Hallo,
seit elf Monaten getrennt, möchte ich mit meiner Nochfrau eine gemeinsame Steuerveranlagung für das vergangene Jahr vorzunehmen. Ich habe ihr vorgeschlagen, die zu erwartende Erstattung im Verhältnis unserer Einkommensbeiträge aufzuteilen, sie möchte dagegen die Hälfte der zu erwartenden Erstattung und kündigt an, einer gemeinsamen Veranlagung ansonsten nicht mitzumachen. Nun habe ich drei Fragen:
a) Gibt es die Verpflichtung zur gemeinsamen Erklärung, wenn der Expartner dies will?
b) Falls ja, wie wird dies bei einer Weigerung oder wenn der Unwillige einfach eine eigene Erklärung abgibt, durchgesetzt (per Anwalt? Übers Finanzamt?)?
c) Gibt es Festlegungen für die Verteilung der Rückzahlung?
Vielen Dank für die Infos.