Unterhalt 2017 / neue Ehe

  • Hallo,


    ich bin Vater von 2 Kindern aus erster gescheiterter Ehe.


    Ich muss das nun mal los werden mit vielen Fragen?!


    Ich möchte dieses Jahr neu heiraten. Ich habe bereits gelesen, dass ich, wenn ich neu heirate meinen Selbstbehalt reduzieren kann.


    Aber: Wie kann das eigentlich alles sein, das wenn man neu heiratet und beide gerade mal Mind.lohn verdienen, das man noch von neuer Wirtschaftlichkeit redet, die nicht vorhanden ist?


    Ich bezahle Unterhalt nach der DD Tabelle, aber Mangelfallberechnung. Ich arbeite in meinem erlernten Beruf und Vollzeit. Meine Kids sind 13 und 9 Jahre jung. In erster Linie bin ich ja gewillt Unterhalt zu zahlen, aber wieso wird man denn so böse herabgestuft das eine neue Ehe eigentlich nur ein finanzieller Ruin bedeutet? Für den Vater ist das definitiv nicht fair, oder wie ich sehe das? Aber dem nicht genug, ich soll nun 48 Stunden die Woche arbeiten, nach BGB Blabla. Meine neue Frau arbeitet 40 Stunden. Demnach hat man keine Zeit für soziale Kontakte, da der Haushalt sich nicht auch von alleine macht.


    Nun wird überall gesagt: Die neue Frau zahlt nicht mit, was sie aber im Endeffekt tut, da mir als KV ja nen Arsch voll mehr abgezogen wird. Also zahlt sie doch drauf.


    Es ist schwierig, oder habe ich irgendwo was übersehen? Die Ex Frau hat derweil wieder geheiratet und ein Kind bekommen, damit sie nicht arbeiten muss, lebt aber wie Gott in Frankreich. WO ist das denn fair? Und ich kann eigentlich keine neue Familie gründen, da einfach das Geld nicht da ist ...



    Hier mal die AUflistung:


    Ich Netto 1263€


    187,01 Unterhalt Abzug.


    Wie sieht der neue Unterhalt aus?


    Neue Frau Netto 1200 €

  • Hi,


    ganz ehrlich, mir gefällt dein Beitrag nicht. Deshalb ein paar Hinweise. Du warst es, der die Kids in die Welt gesetzt hast. Sonst niemand. Und es obliegt dir, für das, was du "angerichtet" hast, auch zu sorgen. So ist nun mal das Rechtssystem. Man trägt Verantwortung für das, was man tut.


    Nun zu Punkt zwei. Wenn man heiratet, dann hat man Ersparnisse. Eine Wohnung statt zwei, einmal GEZ, einmal Grundgebühr Strom u.s.w. Steuerersparnis. Und, es ist die Fürsorgepflicht füreinander da. Das heisst, es ist dem neuen Ehepartner durchaus zumutbar, für den Göttergatten aufzukommen. Und mal ganz ehrlich: Ehefrau verdient etwa 1200 €, du ebenfalls. Wenn sich dein Selbstbehalt reduziert, bleiben immer noch über 2000 € im Monat übrig. Damit sollte man doch leben können? Die steuerlichen Erleichterungen hab ich noch nicht eingerechnet.


    Was dir nun wirklich abgezogen wird, das wissen wir nicht. Im Zweifel ist ein Titel da, der zu bedienen ist. Wann jetzt eine Erhöhung kommt, können wir auch nicht abschätzen. Wie sollen wir das wissen?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    187,01 Unterhalt Abzug.


    Ja es könnte vieles im Familienrecht geändert werden.
    Aber stell dir mal vor, deine neue Frau bringt ein Kindmit in die Ehe ?


    wären 187,01€ ausreichend für die Verorgung des Kindes (inklusiv Miete/NK) ?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi TK,


    ist ja noch "schlimmer".


    aber selbst für 1 Kind wäre es ein Tropfen auf den heißen Stein-DasletzteHemd ?


    lg
    edy

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  • Ich Netto 1263€


    187,01 Unterhalt Abzug.


