Bitte um Hilfe/Mitteilung/Meinungen --dringend--

  • Hallöchen.


    Ich habe folgendes Problem.



    Ich bin Vater von einer 8 jährigen Tochter, die damals, als ich in Haft war gerichtlich als Pflegekind zur Großmutter gekommen ist.
    Meine damalige Freundin war total überfordert mit dem Kind, somit hat die Großmutter das Sorgerecht mit allem drum und dran beantragt, und auch überschrieben bekommen.
    Nun lebt die Kleine als "Pflegekind" bei der Familie.


    Im laufe der 8 Jahren hat sich innerhalb der Familie auch einiges geändert.
    Die Großeltern leben nun in Scheidung und es herrscht ein totaler Großkrieg zwischen beiden Parteien mit Morddrohungen, Körperverletzungen, Stalking ect, ect, ect....


    Desweiteren konnte ich nun raus finden, das beide Parteien (Oma und Opa) Drogen genommen haben, und auch heute noch weiter nehmen. Einer der Söhne ist derzeit vor der Strafverfolgung auf Flucht.
    Die Familienverhältnisse an sich sind total erschütternd. Schwester küsst Bruder (kein Bussi, richtiger Kuss), Straftäter halten sich regelmäßig bei der Großmutter auf (wo die Kleine auch lebt),
    regelmäßige Partys zu Hause ect ect ect...... (solche Bilder konnte ich im Internet finden)


    Um es kurz zu sagen: Die Familie kommt aus einem berühmt berüchtigten Stadtteil und benehmen sich auch so... man kann sagen, wie Berlin Kreuzberg nur kleiner und nicht ganz so extrem.
    Aber in unserer Gegend als Verrufen bekannt.


    So, das war noch nicht alles:
    Die Mutter der Kleinen, mit der ich immer noch guten Kontakt pflege hat auch heute immer noch Probleme mit dem Jugendamt.
    In der Zwischenzeit hat Sie ihr 2. Kind in ein Heim abgeben müssen. Nach ihrer Aussage war es freiwillig, was ich aber nicht bestätigen möchte/kann. Dazu fehlt mir das nötige Hintergrundwissen.


    Auf Grund der Art und Weise wie die ganze Familie sich benimmt (ich möchte mal vorsichtig äußern: assoziale Manieren) habe ich mich die ganzen Jahre weit von denen, also auch von meiner Tochter ferngehalten, da ein Kontakt von den Großeltern auch nicht wirklich gewünscht gewesen wäre.
    Dies hat auch private Gründe, die ich hier nicht weiter äußern möchte... darunter gehört auch teils die Angst, was die Familie den Menschen androht, wenn man Ihnen entgegentritt (s.o. die Scheidungssache)
    Ich zahlte lieber den Pflegekostenbeitrag und hielt mich bedeckt.



    Jetzt, nachdem ich das oben genannte herausbekommen habe, läuft es mir eiskalt den Rücken runter.
    Ich bin der festen Überzeugung, das so was, wie oben geschildert kein Ort ist, an dem ein Kind , vor allem mein Kind aufwachsen sollte.


    Nun möchte ich gerne wissen, was ich tun kann???


    Besteht die Möglichkeit, das Kind in einer anderen Pflegefamilie unterzubringen,
    wo es „normal“ ohne die o.g. Eskapaden und in einer Drogen freie Umgebung aufwachsen kann??
    Ich habe mich auch schon diesbezüglich mit der leiblichen Mutter kurzgeschlossen, die auch selben Ansicht ist, das es besser für die Kleine wäre.
    Nach ihrer Aussage würde Selina (so heißt sie) des öfteren äußern, das es ihr zu Hause nicht gefallen würde. Ich möchte persönlich darauf noch nichts geben, denn vielleicht ist es auch
    nur so daher gesagt.
    Denn auch Mutter (Großmutter) und Tochter (leibliche Mutter) leben im Streit....


