Zugewinn: Immobilie, Lebensversicherung, etc.

  • Guten morgen zusammen!


    Ich bin ganz neu hier im Forum (heute angemeldet) und bisher viele Beiträge gelesen, die mir weiter geholfen haben.
    Nun habe ich folgende Frage zum Anfangsvermögen und Zugewinn: Kapitalbildendes Lebensversicherung zur Tilgung eines Hypothekendarlehens und Immobilie, weil es ein wening komplizierter bei uns ist ?(
    Erstmal die Eckdaten um etwas überschaulich zu machen:
    2001: Hauskauf 0,00 € Kapital ca. 110% finanziert
    2006: geheiratet
    seit 2014: getrennt lebend
    April 2017: Zustellung d. Scheidungsantrages


    Im Jahr 2001, haben unser Haus vor der Ehe gekauft und mehrere Hypothekendarlehen aufgenommen, so dass es zu ca. 110% finanziert würde. Wir stehen 50:50 im Grundbuch, sowie 50:50 als Kreditnemer.
    2 Darlehen i.Hv. insgesamt € 30.700,00 sind gegen Abtrettung von 2 Lebensversicherungen (beide waren seine Lebensversicherungen). Die Tilgung gegen Lebensversicherungen erfolgte (falls es überhaupt eine Rolle spielt) nach der Ehe Nun habe ich folgenden Text gelesen: "Ist die zu bewertende Lebensversicherung als Kreditsicherung abgetreten, so ist die Lebensversicherung selbst nicht zu berücksichtigen. Jedoch mindert der Wert der Lebensversicherung die Schuldenlast." Da es bei uns so ist das wir das Haus vo der Ehe gekauft haben, weiß ich gar nicht wie die Berechnung des Anfangsvermögens erfolgt...ich bin mir auch unsicher, wie dieser Text zu verstehen ist ?(


    Angenommen, dass vor der Ehe folgende Kostelation existiert:
    Mann Frau
    Hausschulden -86.500,00 -86.500,00
    Lebensversicherung* 30.700,00 0,00
    Konto -7.000,00 +5.000,00
    -62.800,00 -81.500,00


    * oder wie wäre die Lebensversicherung zu bewerten? oder zählt sie nicht wegen der Abtrettung? Es gab eine andere Kapitallebensversicherung iHv. ca. 27.500,00 Restkaufwert zum Zeitpunkt der Ehe hatte und nicht abgetretten wurde. Die Versicherung wurde 2 Jahre nach Eheschließung gutgeschrieben. Diese würde komplett für gemeinsame Schulden verwendet (Ablösung eines Darlehens, Kontenausgleich, etc.) Wie ist diese Versicherung zu berechnen? Kommt die volle Summe auf seinem Anfangsvermögen?


    Vielen Dank im Voraus
    mocky

  • Hallo mocky,


    Ist das Haus nun schuldenfrei?


    Wert das Hauses?


    lg
    edy

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  • Hallo Edy,


    Das Haus ist renovierungsbedrüftig und ist ca. 210.000,00 € Wert. Noch nicht komplett abbezahlt, also es sind ca. 85.000,00 € Schulden drauf. Zinsbindung bis 2021, wenn wir jetzt verkaufen wollen dann würde Vorfälligkeitsenschädigung noch dazu kommen (Summe leider noch nicht bekannt aber mit online Rechner auf ca. 8.000,00 € selbst gerechnet). Am liebsten würde ich das Haus übernehmen, aber wenn ich eine große Summe beim Zugewinnausgleich bezahlen soll, dann weiß ich nicht ob ich das schaffe :S


    LG
    Mocky

  • Hallo mocky,


    meine Rechnung:


    AV Mann -62800€ ( -86000€Haus -7000€Konto)
    AV Frau -81000€


    Endvermögen
    Frau 62500€
    Mann 62500€


    Da die LV während der Ehe re-investiert wurde, kommt sie nicht mehr ins Endvermögen.( hier habe ich sie im AV berücksichtigt).


    Der Ausgleichsanspruch wäre also Frau-->> Mann = 12000€


    lg
    edy

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  • Hallo Edy,
    herzlichen Dank. Ich habe auch so gerechnet. Aber er behauptet ich müsste ihm die komplette LV erstatten. Das berühigt mich.
    LG
    Mocky

  • Hallo mocky,


    Durch das Plus der LV wurde doch sein negatives AV verringert.


    Wenn die LV noch vorhanden wäre, käme sie in das AV und ins EV. Das wäre noch ungünstiger für ihn.


    lg
    edy

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  • Hallo Edy,


    wenn ich richtig verstehe, könnte er alle Kapitallebensversicherungen in sein AV berücksichtigen richtig? Dann wären nicht nur die € 30.700,00 die er an die Bank abgetretten hat, sondern auch die, mit Restkauf über 27.500,00 € vor der Ehe gab und erst nach der Ehe ausgezahlt wurde? Dann würde sich sein negatives AV auf -35.300,00 und ich müsste so um die 30.000,00 an ihn bezahlen? Aber wie wäre dann dieser Satz zu interpretieren?
    "Ist die zu bewertende Lebensversicherung als Kreditsicherung abgetreten, so ist die Lebensversicherung selbst nicht zu berücksichtigen. Jedoch mindert der Wert der Lebensversicherung die Schuldenlast." Dann würde es wahrscheinlich bedeuten, dass er alle Kapitallebensversicherungen in volle Höher € 58.200,00 ansetzen kann und ich viel mehr ausgleichen muss ;(
    LG
    Mocky

  • Hallo mocky,



    mit Restkauf über 27.500,00 € vor der Ehe gab und erst nach der Ehe ausgezahlt wurde?


    nach der Ehe ausgezahlt ? dann müsste man den Rückkaufswert zum Datum Scheidungszustellung nehmen, dieser Wert käme ins Endvermögen.


    lg
    edy

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    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hallo Edy,
    mit "nach der Ehe", habe ich mich falsch ausgedruckt. Ich meine nach Eheschließung, sorry :S und 27.500,00 wäre der Rückkaufswert vor Eheschließung.
    LG
    Mocky