Einkommensteuer-Rückzahlung Angabepflichtig?

  • Hallo!


    Mein Mann hat die Aufforderung vom Jugendamt bekommen, seine Einkommensverhältnisse innerhalb von 3Wochen darzulegen, wegen Unterhaltsneuberechnung. 2 Jahre sind nun rum seit der ersten Titulierung.
    Da steht ja drin, dass er alles vom Arbeitgeber ausfüllen lassen muss und alles nachweisen soll. Von der Steuererklärung steht auch was drin. Die ist aber noch nicht gemacht worden.
    Sicher wird der Unterhalt neu berechnet werden, bevor die Steuererklärung gemacht wurde.. Muss er das so dem JA mitteilen, dass sie mit der Berechnung warten? Oder MUSS er diese nachträglich einreichen/angeben? Sein Netto hat sich im letzten Jahr um knapp 200,- im Durchschnitt erhöht. Das wird ja nun sicher komplett als Unterhalt abgeführt werden müssen oder? Und dahinzu würde ja dann noch das Geld von der EKS kommen denke ich mal.. Er setzt wenn dann nur alle Pauschalen ab. Also keine außergewöhnlichen Fahrtkosten oder so.
    Würde mich über Antworten freuen. Um zu wissen, was uns dann beim Steuerberater erwartet.


    LG Anja

  • Da steht ja drin, dass er alles vom Arbeitgeber ausfüllen lassen muss und alles nachweisen soll.


    Der Arbeitgeber muss nix ausfüllen sondern dein Mann selbst.
    Die Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers sind beizufügen.


    Von der Steuererklärung steht auch was drin. Die ist aber noch nicht gemacht worden.


    Eigentlich ist der Steuerbescheid (einschl. Steuererklärung, soweit verlangt) vorzulegen, der im Auskunftszeitraum ergangen ist. Wenn aber für das Steuerjahr 2015 keine Steuererklärung abgegeben wurde, existiert auch kein Steuerbescheid. Dann sollte dein Mann die Steuererklärung für 2016 sofort machen und eine Kopie davon den Auskünften beifügen. Das Jugendamt kann die Steuererstattung dann fiktiv berechnen.


    Wenn dein Mann für das bei ihm lebende Kind keinen Unterhalt von der Mutter erhält, sollte er das mit angeben.