Brauche Hilfe bei Kindesunterhaltsberechnung

  • Guten Tag,


    vielleicht kann mir jemand mit folgender Frage helfen. Nach etwa einer Stunde Recherche bin ich zu keinem Ergebnis gekommen.


    Ich beginne im August eine Ausbildung und bin dann 20 Jahre alt. Meine Ausbildungsvergütung ist bisher unbekannt, liegt Netto auf jeden Fall zwischen 550 und 650 Euro (Vertag wird erst nächste Woche unterschrieben).
    Meine Eltern sind getrennt und ab Ausbildungsbeginn wohne ich in einer eigenen Wohnung. Netto-Einkommen meines Vaters liegt bei 1800 Euro, meine Mutter ist nicht unterhaltspflichtig und bezieht das Kindergeld.


    Kennt sich jemand mit der Materie aus, sodass er mir ohne große Mühe (will eure Zeit nicht verschwenden), kurz helfen kann?


    Wenn Infos fehlen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung und hoffe, dass jemand sich meiner Frage annimmt.


    Vielen Dank!


    Timo

  • Hallo mirakilix,


    bei eigener Wohnung hast du einen pauschalen Unterhaltsbedarf von 735€


    darauf werden Azubi-Lohn sowie das Kindergeld angerechnet.


    Kindergeld solltest du direkt an dich überweisen lassen.(Abzweigungsantrag).


    lg
    edy

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  • Tach Timo,


    aufgrund deiner Azubivergütung wird von deinem Vater nicht mehr viel an Unterhalt zu zahlen sein, wenn überhaupt. Azubis können sich in der Regel (siehe OLG-Leitlinien) von ihrem Netto noch eine Pauschale für ausbildungsbedingte Aufwendungen in Höhe von 90 € abziehen. Grundsätzlich solltest du dich auch mal mit den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG befassen.


    Wenn du noch einen Restunterhaltsanspruch gegen deinen Vater geltend machen möchtest, bist du dafür in vollem Umfang darlegungs- und beweispflichtig. Das bedeutet, du musst zunächst Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Vater und Mutter vorliegen haben (den Anspruch hast du gesetzlich). Damit kann die Höhe des Unterhaltsanspruchs und die Haftungsanteile der Eltern berechnet werden. Wenn deine Mutter tatsächlich nicht leistungsfähig ist, dann haftet dein Vater allein, soweit er selbst leistungsfähig ist. Trotzdem musst du die Auskünfte deiner Mutter (egal welche und wieviel Einkünfte oder Sozialleistungen sie hat) an deinen Vater weiterleiten. Und deinen Ausbildungsvertrag musst du ihm auch vorlegen. Diese Ansprüche hat dein Vater, wenn er dir Unterhalt zahlen soll.


    Besteht noch ein unbefristeter vollstreckbarer Titel (Urteil, Beschluss, Vergleich, Urkunde), vielleicht noch aus der Zeit deiner Minderjährigkeit? Dann bitte dazu noch nähere Informationen hier einstellen.

  • Moin,


    bei eigener Wohnung hast du einen pauschalen Unterhaltsbedarf von 735€


    gilt das nicht nur, wenn sich der Ort der Ausbildungsstätte zu weit von einer der elterlichen Wohnungen befindet?

  • Hallo Thorsten,


    die Eltern können zunächst darauf verweisen ,dass sie ihm Kost + Logis bieten.( dass zusammen wohnen muss


    aber "zumutbar" sein).


    lg
    edy

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  • Hallo edy,


    und danke!


    Das heißt, wenn das Verhältnis zwischen Kind und Elternteil so zerrüttet ist, dass man nicht in einer Wohnung zusammen leben kann, obwohl die Ausbildungsstätte in der Nähe liegt, müsste dennoch der Satz von 735 Euro gezahlt werden? Ich meine, so eine Zerrüttung lässt sich auch seitens des Kindes relativ schnell herbeiführen, wenn es unter diesen Umständen das Ziel ist, auf Kosten der Eltern einen eigenen Hausstand zu gründen.

  • Hallo,


    Ich meine, so eine Zerrüttung lässt sich auch seitens des Kindes relativ schnell herbeiführen, wenn es unter diesen Umständen das Ziel ist, auf Kosten der Eltern einen eigenen Hausstand zu gründen.


    Wenn man dadurch den Unterhalt nicht verwirkt.


    es ist wohl eher gemeint, jeder muss seine Privatsphäre haben (Platzverhältnisse).


    Vater wohn mit neuer Freundin in Wohnung (für den Sohn nicht zumutbar).


    lg
    edy

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  • Du Thorsten, so einfach ist das nicht, so eine Zerrüttetheit beweissicher zu behaupten. Da sind inzwischen wohl in allen mittleren/größeren Kommunen spezielle Außenstellen eingerichtet. Und die Sozialarbeiter, die da arbeiten, die sind auch nicht so ganz doof. In Duisburg z.B. muss ganz detailliert dargelegt werden, in Form eines Besinnungsaufsatzes, warum man auf gar keinen Fall mehr zu Hause leben kann, und für die Übergangsphase werden diese Jugendlichen dann in einem speziellen Heim untergebracht. Von da geht es dann meist ganz freiwillig und schnell wieder nach Hause.


    Aber hier wird das Kind doch genug verdienen, um sein eigenes Leben zu finanzieren, wenn man noch das Kindergeld berücksichtigt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,

    in Form eines Besinnungsaufsatzes, warum man auf gar keinen Fall mehr zu Hause leben kann,


    Ein guter ( eher schlechter) Nachweis wäre eine Anzeige bei der Polizei.


    lg
    edy

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