Anrechnung des Einkommens des Ehegatten bei volljährigem Kind

  • Vielen Dank vorab nochmal an Thorsten und TK - ich bin mir bewußt dass ich hier Fachleute antreffe und bin auch für jeden Beitrag dankbar!
    Selbstverständlich liefere ich auch willig alle gewünschten Informationen.


    Das mit der Privilegierung verstehe ich nicht - was hat es damit auf sich?
    Das Kind ist sehr früh dran und studiert bereits - im 4 Semester Es liegen im Übrigen auch noch keine Leistungsnachweise vor. Das ist auch noch ein zu hinterfragender Aspekt, der die Diskussion nochmal in eine ganz andere Richtung lenken könnte. Ich halte es durchaus für möglich, dass das Kind (jetzt Erwachsener) "gammelt".


    Der Beamte ist wohl Lehrer an einer Realschule oä. . Er macht also in jeder Hinsicht ein Martyrium durch! Ein Heiland geradezu - wo bleibt nur die Seligsprechung durch den Papst?


    Setzt man den nie einen Ehegattenunterhalt oä. als fiktives Einkommen an? Wenn ich schon "Taschengeld" lese ist es doch klar dass es unter dem Selbstbehalt landen wird - bzw. gegenüber meinem Einkommen vernachlässigbar ist.

  • Hallo Unter_halt,


    du solltest in den Vorgang mal etwas "Struktur" bringen.


    Ich halte es durchaus für möglich, dass das Kind (jetzt Erwachsener) "gammelt".


    1. ein evtl. bestehender Titel zurückverlangen ( freiwillige Herausgabe, oder einen Vollstreckungsverzicht,
    oder ggf. auf Herausgabe klagen.)


    2. Ist das Kind noch unterhaltsberechtigt? (Nachweise vorlegen lassen).


    3. besteht ein BAFÖG-Anspruch ?


    wenn dies alles abgearbeitet ist, kanns mit der Berechnung losgehen.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hey,


    ich will bitte nicht klugscheißen, ich möchte es nur wissen: würde es nicht genügen, den Titel zurückzuverlangen oder so unwirksam zu machen, wie edy beschrieben hat, und dann einfach abzuwarten? Da müsste doch dann vom Kind eine schriftliche Unterhaltsforderung kommen und die Aufforderung, das Einkommen offen zu legen. Ab diesem Zeitpunkt ist der Fragesteller doch eigentlich erst unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind, oder? Nach einer Weile müsste dann vom Kind erneut ein Schrieb kommen mit der Einkommensoffenlegung der Mutter und des eigenen Einkommens des Kindes, nebst der Höhe des nunmehr vom Fragesteller geforderten Unterhalts. Vorher muss der Fragesteller doch eigentlich gar nicht aktiv werden, oder?

  • Hi,


    erst einmal eine Kritik. Es ist hier üblich, sich freundlich zu begrüßen und zu verabschieden. Es ist eine Frage des Respekts untereinander, bitte beachte das in Zukunft.


    Nun zum neuen Ehemann. Seufz. Lehrer - das heisst Landesbeamter, also 16 verschiedene Modelle sind da. Die durchwühle ich jetzt nicht. Aber, es wird keine Rolle spielen. Die Tochter ist nicht mehr priviligiert. Priviligierte Kinder sind die, die zwischen 18 und 21 Jahre alt sind, und noch eine unserer Regelschulen (Gymnasium) besuchen. Die sind (eingeschränkt) den minderjährigen Kindern gleichgestellt. Aber, sie ist es nicht mehr, scheint sich um ein sehr zielstrebiges Mädchen zu handeln.


    So, volljährig, nicht priviligiert, studierend, davon gehe ich jetzt aus. Du solltest als erstes von der Tochter den Titel herausfordern, damit nicht vollstreckt werden kann. Du solltest weiterhin unter Fristsetzung Studienbescheinigungen einfordern, mindestens einmal im Jahr.


