Aufgaben und Befugnisse des Jugendamts in Unterhaltsangelegenheiten

  • @thz2906


    In Unterhaltsangelegenheiten beraten und unterstützen Jugendämter ausschließlich Unterhaltsberechtigte bzw. deren gesetzliche Vertreter (bei minderjährigen Kindern ist das der betreuende Elternteil). Im Rahmen einer Beistandschaft sind sie (ein Beistand wird von ihnen bestimmt) zudem gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Kindes, können es auch vor Gericht vertreten (statt Anwalt).


    Deshalb heißt es auch Jugendamt.


    Unterhaltspflichtige haben keinen Anspruch auf solche Leistungen.


    Das einzige, was Unterhaltspflichtigen gesetzlich zugestanden wird, ist die Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen (Jugendamtsurkunde = Titel). Die Urkundspersonen der Jugendämter sollen diese Aufgabe eigentlich neutral wahrnehmen, man hört aber immer wieder von Parteinahme. Früher durften solche Beurkundungen nur von Gerichten und Notaren vorgenommen werden. Das zunehmende Massengeschäft "Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen" führte damals zu einer starken Inanspruchnahme von Gerichten und Notaren und brachte keine Kohle ein. Um Gerichte und Notare von dieser lästigen Aufgabe zu befreien, schuf der Gesetzgeber kurzerhand die Möglichkeit der Beurkundung durch Jugendämter. In der Öffentlichkeit wird kaum noch darüber gesprochen, dass Gerichte nach wie vor zu beurkunden haben!


    Rechtsanwälte und Notare sind schon aufgrund ihres Studiums wesentlich besser ausgebildet als Jugendamtsmitarbeiter. Für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter fehlen den Jugendämtern die finanziellen Mittel, weshalb viele Mitarbeiter mit ungesundem Halbwissen vor sich hindümpeln. Hinzu kommt, dass die Mitarbeiter einen sehr sicheren Arbeitsplatz haben und ihnen die Motivation zur Leistungssteigerung fehlt. Schließlich werden sie nicht nach Leistung bezahlt. Und dann kommen teilweise noch persönliche Missstände hinzu: Man kann dem einzelnen Bürger zeigen, welche Macht man hat.


    Ich hatte die Unterhaltsfuzzys nie zum Gegner. Schade eigentlich.


    @edy


    Kannst du die entsprechenden Beiträge aus dem anderen Thread hierher verschieben?

  • Moin bissig,


    danke für die Info!


    Naja, ich war die Tage auf dem Einwohnermeldeamt, da habe ich ganz ähnliche Erfahrungen gemacht, wie Du sie beschreibst, aber vor ein paar Jahren auch wieder ganz andere. Es kommt immer drauf an, an wen man gerät, wie ernst derjenige seinen Job nimmt, und das gilt für Anwälte, Notare und Richter genauso wie für Beamte und Behörden gleichermaßen, denke ich. Und: letzten Endes sitzen da auch nur Menschen und die machen nun mal Fehler.


    Ich bin nicht der Meinung, dass ein Jugendamt seine Klientel Kinder verrät, wenn es den beiden sich trennenden Eltern in der Unterhaltsfrage hilft, vor allen Dingen dann, wenn die Situation auf beiden Seiten ohnehin klar und/oder unstrittig ist (z.B. wenn beide Eltern sich nicht mit der auf den ersten Blick doch recht komplizierten Berechnung auseinandersetzen können oder wollen). Das ist doch auf jeden Fall besser als wenn die beiden selbst "irgendwas" selbst ausmachen und sich nach Jahren herausstellt, dass viel zu viel oder zu wenig Unterhalt gezahlt worden ist, dann das Geschrei und der Zank losgeht oder jemand letztlich dann benachteiligt worden ist (im traurigsten Fall dann das Kind).


    Auf jeden Fall ist es richtig und wichtig zu wissen, welche Möglichkeiten das JAmt den sich trennenden Eltern bietet und was man unternehmen muss, damit die Leistungen erhält und wie man kontrollieren kann, ob die erbrachten Leistungen dann so korrekt sind.

  • Das DIJuF-Papier "Berater, Unterstützer und Beistand (Profil eines modernen Dienstleisters im Jugendamt)" noch nicht gelesen?

    Hatte ich schon zur Verfügung gestellt im Thread Neuheirat


    In der Praxis ist das Jugendamt davon weit entfernt...

  • Hallo zusammen.


    Sorry. Gerade bei dem Thema Beistandschaft einen Kommentar abgegeben.
    Bissig hat hier Recht.


