Hallo Zusammen,
Kurz die Hintergrundinfos:
Ich (30) Berufstätig habe mich scheiden lassen und bezahle 100% des Mindestunterhaltes an meine Tochter (5 Jahre) 240€ / monatlich. Meine Ex-Frau bekommt keinen Trennungsunterhalt da ich mit 1800 € Netto / Monat nicht genug verdiene und sie einer Arbeit nachgehen kann. Sie ist "Derzeit" (14 Monate) Arbeitslos und die Unterhaltsberechnungen für Ex-Frau und Tochter gingen zwischen Arbeitsamt und meiner Anwältin.
Ich lebe "offiziell" noch alleine und hab somit meine Miete von monatlich ca. 400€/kalt zu zahlen.
Jetzt bekomm ich mit meiner neuen Partnerin ein Kind und wir werden zusammenziehen (neue Miete 550€/kalt).
Jetzt zur Frage:
ändert sich der Unterhalt für meine Tochter aus erster Beziehung?
Wird das Einkommen meiner Partnerin (bis zur Geburt unseres Kindes) mit einbezogen in die Berechnung?
Wird der Faktor der neuen Miete (50% also 275€) statt bisher 400€ mit eingerechnet?
Wird der Mindestunterhalt meiner Tochter vllt reduziert da ich dann gegenüber 2 Kindern unterhaltspflichtig bin?
Vllt hat ja jemand eine ähnliche Situation und kann mir genauere Infos geben. Denn nachdem ich eine Teure Scheidung und eine Hohe Anwaltsrechnung wegen dem Trennungsunterhalt (Anwalt - Arbeitsamt) hinter mir habe, und das Jugendamt nur Unterhaltsempfängern hilft, hoffe ich so etwas mehr Sicherheit zu bekommen ohne große Kosten.
Vielen Dank schonmal
Ben