    Bei Kindern in dieser Situation geht dann BaföG vor. Dies bedeutet, du musst erst Unterhalt zahlen, wenn kein BaföG Anspruch besteht, bzw. dieser abgelehnt worden ist. Oder es ist eben eine Differenz zu zahlen zum BaföG-Satz. Auch dieses unter Fristsetzung von der Tochter fordern.


    Meine ganze Ausführungen zum Taschengeld sind damit für die Füße, denn die Mutter hat keine Erwerbsobliegenheit, gar nichts. Also, schnür das Bündel, forder das an, und dann sieht man weiter. Und noch was: Unterhalt nicht mehr auf Konto der Mutter überweisen, sondern auf ein Konto der Tochter. Wie die die Unterhaltsfrage mit der Mutter klärt, das ist nicht dein Bier.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    mein Gott, es boomt ja hier richtig. Wir haben wohl alle drei gleichzeitig geschrieben.


    In Ergänzung, nochmals: es gibt verschiedene Status eines Kindes:


    1. Minderjährig ohne Einkommen
    2. Minderjährig mit Einkommen
    3. Volljährig, priviligiert
    4. Volljährig, nicht priviligiert, mit oder ohne Einkommen.


    Herzlichst


    TK

  • Liebe Cummunity,
    vielen Dank für die wertvollen Tipps, bitte seht mir nach wenn ich nicht alle Regeln und Gepflogenheiten auf Anhieb befolge und richtig mache, an meinem Status "Anfänger" seht ihr wie unerfahren ich bin, auch wenn ich in den letzten 9 Jahren Unterhalt in (deutlich) sechsstelliger Höhe für das Wohl der Kinder zahlen durfte. Ich zahle übrigens keinen Mindestunterhalt und in der ganzen Zeit
    absolut zuverlässig für alle Kinderchen.
    Nicht dass es irgendeine Bedeutung oder Wert
    hätte - ich wollte es trotzdem nicht unerwähnt lassen.


    Das Ganze gehört selbstverständlich in Anwaltshände - aber das heißt mitnichten dass ich diese Tipps nicht trotzdem dringend bräuchte, gerade weil die Situation extrem/nicht alltäglich ist und auch bleiben wird - auch für einen Anwalt.


    Das ursprüngliche Thema stelle ich erstmal
    hinten an - da gibt es ganz andere Dinge (Titel, Leistungsnachweise, Konto) die erstmal geklärt
    werden müssen.


    Vielleicht noch eine
    Evergreen Frage für die Spezialisten,
    solange nichts geklärt ist:
    mit welchem Modus sollen die Zahlungen
    an das erwachsene Kind laufen - und wieviel ?
    Mindestunterhalt unter Vorbehalt vielleicht? Was hätte das für einen Sinn?


    Wie komme ich der Pfändung zuvor, falls sich
    geweigert wird den Titel zurückzugeben ? Gibt es eine Chance bzw. einen Modus bei dem ich Chancen hätte ggf. überzahlten Unterhalt doch noch in irgendeiner Form
    zurückzubekommen?


    Besten Dank für Eure Zeit und Eure Ratschläge !
    Es grüßt,
    Anfänger Unter_halt

  • Hallo und guten Morgen :-)


    Du musst auf jeden Fall den Titel bedienen, anderenfalls kann die Gegenseite sofort vollstrecken lassen. Nur so kannst Du einer Pfändung zuvorkommen. Es ist Deine Obliegenheit und in Deinem Interesse, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass der Titel an sich ändernde Verhältnisse angepasst wird (also ersetzt wird), im Zweifelsfall auf dem Rechtsweg. Den neuen Titel muss ja vermutlich ohnehin das Gericht ausstellen, da für Deine volljährige Tochter das Jugendamt nicht mehr zuständig ist.


