Anrechnung des Einkommens des Ehegatten bei volljährigem Kind

  • Hi,


    ich habe nicht behauptet, dass es keine Scheine gibt. Ich habe nur behauptet, dass es nicht festgelegt ist, wann man welche Scheine macht. Theoretisch kann man alle Scheine in einem xy Semester ablegen, nicht gesplittet auf Semester. Das ist das Problem. Deshalb wird ja auch bei BaföG nicht (mehr) auf die Semesterleistungen geguckt, sondern darauf, was wann da sein muss, um zur Prüfung zugelassen zu werden.


    Aber, für den unglücklichen Zahler: spätestens nach etwa 6 Semestern muss was vorliegen. Und wenn es nicht möglich ist, aufgrund des Vorliegenden die Schlussprüfung zu bestehen, dann wird man exmatrikuliert und dann gibt es auch keine Studienbescheinigung mehr.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    . Ich habe nur behauptet, dass es nicht festgelegt ist, wann man welche Scheine macht. Theoretisch kann man alle Scheine in einem xy Semester ablegen, nicht gesplittet auf Semester.


    Hi TK,


    abgesehen davon dass es ja nicht um das erste Semester geht gibt es einen Studienplan (leicht für jeden einzusehen über Internet), der sorgt für Orientierung. Dass man alle Scheine im letzten Semester macht ist doch nun wirklich abwegig, selbst wenn man es "theoretisch" betrachtet.


    Ich glaube von all den bisher hier angerissenen Seitenthreads ist das hier noch das "klarste" ...


    Es grüßt,
    Anfänger Unter_halt

  • Das Herumgeeiere nimmt widerliche Ausmaße an.


    Und einen Leistungsnachweis, der ist weder bei Schülern noch bei Studis erforderlich.


    Die Aussage war, ist und bleibt komplett falsch.

    - Prahlerei
    - hochgradig beratungsresistent
    - Falschaussagen immer wieder zum Nachteil von Vätern
    -
    - Verantwortliche von http://www.familienrecht-heute.de/ sollten endlich handeln
    - Mod-Kollegen sollten Konsequenzen ziehen

    Einmal editiert, zuletzt von edy () aus folgendem Grund: - als Mod untragbar (rausgenommen.) edy wir bemühen uns doch alle ?

  • Hallo,
    ich erinnere mich düster, dass ich damals in Physik I und II im Grundstudium auch erst mal durchgerasselt bin und I bis III dann auf einen Schlag im 3. Semester gemacht habe. Hat sogar hingehauen, auch wenn's hart war. Glück gehabt. Aber man sieht, dass solche Leistungsnachweise auch nur beschränkt aussagekräftig sind. Ich denke, letztlich ausschlaggebend ist die Zulassung zu den Prüfungen. Darüber hinaus darf man auch den Fachbereich nochmal wechseln, wenn's nix wird, und Du musst trotzdem weiterzahlen. In so fern würde ich mir an Deiner Stelle von alldem nicht allzu viel versprechen.


    Aber ist ja egal jetzt. Deine Tochter oder die Hochschule werden Dich schon dementsprechend informieren. Ich würde halt Belege verlangen, aus denen hervorgeht, dass das Studium mit angemessener Zielstrebigkeit verfolgt wird. Wie die das dann hinkriegen, kann Dir ja egal sein.

  • Volljährige Studenten haben ihren unterhaltspflichtigen Eltern aufgrund des Gegenseitigkeitsprinzips (siehe auch § 1618a BGB) die Zielstrebigkeit ihrer Ausbildung auf Verlangen in Form von Leistungsnachweisen (Zeugnisse, Zwischenzeugnisse, Scheine, Prüfungen, Zwischenprüfungen, Seminare usw.) zu belegen, ansonsten büßen sie ihren Unterhaltsanspruch ein. SCHLUSS - AUS - ENDE

  • Googel mal nach "Leistungsnachweis Hochschule". Ungefähr 120.000 Ergebnisse (0,50 Sekunden). Da kannst Du bei jeder Hochschule nachgucken, wie die Leistungsnachweise fürs Bafög bescheinigt werden können. Daran wird sich der Leistungsnachweis für den Unterhalt wohl auch orientieren.


    Meine Güte. Ist doch nicht so schwer. Und in die Flicken kriegen muss man sich wegen solcher Kleinigkeit ja nun auch wirklich nicht.

  • Hallo,


    Deine Tochter oder die Hochschule werden Dich schon dementsprechend informieren.


