Hallo,
ich hab eine Frage zur folgenden Situation :
Während der Ehe hat meine Frau ein Haus geerbt und dieses verkauft. Wird bei einer Scheidung der erzielte Verkaufspreis dem Zugewinn zugerechnet und aufgeteilt oder wird die Summe wie ein privilegiertes Vermögen behandelt, also dem Startvermögen zugerechnet?
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Hallo,
. Wird bei einer Scheidung der erzielte Verkaufspreis dem Zugewinn zugerechnet und aufgeteilt
Das Haus kommt ins Anfangsvermögen der Frau. Wenn der Verkaufserlös noch vorhanden ist, kommt er ins Endvermögen der Frau.Zu einer Aufteilung kommt es nur wenn die Frau einen Zugewinn erwirtschaftet hat.Nur dieser wird geteilt.
lg
edy -
Hallo,
zunächst vielen Dank für die schnelle antwort.
Verstehe ich es richtig, dass somit der Verkaufserlös anders gehandelt wird als eine Imobilie wenn sie sich noch in ihrem Besitz befindet?
Bedeutet das, angenommen es existiert sonst kein zu verteilendes Vermögen, dass ich vom Verkaufserlös die Hälte bekommen würde?Gruß
karotte -
Hallo Karotte,
Haus und sonstige Werte werden gleich behandelt.
Du bekommst nur die Hälfte des evtl. Zugewinnes.
Endvermögen minus Anfangsvermögen = Zugewinn.
Wurde das Geld für das Haus ausgegeben oder ist es einfach nicht mehr da, ist das Envermögen
gleich 0€. Verteilt wird nur was noch vorhanden ist. Für nicht mehr vorhandenes muss kein Ausgleich stattfinden.Die Zugewinnberechnung wird für jeden Partner extra durchgeführt
lg
edy -
Hallo,
edy meint das in etwa so:
Haus geerbt mit einem Wert von 100.000 Euro.
Ins Haus gesteckt (gemeinsam während der Ehe): 20.000 Euro
Verkauft für 140.000 Euro (oder Wertfeststellung zum Zeitpunkt der Scheidung)
Macht einen Zugewinn von 40.000 Euro - 20.000 Euro = 20.000 Euro.
Davon steht Dir die Hälfte zu, also 10.000 Euro (und nicht die Hälfte des Verkaufserlöses in Höhe von 70.000 Euro), sofern Ihr das Geld nicht schon verballert habt.Richtig, edy?
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Ins Haus gesteckt (gemeinsam während der Ehe): 20.000 Euro
Verkauft für 140.000 Euro (oder Wertfeststellung zum Zeitpunkt der Scheidung)
Macht einen Zugewinn von 40.000 Euro - 20.000 Euro = 20.000 Euro.
Davon steht Dir die Hälfte zu, also 10.000 Euro (und nicht die Hälfte des Verkaufserlöses in Höhe von 70.000 Euro), sofern Ihr das Geld nicht schon verballert habt.Richtig, edy?
nein Thorsten nicht richtig.
Wert des Hauses zum Stichtag/Verkauf 140000€.
Wert des Hauses bei Erbe 100000€Zugewinn 40000€ dieser wird geteilt. Ausgleich Frau an Mann = 20000€.
Man kann aber nicht einzelne Posten (wie das Haus) rausfischen. Es muß das ganze Vermögen bewertet werden.
@Thorsten: die gemeinsamen Zahlungen werden nicht voher abgezogen, die steigern ja
das Endvermögen der Frau (was für sie rechnerisch von Nachteil ist).
lg
edy -
Hey
verstehe ich noch nicht, das mit den gemeinsamen Zahlungen. Wenn ich mein Haus verkaufe und Bilanz ziehen will, was es gebracht hat, muss ich die Ausgaben zum Werterhalt doch auch abziehen. Hmm, muss ich noch drüber nachdenken. Danke trotzdem!
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Ah, doch. Ich glaube es dämmert mir: diese Ausgaben sind ja bereits während der Ehe quasi gemeinsam aufgerechnet gewesen. Genauso wie mögliche Mieteinnahmen während der Ehe in der Zeit schon verrechnet wären (sofern davon nichts übrig geblieben ist, was dann als gemeinsames Vermögen wieder hälftig geteilt werden würde).
Also man guckt nur auf den Startwert zum Zeitpunkt des Erbes und auf den Wert oder Erlös zum Zeitpunkt der Scheidung. Wenn es mehr ist als vorher, wird geteilt. Mögliche Verluste sieht man dann als "bereits getragen" an und fließen nicht mehr ein.
Jetzt richtig?
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Während der Ehe hat meine Frau ein Haus geerbt und dieses verkauft.
Durftest du beim Notar mit unterschreiben?
Wenn du auf eine Ausgleichsforderung nach § 1378 BGB hoffst und hinreichende Anhaltspunkte für eine Vermögensverschwendung vorliegen, solltest du dich mit §§ 1385 bis 1387 BGB befassen.