    Zum Thema Unterhaltsurkunden beim JA noch eine Ergänzung von mir:
    Meine Urkunde(Herbst 2008) ist damals falsch berechnet worden von der Urkundsperson.
    Dadurch habe ich natärlich erhebliche Probleme erlebt und werde sie weiterhin noch erleben müssen.
    Keine Chance mehr bis zur meiner "Rente". Wäre ich damals über meine Rechte aufgeklärt, hätte ich es nie unterschrieben.

  • Meine Urkunde(Herbst 2008) ist damals falsch berechnet worden von der Urkundsperson.


    Unterhaltsberechnungen sind gar nicht Aufgabe der Urkundspersonen. Die haben zu beurkunden, was der Unterzeichner will, und sonst nix.


    Dadurch habe ich natärlich erhebliche Probleme erlebt und werde sie weiterhin noch erleben müssen.
    Keine Chance mehr bis zur meiner "Rente". Wäre ich damals über meine Rechte aufgeklärt, hätte ich es nie unterschrieben.


    Was ist falsch gelaufen? Erheblich zuviel tituliert? Ließ sich das bei der nächsten Neuberechnung nicht wieder ausbügeln?

  • Hallo zusammen.


    Die Berechnung des Unterhalts wurde damals selbst von der Urkundsperson durchgeführt. Die Berechnng hat vielleicht 10 Minuten gedauert. Leider war ich 2008 noch nicht so "schlau".


    Eine Neuberechnng würde ich gerne einmal machen, das JA "blockt" mich aber ab. Mir fehlt auch dafür die Kraft. War auch schon bei Anwälten, allerdings ist eine Abänderung eines bestehenden Titels unwahrscheinlich "schwierig". Die Hürden dafür werden Jahr für Jahr immer schlimmer(Zitat eines Rechtsanwalts). Eine Anwältin meinte einmal: Bei den JA sind viele Urkunden falsch ausgestellt worden, ich sei nicht der erste.


    Grüße

  • @Ast45


    Aufgrund deiner früheren Beiträge vermute ich, dass du dich damals (und wohl bis heute) aufgrund zu geringen Einkommens als Mangelfall einstufst und nicht selbst in der Lage bist den gesetzlichen Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind zu zahlen. Trotzdem scheinst du eine dynamische Urkunde in Höhe des Mindestunterhalts unterzeichnet zu haben. Und du bist bis heute Aufstocker. Ist das alles so richtig?


    Was ich noch nicht entdeckt habe: Wer hat damals das Kind vertreten? Wer hat dich zur Zahlung und Titulierung des Unterhalts aufgefordert?

  • bissig :
    Die Geschichte stimmt, ich bin zum Aufstocker dadurch geworden. Habe mich mittlerweile aber "leider" an diese "komische" Situation gewöhnt, obwohl ich eigentlich viel lieber "ohne Amt" leben würde.
    Durch die Jahre kenne ich auch die Geschichten der JC und auch der Arbeitgeber(Arbeitsmarkt) ganz gut.
    Ich habe übrigens auch eine Ausbildung und mittlere Reife, würde mich nicht als "faul" bezeichnen. Durch eine Urkunde kann man(n) durch das System rasseln, es sei denn man kümmert sich intensiv um einen "Mittelweg".
    Möchte keinen Angst machen, aber es ist nicht so einfach.


    Das Kind wurde damals von der Mutter vertreten und Sie hat auch auf eine Urkunde "gepocht".
    Ich wollte damals "Frieden" und ein guter Vater sein.


    Ich habe "Lehrgeld" bezahlt.


    Natürlich "liebe" ich mein Kind, aber ist auch nur die eine "Seite".


    Grüße

  • Hättest du den Mindestunterhalt damals nicht "freiwillig" in Form einer Urkunde anerkannt, wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer gerichtlichen Regelung gekommen. Und das Gericht hätte dich aufgrund gesteigerter Erwerbsobliegenheit zum Mindestunterhalt verurteilt. Damit wärst du bis heute in der gleichen Situation (Aufstocker). Nur hättest du damals zusätzlich die gesamten Verfahrenskosten (zwei Anwälte und Gericht) tragen müssen. Insofern kannst du dich eigentlich nicht über die Beurkundung beklagen. Oder?


    Das einzige was dir heute evtl. noch helfen würde, wäre ein entsprechend hohes Einkommen der Mutter. Ist dir irgendetwas darüber bekannt?

  • bissig .


    Über das Einkommen der Mutter ist mir nichts bekannt, die fahren zwar mehrmals im Jahr(Mutter hat neue Beziehung) in die "Sonne" und haben "große" Autos. Aber: Wenn,brauche ich handfeste Beträge!


    Für mich ist 2008 schon lange her und ich habe damit abgeschlossen. Ich möchte ja auch "leben". Ich bin zufrieden und akzeptiere es mit Höhen und Tiefen.