    In wie weit besteht mein Recht, als leiblicher Vater überhaupt etwas zu unternehmen?
    Was für Möglichkeiten hätte ich überhaupt, wenn ich was unternehmen würde?


    Auch wenn ich damals in Haft war (Jugendsünden) habe ich heute ein normales Leben als Unternehmer/Arbeiter, mit Freundin und 2 Kinder (nicht meine eigenen) und kann
    sagen, das ich "normal" lebe, wie jeder Ottonormalverbraucher auch.


    Besteht die Möglichkeit, Selina auch zu uns zu nehmen. Natürlich langsam. Mit jeder Zeit die die Kleine bräuchte, denn sie kennt mich auch nur von Bildern und Erzählungen.


    Ich hoffe es kann mir jemand helfen.
    Natürlich werde ich noch mit meiner Anwältin Rücksprache halten, aber es wäre schön, wenn ich hier schon einige "Vorabinfos" erhalten könnte.


    LG
    Sascha

  • hallo,


    wenn die verhältnisse tatsächlich so sind, wie beschrieben und du kannst einen "guten" lebenswandel vorweisen, so ist es durchaus denkbar, dass du das sorgerecht wieder bekommst. du müsstest dich zunächst mit dem zuständigen jugendamt in verbindung setzen und die situation schildern. dort kannst du auch schon mal sehen, wie das jugendamt über die sache denkt. das ist nicht unwichtig, denn das jugendamt muss, wenn es zu einem sorgerechtsverfahren kommt, eine stellungnahme an das familiengericht geben, die einiges an gewicht hat.

  • ... darüber hinaus würde bei einer Kindeswohlgefährdung im Hause der Pflegeeltern auch sicherlich Massnahmen über eine sog. einstweilige Verfügung, ergriffen werden, die es dem Jugendamt/ASD ermöglichen Hilfen zu installieren oder gar das Kind in Obhut zu nehmen. Bei letzterem muss die Kindeswohlgefährdung massiv und anhaltend sein. Wenn ein Kind unüberlegt aus dem gewohnten Lebensraum rausgerissen würde, könnte dies im ungünstigsten Fall ein Trauma und sogar Schuldgefühle beim Kind auslösen und ginge arg an der Sache vorbei.


    Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen:


    Mit einem psych. Erziehungsfähigkeitsgutachten kann ein Gericht Klarheit in die Sache bringen. Dies wird das Gericht vor allem dann nutzen, wenn es Indizien für eine Kindeswohlgefährdung gibt und kurzfristige Massnahmen des Jugendamtes warscheinlich nicht auslangen werden um die häusliche Situation zu stabilisieren. Ein Gutachten gibt dem Richter dann Klarheit und Rechtssicherheit. Ein Gutachten beinhaltet dann meistens auch immer Interventionsvorschläge.


    Bei einem Rechtsstreit ist es ebenfalls wichtig, dass das Gericht schleunigst dem Kind einen sog. Verfahrensbeistand zuordnet. Der vertritt dann zusätzlich die Interessen des Kindes. Eine 8-jährige kann schon viel durch ihre subjektiven Ideen und Wünsche zum Verfahren beitragen. Der VB achtet darauf, dass die Belange des Kindes angemessen im Verfahren berücksichtigt werden, berät das Kind und beantwortet seine Fragen. Der VB ist voll Verfahrensbevollmächtigt und kann z.B. auch Widerspruch gegen Entscheidungen einlegen. Die Einsetzung eines Verfahrenbestandes kann von jedwedigen Verfahrensbeteiligten (Antragsteller, Antragsgegner, Anwälte, Jugendamt ... ) angeregt werden. Ein gutes Gericht setzt von sich aus einen Verfahrensbeistand ein.
    Eine Ablehnung muss das Gericht 2010 gut begründen. Wenn das Gericht nach dem Cochemer Modell arbeitet werden mitunter keine VB`s aufgrund der extrem beschleunigten Verfahren hinzugezogen und Massnahmen im Eiltempo am runden Tisch gegossen.