    Direkte Informationen der Schule an den Vater? bei volljährigen?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    seit dem Bologna-Prozess ist das alles sehr undurchsichtig geworden. Ich erkenne auch keine einheitliche Rechtsprechung. So ist z.B. ein niedersächsisches Familiengericht noch von Zielstrebigkeit augegangen, obwohl der Student drei Semester über dem empfohlenen für einen Schein hinterherhinkte. An der Hochschule in Giessen hat ein Prof. vergessen, eine bestimmte Klausur in einem bestimmten Semester anzubieten, viele Scheine werden auch nur jedes zweite Semester angeboten. Wenn man ungünstig anfängt, dann kann das schon schief aussehen. Es gibt aus sowas wie Probeexamina/Klausuren. Da kann man an einigen Hochschulen mal testen, wie weit man ist, wenn einem die Note nicht passt, schreibt man später nochmal. Mein Sohn hat in den ersten vier Semestern gar keine Klausuren geschrieben, aber wie blöd gelernt, dann im fünften Semester ein reines Prüfungssemester eingelegt, insgesamt lag er wesentlich besser von der Studiendauer her als viele, die sich an den empfohlenen Plan gehalten haben. Das alles wissen inzwischen auch die Familiengerichte. Wirklich gerichtsfeste Anhaltspunkte hat man nur in ganz stark verschulten Studiengängen. Und es gibt Gerichtsentscheide, die eine längere Studienzeit als bei BaföG als unterhaltsrechtlich relevant zusprechen. Also, alles nicht ganz einfach.


    Ein Anhaltspunkt ist immer noch, dass die Hochschulen die Studis zwangsexmatrikulieren, wenn sie in einer absehbaren Zeit nicht zum Ende kommen können. Das gab es früher nicht. Und, dass die Orientierungsphase, die ja zusätzlich unterhaltsrechtlich eingeräumt wird, nur ein Jahr beträgt. Allerdings auch nicht überall. Das OLG Stuttgart fand, ohne dass besondere Gründe vorlagen, in einem Fall auch eine Orientierungsphase von zwei Jahren, also vier Semestern angemessen, der Vater musste die Umorientierung zahlen. An "meiner" Hochschule gibt es deshalb nur noch Immatrikulationsbescheinigungen. Grundsätzlich und das wars. Zumindest in dem Fachbereich, in welchem ich Einblick habe.


    Herzlichst


    TK

  • Und es gibt Gerichtsentscheide, die eine längere Studienzeit als bei BaföG als unterhaltsrechtlich relevant zusprechen.


    ... das ist ja auch lustig: da streichen sie dem Studi das Bafög zusammen, also fällt es als Einkommen des Studenten weg, aber sie/er darf weiter studieren und die Eltern müssens dann bezahlen, oder wie?

  • Ja, so ist es. Was natürlich auch auf das Bologna-Chaos an den Hochschulen mit zurückzuführen ist. Auch auf die gesunkenen Anforderungen hinsichtlich des schulischen Abschlusses. Ich geb mal ein Beispiel: Hauptschülerin mit mittelmäßigem Abschluß, dann drei Jahre Praktikum bei der Caritas, dadurch Qualifikation für eine Sozialassistentenschule, nach dem Abschluss nochmals einige Zeit Praktikum, ich glaube es war die Diakonie, durch das Credit-Point-System hatte sie dadurch den Quali für ein Sozialpäd.-Studium. Nach 6 Semestern hat sie dann auch gemerkt, dass das wohl doch nichts für sie ist. Bis dahin haben die Eltern gezahlt. Das Mädel hätte nie bei uns aufgenommen werden dürfen, aber wir mussten sie nehmen .....Immerhin hat das Verwaltungsgericht diese Exmatrikulation bestätigt. Keine Ahnung, wie das Familiengericht entschieden hätte. In einer Hausarbeit bei dem Mädel hab ich gelesen (so was vergisst man nicht): " Dieses Gesetz ist eine Totgeburt, die im Sande verlaufen muss."


    Zur BaföG Problematik: BaföG-Studis haben in der Regel bedürftige Eltern, so dass es denen einerlei sein kann, ob BaföG weiter bezahlt wird, sie zahlen ja eh keinen Unterhalt. Aber da BaföG öffentliches Recht ist, also andere Bewertungskriterien da sind als im Familienrecht, kann da durchaus was klaffen.


    Wie gesagt, wir stellen in den ersten 6 Semestern keine qualifizierten Bescheinigungen aus. Es gibt nur die Immatrikulationsbescheinigung. Eben wegen dieses Durcheinanders. Ganz schwierig wird es, wenn mal ein Hochschulwechsel kommt. Da wird vieles von anderen Hochschulen nicht anerkannt. Eben anderes curriculum. Das, was ich seinerzeit gerne gemacht habe, nämlich Studium in Deutschland, aber ein Semester in den USA, zwei in der Schweiz, eines bei einem berühmten Prof. in Tübingen und dann zurück zu meiner "Heimatuni," das ginge heute leider gar nicht mehr. Leider.


    Herzlichst


    TK

  • Chaos wohin man schaut ...


    Danke für die Info! Ich hoffe, der Dschungel hat sich etwas gelichtet, bis unser Großer soweit ist, oder er geht im "Gleichschritt" durchs Studium. Oder kümmert sich selbst drum.

