Trennungszeit - Zweitwohnsitz als Nachweis ausreichend?

  • Hallo zusammen...


    meine Frau und ich haben uns getrennt. Aus verschiedenen Gründen haben wir uns darauf geeinigt dass sie in unserem Haus bleibt und ich ausziehe. Da der Wohnungsmarkt noch nichts hergegeben hat, habe ich mir zur Überbrückung eine Ferienwohnung genommen. Aus ehevertraglichen Gründen könnte meine Frau aber großes Interesse daran haben die Trennungszeit so lange wie möglich hinauszuzögern. Reicht es als Nachweis für die Trennungszeit daher aus die Ferienwohnung als Zweitwohnsitz anzumelden und das Haus als Erstwohnsitz zu belassen, oder wäre es doch sicherer die FeWo als Wohnsitz Nr. 1 zu melden? Da ich in nächster Zeit schon wieder umziehe und diese FeWo auch noch in einem anderen Bundesland liegt, wäre es schon etwas Umständlich ständig seine Papiere ändern zu lassen.


    Viele Grüße...

  • Hallo fuhrmann,


    die Trennungszeit kann sogar beginnen wenn ihr noch in der gleichen Wohnung zusammen lebt.


    Wichtig ist nur ein getrenntes wirtschaften (getrennte Konten,jeder kocht/wäscht für sich selbst usw.)


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo edy, danke für die Antwort.


    Aber wenn meine Frau behaupten würde ich wäre nie ausgezogen oder getrennt gewirtschaftet? Da ist es doch etwas anderes eine Ummeldung in der Hand zu halten, oder sehe ich das falsch?


    Grüße....

  • Hallo fuhrmann,


    sicher ist eine Ummeldung besser.


    Da es sich um euer gemeinsames Haus handelt, würde dir die Hälfte des Mietwertes zustehen.


    Du solltest dies schriftlich fixieren, und vetraglich mit ihr festlegen.


    z.B.: du forderst Trenungsunterhalt von mir ?, da du alleine unser Haus bewohnst wird der Mietwert


    meines Anteiles der Wohnung darauf angerechnet.


    oder ich fordere für meinen Anteil der Wohnung eine monatliche Miete von xxy.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo!
    Ich denke mal damit der Zweitwohnsitz als Beweis ausreicht müsstest du auch nachweisen können dass du während der ganzen Zeit dort warst und nicht zu deinem Partner/deiner Partnerin zeitweise Zurückgekehrt bist. Würde dir raten dich von einem Anwalt aber noch genauer darüber beraten zu lassen. Kann dir in dieser Hinsicht xxy empfehlen.


    lg Carla