Hallo zusammen...
meine Frau und ich haben uns getrennt. Aus verschiedenen Gründen haben wir uns darauf geeinigt dass sie in unserem Haus bleibt und ich ausziehe. Da der Wohnungsmarkt noch nichts hergegeben hat, habe ich mir zur Überbrückung eine Ferienwohnung genommen. Aus ehevertraglichen Gründen könnte meine Frau aber großes Interesse daran haben die Trennungszeit so lange wie möglich hinauszuzögern. Reicht es als Nachweis für die Trennungszeit daher aus die Ferienwohnung als Zweitwohnsitz anzumelden und das Haus als Erstwohnsitz zu belassen, oder wäre es doch sicherer die FeWo als Wohnsitz Nr. 1 zu melden? Da ich in nächster Zeit schon wieder umziehe und diese FeWo auch noch in einem anderen Bundesland liegt, wäre es schon etwas Umständlich ständig seine Papiere ändern zu lassen.
Viele Grüße...