In Unterhaltsangelegenheiten beraten und unterstützen Jugendämter ausschließlich Unterhaltsberechtigte bzw. deren gesetzliche Vertreter (bei minderjährigen Kindern ist das der betreuende Elternteil). Im Rahmen einer Beistandschaft sind sie (ein Beistand wird von ihnen bestimmt) zudem gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Kindes, können es auch vor Gericht vertreten (statt Anwalt).
Deshalb heißt es auch Jugendamt.
Unterhaltspflichtige haben keinen Anspruch auf solche Leistungen.
Das einzige, was Unterhaltspflichtigen gesetzlich zugestanden wird, ist die Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen (Jugendamtsurkunde = Titel). Die Urkundspersonen der Jugendämter sollen diese Aufgabe eigentlich neutral wahrnehmen, man hört aber immer wieder von Parteinahme. Früher durften solche Beurkundungen nur von Gerichten und Notaren vorgenommen werden. Das zunehmende Massengeschäft "Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen" führte damals zu einer starken Inanspruchnahme von Gerichten und Notaren und brachte keine Kohle ein. Um Gerichte und Notare von dieser lästigen Aufgabe zu befreien, schuf der Gesetzgeber kurzerhand die Möglichkeit der Beurkundung durch Jugendämter. In der Öffentlichkeit wird kaum noch darüber gesprochen, dass Gerichte nach wie vor zu beurkunden haben!
Rechtsanwälte und Notare sind schon aufgrund ihres Studiums wesentlich besser ausgebildet als Jugendamtsmitarbeiter. Für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter fehlen den Jugendämtern die finanziellen Mittel, weshalb viele Mitarbeiter mit ungesundem Halbwissen vor sich hindümpeln. Hinzu kommt, dass die Mitarbeiter einen sehr sicheren Arbeitsplatz haben und ihnen die Motivation zur Leistungssteigerung fehlt. Schließlich werden sie nicht nach Leistung bezahlt. Und dann kommen teilweise noch persönliche Missstände hinzu: Man kann dem einzelnen Bürger zeigen, welche Macht man hat.
Ich hatte die Unterhaltsfuzzys nie zum Gegner. Schade eigentlich.
Kannst du die entsprechenden Beiträge aus dem anderen Thread hierher verschieben?