  • Vielleicht was zum Mut machen. Meine Kids sind zwar etwas unkonventionell durchs Studium marschiert, aber erfolgreich. Sie hatten ein Konzept. Und, sie hatten grenzenloses Vertrauen von mir. Das läuft schon, wenn alles andere stimmt. Ich hab ihnen auch vorab ein Semester studium generale geschenkt. Da konnten sie eben in alles reinschnuppern und sich dann entscheiden. So ein Semester spart möglicherweise ganz viele Semester, die ranzuhängen sind oder einen Wechsel nach 2-4 Semestern. War eine gute Investition. Sie kannten sich dann schon an der Uni aus, wussten, was sie auf keinen Fall wollten u.s.w. Also, es funktioniert auch heute noch, wenn auch anders als zu meiner Zeit.


    Nur unterhaltstechnisch kann das alles eben zu Problemen führen. Deshalb die Zurückhaltung der Hochschulen mit Bescheinigungen, zumal die ja nicht (mehr) aussagefähig sein müssen/können. Mag sein, dass das auch in einigen Studiensträngen anders ist. Bei den Naturwissenschaften hab ich keinen Überblick. Ich weiss allerdings, dass da die zwingend vorgeschriebenen Laborübungen sich teilweise doch arg verzögern, einfach weil nicht genug Plätze da sind. Auch so eine Sache.


    Herzlichst


    TK

  • Liebe Interessierte und Kontributoren,


    kann jemand den Taschengeldanspruch zusammenfassen? Ich habe gelesen, dass dies "regelmäßig 5-7% des Familienunterhaltanspruchs" ausmacht. Wie rechnet man das genau? Hat jemand ein Beispiel ? Wie gesagt verdient (d.h. bekommt)
    der Herr Beamte großzügiges Salär bzw. kriegt halt so gut wie nix abgezogen. Daher könnte dieser Weg durchaus etwas bringen ( wenn auch nicht viel - aber darauf kommt es nicht an).


    Macht der Bafög Antrag Sinn, wenn aus den Simulatoren im Internet klar hervorgeht, dass
    da nichts bei rumkommen wird?


    Besten Dank und einen schönen, stressfreien
    Abend!


    Es grüsst,
    Anfänger Unter_halt

  • Moin zusammen,


    @TK: danke! Ich fände es auch nicht okay, den Studenten groß vorschreiben zu wollen, wann sie was zu machen haben, wenn es schon die Hochschule nicht vorschreibt. Sie sind alt genug. Wenn sie so doof sind, sich nur wegen Unterhalts einschreiben zu lassen und dann nichts tun, dann stehen sie am Ende eben ohne Ausbildung da. Das erinnert mich so ein bisschen an das Gebaren einiger Unterhaltspflichtiger, die sich hinstellen und sagen, dass, wenn man den Unterhalt in voller Höhe verlangt, sie eben die Arbeit kündigen würden und dann gibt es gar nichts, und dabei vergessen, dass sie dann auch nichts mehr haben.


    Unter_halt : muss ich zu beiden Fragen passen mangels Erfahrung. Aber ich könnte mir vorstellen, dass der Student den Bafög-Bescheid auch an anderen Stellen braucht, wenn es um Vergünstigungen für Studenten usw. geht. Weiß ich aber nicht. Für Dich kann es ja egal sein, oder? Wenn Du schon weißt, dass kein Bafög gezahlt wird, wozu brauchst Du dann den Bescheid noch? Nicht, dass Dir das Gericht am Ende das so auslegt, dass Du Deinen Sprößling sowieso nur schikanieren willst.

  • Hallo TK,


    ob diese Leute untereinander/gegeneinander Titel haben dürfte mir doch egal sein solange auf "meinem" weniger als 100% des Gesamtunterhalts steht. Was hat das mit
    mir zu tun?
    Es macht ja nicht so sehr das Gehalt selber den Braten fett, sondern die zahlreichen steuerlichen Vergünstigungen und Zulagen. Ich zahle dreimal soviel Steuern - und kann nicht behaupten dass ich dreimal so viel verdiene.
    grüsse
    A.U.

  • Voraussetzung ist immer, dass ein Titel gegen das andere Elternteil besteht. Auf Zahlung von Unterhalt. Und dann kann man an den Ehepartner als Drittschuldner rangehen.


    Unglaublich, was die/der in einem einzigen Thread an Müll produziert. Ehegatten haften nicht als Drittschuldner. Und deshalb kann weder in Einkommen noch Vermögen des Ehegatten vollstreckt werden.


    Ganz ehrlich, ich weiss bei 200 Hörern in einer Veranstaltung nicht, wer regelmäßig da ist und wer nicht.


    Man stelle sich vor, die/der hat Jura-Studenten in der Veranstaltung. Die lachen sich schlapp.


    Ich tippe auf Hausmeister (seit Jahrzehnten).

  • Sag mal @bissig, Du kennst Dich doch aus, wie verhält es sich mit Familienunterhalt und Taschengeldanspruch der unterhaltspflichtigen KM ohne Einkommen gegen den ihren Ehemann mit stattlichem Einkommen? Kannst Du auch konstruktiv oder nur Troll?

  • Es gibt Menschen, die

    • hochintelligente Kinder haben
    • viel Geld verdienen
    • miese Väter sind
    • geile Links nicht verstehen
    • von ihren Anwälten entsprechend behandelt werden

    Mein Benutzername lautet @bissig .
    Ansonsten habe ich keine Ahnung.