Kindesunterhalt trotz neuem Partner und 2. Kind

  • Hallo Zusammen,


    Kurz die Hintergrundinfos:
    Ich (30) Berufstätig habe mich scheiden lassen und bezahle 100% des Mindestunterhaltes an meine Tochter (5 Jahre) 240€ / monatlich. Meine Ex-Frau bekommt keinen Trennungsunterhalt da ich mit 1800 € Netto / Monat nicht genug verdiene und sie einer Arbeit nachgehen kann. Sie ist "Derzeit" (14 Monate) Arbeitslos und die Unterhaltsberechnungen für Ex-Frau und Tochter gingen zwischen Arbeitsamt und meiner Anwältin.
    Ich lebe "offiziell" noch alleine und hab somit meine Miete von monatlich ca. 400€/kalt zu zahlen.


    Jetzt bekomm ich mit meiner neuen Partnerin ein Kind und wir werden zusammenziehen (neue Miete 550€/kalt).


    Jetzt zur Frage:
    ändert sich der Unterhalt für meine Tochter aus erster Beziehung?
    Wird das Einkommen meiner Partnerin (bis zur Geburt unseres Kindes) mit einbezogen in die Berechnung?
    Wird der Faktor der neuen Miete (50% also 275€) statt bisher 400€ mit eingerechnet?
    Wird der Mindestunterhalt meiner Tochter vllt reduziert da ich dann gegenüber 2 Kindern unterhaltspflichtig bin?


    Vllt hat ja jemand eine ähnliche Situation und kann mir genauere Infos geben. Denn nachdem ich eine Teure Scheidung und eine Hohe Anwaltsrechnung wegen dem Trennungsunterhalt (Anwalt - Arbeitsamt) hinter mir habe, und das Jugendamt nur Unterhaltsempfängern hilft, hoffe ich so etwas mehr Sicherheit zu bekommen ohne große Kosten.


    Vielen Dank schonmal
    Ben :)

  • Hallo,


    a) Sofern kein Mangelfall besteht, du also mit den Unterhaltszahlungen nicht gegen den Selbstbehalt fährst, hat Deine neue Gattin mit Deinen Altlasten finanziell erstmal nichts zu tun.
    b) Interessant ist immer nur das Einkommen, nicht die Ausgaben, abgesehen von den Kosten zur Bereinigung des Nettoeinkommens. Das sind aber vor allem arbeitsbedingte Kosten und Kosten für Vorsorge. Miete und andere Kosten für Wohnen, Leben usw. fallen nicht darunter. Auch keine Raten für Kredite, und auch keine Anwaltsrechnungen.
    c) Meines Wissens wird das neue Kind unterhaltstechnisch eben als 2. Kind geführt. Wenn Du damit in den Selbstbehalt fährst, wird berechnet, wieviel darüber übrig bleibt und auf die Kinder umgelegt. Den Teil für das erste Kind musst Du dann überweisen, der Rest für das zweite Kind bleibt natürlich bei Euch. TK, bitte stelle es richtig, wenn ich da falsch liege.


    Gruß Thorsten

  • Erstmal VIELEN DANK Thorsten für die Schnelle Antwort,


    Ich zahle gut und gerne die 100% des Mindestunterhaltes für meine Tochter, aber ich versuche meine zukünftigen Belastungen besser zu Verstehen. Da stellt sich mir halt z. B. die Frage ab wann muss man 110% / 115% etc des Mindestunterhaltes zahlen?


    Anhand meines Beispiels von oben (1800€-1900€ netto) kommt es durch meine neue Wohnsituation sowie meinem 2. Kind zu keiner ERHÖHUNG des Mindestunterhaltes meiner 1. Tochter sondern könnte eher auf eine REDUZIERUNG durch evtl. Mangelfall hinauslaufen?


    Ben

  • Aber für zwei Kinder von 0 und 5 Jahren sind ja gerade etwas über 500 Euro fällig. Wenn du 1800 netto hast, ist das doch kein Mangelfall, oder sehe ich da jetzt was falsch?

  • Ja ich zahl ja eigtl kein Unterhalt für 2. Kind weil es ja mit mir in einem Haushalt lebt. Zudem spar ich mir ja Miete durch das zusammenziehen (ok das hast du mir erklärt das wird eh nicht mit ein berechnet).
    Die Frage war nur ob mein 1. Kind aufgrund eben dieser Finanziellen Verbesserung mehr Unterhaltsanspruch bekommt weil ja mir selbst mehr zum leben bleibt (Partnerin mit Verdienst und Mietminderung)


    Sry wenn ich so verwirrt erscheine, ich bin es auch :D

  • Hey,


    also, wenn kein Mangelfall besteht, gilt normalerweise der Satz nach Düsseldorfer Tabelle und Punkt. Deine übrigen Lebensumstände sind da herzlich uninteressant. Spannend wird es erst, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann, dann wird freilich geguckt, wen man da noch alles mit einbeziehen kann. Ein vermögender neuer Partner ist da möglicherweise von Interesse, und unter bestimmten Umständen kann es dann sein, dass der neue Partner dann doch mehr oder weniger indirekt beteiligt wird.


    Das Jugendamt hilft dir übrigens schon, wenn Du einen Titel ausstellen lassen willst. Dann musst du mit Deinen Unterlagen dorthin und dort wird der Unterhalt berechnet und der Titel ausgestellt. Soll aber angeblich fehleranfällig sein. Ein beschlagener Anwalt ist womöglich fitter.

  • Das Jugendamt hilft dir übrigens schon, wenn Du einen Titel ausstellen lassen willst. Dann musst du mit Deinen Unterlagen dorthin und dort wird der Unterhalt berechnet und der Titel ausgestellt.


    Nochmals: Das JA berät Unterhaltspflichtige nicht, berechnet auch nicht für sie. Das machen sie nur für den betreuenden Elternteil, und nur auf dessen Antrag hin.


    Und die Urkundspersonen des JA helfen ihm bei der Beurkundung (Titel) auch nicht. Im Gegenteil, sie versuchen ihn auch dabei über den Tisch zu ziehen.


    Soll aber angeblich fehleranfällig sein.


    IST, nicht SOLL.


    Ein beschlagener Anwalt ist womöglich fitter.


    Gut, dass er einen Anwalt hat/te.