    Aufgrund eines unpassenden Titels überzahlte Beträge müssen per se erstmal nicht zurückgezahlt werden. Aber das Gericht, das den neuen Titel ausstellt, kann den Wirkungsbeginn des neuen Titels rückwirkend festlegen. Während der Prozessphase überbezahlte Beträge kannst Du dann auch zurückverlangen.


    Ich vermute, edy und TK können da noch ausführlicher/korrigierend Informationen beisteuern.


    Link zur Konkurrenz entfernt,aus dem eigenen Forum aber:


    hier:

  • Hallo,


    Den neuen Titel muss ja vermutlich ohnehin das Gericht ausstellen



    wenn kein Streit besteht kann man einen vollstreckbaren Titel auch beim Notar ausstellen lassen.( gar nicht teuer)


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    Du musst so weiter zahlen, solange der Titel existiert. Da nutzt kein "unter Vorbehalt", denn zu viel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht. Also, Brief schreiben, den unter Zeugen eintüten, dann per Einschreiben auf den Weg bringen. Inhalt des Briefs hatte ich ja schon oben skizziert. Frist von zwei Wochen ab Zugang zum Antworten setzen und gut ist. Du benötigst den Titel oder eine Erklärung, dass auf die Zwangsvollstreckung aus dem Titel verzichtet wird, eine Studienbescheinigung, eine Durchschrift des Antrages auf BaföG, Kto.-Nr. des Kindes. Ob du bereits jetzt den 2. Teil des Kindergeldes in Abzug bringen kannst, das kann ich hier nicht abschätzen. Kommt auf die Formulierung im Titel an. Und wenn das alles nicht binnen 3 Wochen da ist (14 Tage plus einige Tage Postweg), dann bitte ab zum Anwalt.


    Und, die Studienbescheinigung sollte auch das Semester umfassen, was in einigen Tagen beginnt (SS 2017). Auch dafür sollte die Immatrikulation in der Uni verwaltungstechnisch abgeschlossen sein.


    So, noch etwas. Bitte schau mal in § 1609 BGB. Daraus ergibt sich, dass die Tochter ganz nach hinten in der Berücksichtigung bei Unterhalt rutscht. Also zunächst die minderjährigen Kinder und die volljährigen priviligierten Kinder, dann die Ehefrau, und erst dann die volljährige studierende Tochter.


    Noch eine Anmerkung. Kinder sind teuer. Selbst die Unterhaltsvorschußkasse/das Job-Center zahlen für ein Kind bis zur Volljährigkeit einen sechsstelligen Betrag. Wenn man alle verdeckten Kosten mit einbezieht. Das ist nun mal so, das weiss man, wenn man Kinder in die Welt setzt. Als meine wegen Studium zu Hause auszogen, da fürchtete ich eine Geldknappheit, weil ich auch finanziell allein für sie sorgte. Kam aber gar nicht. Da wurde mir dann wirklich klar, was Kinder so kosten. Auch so banale Sachen wie Wasser, Heizung, Vereinsbeiträge, Taschengeld, was weiss ich.


    Bitte, falls eine BaföG-Berechnung kommt, du bist dann in die Berechnung mit einbezogen. Das ist aber öffentliches Recht, da bist du nur eine Berechnungsgröße. Daraus lässt sich kein familienrechtlicher Anspruch herleiten. Das wird oft mißverstanden. Aber, dann kannst du ja hier nochmals melden.


    Noch ein aller, allerletzter Hinweis: es muss kein neuer Titel ausgestellt werden. Die Tochter ist volljährig. Wenn man sich einig ist ....


    Und jetzt noch eine Bitte. "Keep us in the loop." Wir freuen uns immer, wenn wir erfahren, wie es weiter geht. Ob unsere Einschätzung in etwa richtig war. Ist auch für nachfolgende Frager wichtig.




