Mann , Sehbehindert , Hiv Positiv ALG2

  • Hallo Liebe Community,
    erstmal bisschen was zu meiner Person. Bin 28 Jahre alt und seit der Geburt - HIV Positiv. Dazu Sehbehindert - Schwerbehindertenausweis 100 % Merkzeichen G.
    Ich bin mit meiner Frau mittlerweile 6 Jahre verheiratet. Da es zwischen uns leider nicht mehr funktioniert haben wir beide entschlossen uns Scheiden zu lassen.
    Meine Frau verdiente das Geld in der Ehe(2100 € netto). Ich habe durch meine Sehbehinderung bis heutzutage keine Arbeitsstelle finden können(ungelogen). #
    Nun meine Frau wird ausziehen und ich werde auf ALG 2 abrutschen.


    Morgen haben wir den ersten Termin beim Anwalt. Ich kann einfach nicht warten bis morgen.... Mir ist bewusst das meine Frau mir im Trennungsjahr Unterhalt zahlen muss.
    Mir geht es aber nun um den Nachehelichen Unterhalt. Könnte es sein dass meine Frau , bis zu meinen Lebensende Unterhalt für mich zahlen muss?


    Gehen wir davon aus ich finde wirklich nie eine Arbeitsstelle(die Augen werden leider nicht mehr besser, eher schlechter) + meine Hiv Infektion,
    könnte das Arbeitsamt ja folgendes geltend machen:


    In diesen folgenden Vorschriften der §§ 1570-1576 BGB wird ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen ein nachehelicher Unterhalt nach dem Grundsatz der nachehelichen Solidarität gegeben ist:


    wegen Krankheit § 1572 BGB
    wegen Erwerbslosigkeit § 1573 Abs. 1, 3, 4 BGB



    Meine Frau schenkte mir die schönsten 10 Jahre in meinen Leben und ich möchte Sie ehrlich gesagt nicht nun bestrafen , dass Sie mich vor 6 Jahren geheiratet hat....


    Liebe Grüße


    Danke fürs lesen

  • Hallo,


    ehrlich gesagt, ich weiß es nicht. Anscheinend auch sonst niemand, sonst hätte wohl jemand geantwortet von unseren Fachleuten hier.


    Aber nachdem die Behinderung ja schon vor der Ehe bestand und sie somit nicht ehebedingt ist, nehme ich an, dass Deine jetzige Frau eher nicht zum Unterhalt für dich herangezogen werden kann. Andererseits wusste sie, dass sie jemanden heiratet, der sein Leben lang unterhaltsbedürftig sein wird. Also wird man ihr das möglicherweise auch nach der Ehe noch zumuten. Irgendwo in der Mitte dazwischen wird vermutlich die Wahrheit liegen.

  • Hi,


    die Frage ist doch eine ganz andere. Nämlich, warum ein HIV Positiver fast Blinder nicht arbeiten kann. Meine beste Assistentin war fast blind, dafür würden der Arbeitsplatz umgebaut. Und, HIV bringt inzwischen ja nur noch einen GdB von 20 auf. Die Leute können also arbeiten. Wenn das Wohlergehen der Ex so am Herzen liegt, dann sollte man dafür sorgen, dass man für sich selbst sorgt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    der Fragesteller schreibt, dass er trotz Bemühens keine Stelle finden konnte. Dafür kann es eine Menge Gründe geben, die wir hier nicht kennen. Unterstellen wir also, dass es so ist und beantworten seine Frage nach der Unterhaltspflicht, soweit wir das können.


    Letzten Endes hat er selber ja kaum Einfluss darauf, da seine Ex ja vermutlich vom Arbeitslosenamt herangezogen wird. Also wird sie im Zweifelsfall zahlen müssen, wozu sie verdonnert wird. Er kann ihr das Geld ja dann wieder zurückgeben, wenn er es nicht haben will.

  • Hi,


    nun ja, wir wissen nicht, was da läuft, auf was er sich beworben hat.


    Was mich so stutzig macht, das ist, dass man einvernehmlich zum Anwalt geht, dass er seine liebe Frau so gar nicht belastet werden sehen möchte, u.s.w. Ein Schelm, der dabei auf so abwegige Gedanken kommt, wie ich.


    Herzlichst


    TK