    Aber dem nicht genug, ich soll nun 48 Stunden die Woche arbeiten, nach BGB Blabla.


    Wie sieht der neue Unterhalt aus?


    Wenn dir bei der neuen Berechnung fiktive Einkünfte hinzugerechnet werden, dann gehe zum Job-Center und bitte um "Angebote" bzw. "Vermittlung" eines besser bezahlten Arbeitsplatzes. Sprich die Person dort auch auf die sog. Aufstockung an.

  • Guten Morgen oder Guten Tag.


    @bissig:"Wenn dir bei der neuen Berechnung fiktive Einkünfte hinzugerechnet werden, dann gehe zum Job-Center und bitte um "Angebote" bzw. "Vermittlung" eines besser bezahlten Arbeitsplatzes. Sprich die Person dort auch auf die sog. Aufstockung an".


    Aufstocken wird er nur können, wenn es eine Unterhaltsurkunde gibt. Dann sollte es wirklich keine "Probleme" beim aufstocken geben im Jobcenter. Hier ist mittlerweile die Rechtsgrundlage eindeutig.


    Allerdings sehe ich eine Vermittlung des JC in besser bezahlte Jobs "kritisch", weil diese Ämter auch keine Jobs "zaubern" können.
    Meine SB sagt immer: "Zum Glück haben nicht alle eine Unterhaltsurkunde, sonst hätten wir ein großes Problem. Bei einem Kind(Unterhalt) müssten wir sonst erst Stellen vermitteln ab mind. 2000,- Brutto, diese Stellen werden aber weniger". Dies sagt auch schon viel aus beim JC. Wenn Kinder dabei sind, dann gibt es meistens zwei Probleme(im sozialen). Man zahlt den Kindesunterhalt(Ausgaben), aber man kann schnell Probleme bekommen bei den Einnahmen. Nicht jeder ist "Bundesliga-Fussballer" und der Arbeitsmarkt ist hart. Es interessiert sich auch kein "Chef" oder AG für Unterhaltspflichtige, es geht nur um Geld und Profit.
    Erst gestern wurde der neue Armutsbericht vorgestellt.


    Weiterbildungskurse vom JC(dies wäre der 1. Schritt für bessere Jobs) gibt es leider für "Arbeitende" so gut wie gar nicht. Also bleibt man Aufstocker, die meisten wohl"jahrelang".
    Nur zur Info: Die Möglichkeit für Unterhaltspflichtige aufzustocken finde ich sehr gut. Es wäre aber auch schön wenn man das "komplette" Geld mit seiner Arbeit verdienen könnte.


    So sind meine persönlichen Eindrücke vom Jobcenter und Arbeitsmarkt. Wahrscheinlich sehen es bestimmtwieder einige anders hier, ist meistens bislang immer hier gewesen(wenn ich über das JC berichtet habe). Ich kann aber mit Kritik gut leben, es sollte nur dann sachlich sein.


    Grüße und Frohe Ostern

  • Meine SB sagt immer: "Zum Glück haben nicht alle eine Unterhaltsurkunde, sonst hätten wir ein großes Problem. Bei einem Kind(Unterhalt) müssten wir sonst erst Stellen vermitteln ab mind. 2000,- Brutto, diese Stellen werden aber weniger". Dies sagt auch schon viel aus beim JC.


    @Ast45


    Das mit der fehlenden Urkunde dürfte kein Problem sein. Wenn der für den Mindestunterhalt leistungsunfähige Pflichtige vom Vertreter des Kindes (betreuender Elternteil, besser Beistand oder Anwalt) zur Zahlung und Titulierung des Kindesunterhalts aufgefordert wird, nimmt er dieses Schreiben mit ins Job-Center und erklärt, dass er gesetzlich zur Titulierung verpflichtet ist und dies in Kürze auch erfolgen wird. Dann kann/darf/muss das Job-Center sich äußern und könnte schon mal vorsorglich "tätig" werden. Einige Tage später liegt die Urkunde im Job-Center vor. --> Aufstockung? 8)