielen Dank nochmal
    es grüßt fröhlich,
    Anfänger Unter_halt
    verantwortungsvoll

  • Bitte nimm mal zur Kenntnis, dass hier auch Fachleute unterwegs sind.


    @timekeeper


    Da ich selbst keinerlei Ahnung habe würde ich von den hiesigen Fachleuten gern wissen, ob der besagte Student Anspruch auf VKH/PKH bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung gegen seinen Vater hat, bzw. ob er vorrangig Verfahrenskostenvorschuss/Prozesskostenvorschuss beantragen sollte.

  • na ja, man kann sich eben nicht rausschleichen, indem man sagt, die Unterhaltspflicht endet. Tut sie ja gerade nicht, wenn ein Titel da ist. So läuft das nun mal nicht.


    Moin alle,


    und an TK: wenn nicht so, wie dann? Um die Außerkraftsetzung des Titels geht es ja gerade. Und der Grund dafür ist doch, dass die Unterhaltspflicht als Rechtsgrundlage für den Titel wegfällt. Das heißt ja nicht, dass die Unterhaltspflicht nicht wieder aufleben kann, aber dazu muss ja neu "verhandelt" werden (deswegen: "bis auf Weiteres").


    Also, was schreibt man dann hinein? Und, gesetzt den Fall, man würde es so abgeben, wäre es dennoch rechtswirksam?


    Schönen Tag!