    Herzlichst


    TK

  • Moin TK,


    fehlt da nicht das Einkommen der Mutter? Damit ging es doch oben los: ob der Familienbonus des verbeamteten Partners und/oder ihr "Taschengeldanspruch" dort mit hineinfällt oder nicht. Und damit geht ja dann auch die Streiterei los.

  • Hallo miteinander,


    Damit entfällt alle Überlegung hinsichtlich des Taschengeldes. Die ist nur noch dann von Interesse, wenn ein Titel gegen die Mutter existiert, der Ehemann als Drittschuldner in Anspruch genommen wird.


    Wie schafft man es zu sowas Tollem? Wer "verhängt" denn einen Titel gegen die KM mit Drittschuldner Ehemann? Über welche "Schiene" kommt der überhaupt in einem Titel ins Spiel?
    Der Sohnemann ehemals Kind jetzt Erwachsener (also der den TK bislang für eine Tochter hielt) macht sicherlich nichts bzw. nichts freiwillig gegen seine Mutter.

  • Hallo,


    ich vermute: Kind lebt beim Vater, Mutter ist tituliert unterhaltspflichtig und neu verheiratet, aber einkommenslos (vielleicht hat sie mit dem neuen Partner ein frisch gebackenes Kind und kann/muss nicht arbeiten gehen), daher hat sie einen (theoretischen) Taschengeldanspruch gegenüber ihrem neuen Ehemann, der dafür eingesetzt werden muss, zum Unterhalt für die Kinder aus der ersten Ehe beizutragen.


    Aber TK wird es uns sicher gleich erklären.

  • Bitte schau mal in § 1609 BGB. Daraus ergibt sich, dass die Tochter ganz nach hinten in der Berücksichtigung bei Unterhalt rutscht. Also zunächst die minderjährigen Kinder und die volljährigen priviligierten Kinder, dann die Ehefrau, und erst dann die volljährige studierende Tochter.


    Lieber TK,


    vielleicht hast Du meinen Satz "ich zahle keinen Mindestunterhalt" falsch verstanden, das bedeutet ich zahle _mehr_ als den Mindestunterhalt (für alle gleichermaßen versteht sich).
    Es muss sich niemand sorgen machen, für die Geier ist im Moment noch ausreichend da, so dass ich mir um die Reihenfolge der pussierlichen Vogeltiere keine Gedanken machen muss.


    Es dankt und grüßt der wohlgelaunte Anfänger Unter_halt!

  • Hallo zusammen.


    Ich lese zwar meistens nur mit, aber wenn mir etwas nicht besonders gefällt hebe ich meine "Hand".


    Auch wenn der Satz "Es muss sich niemand sorgen machen, für die Geier ist im Moment noch ausreichend da, so dass ich mir um die Reihenfolge der pussierlichen Vogeltiere keine Gedanken machen muss" witzig gemeint ist, finde ich ihn doch unpassend.


    Ich kann den "Ärger" oder auch "Sorgen" verstehen, weil die hat fast jeder. Gerade das Familienrecht finde ich persönlich auch nicht unbedingt "Gerecht", allerdings "Liebe" ich mein Kind und bezeichne mein Kind nicht als "Geier" oder Vogeltier". Macht man einfach nicht.
    Nicht böse gemeint, aber ist mir doch zuviel Ironie.


    Grüße

  • Hallo Ast45,


    Unter_halt hat weiter oben schon angerissen, dass das Verhältnis zwischen ihm und den Kindern offenbar ernsthaft gestört ist. Warum auch immer.

  • Hi,



    so was tolles wie einen Titel zu erlangen, das wisst ihr doch alle hier, wie das geht. Den Titel kann die Tochter erwirken, dann ist der Ehemann Drittschuldner, da muss man nur noch wie beim Arbeitgegener oder der Bank pfänden. Aber im Augenblick sind doch erst einmal die erforderlichen Auskünfte bei der Tochter einzuholen.


    Herzlichst



    TK