Kindesunterhalt nach neuer Eheschließung, Gehalt der neuen Ehefrau trotz Leistungsfähigkeit ??

  • Hallo Leute..ich habe mal eine Frage.
    Ich zahle Unterhalt für meinen 17 jährigen Sohn, der bei seiner Mutter lebt.Unterhalt zahle ich seit der Trennung und Scheidung seit 5 Jahren.
    Kindesmutter hatte damals einen Beistand eingerichtet vorsorglich, obwohl immer pünktlich und in der richtigen Höhe gezahlt wurde.
    Der Unterhalt,den ich zahle, geht demnach ans Jugendamt und wird von daher an die Kindesmutter weitergeleitet.
    Titel wurde damals verlangt vom Jugendamt, wurde auch abgegeben, jedoch hatte ich diesen befristet bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres meines Sohnes.
    Nun steht eine erneute Überprüfung meiner Einkünfte an, habe gestern den Brief erhalten vom Jugendamt (nachdem sie 4 Jahre nicht mehr geprüft haben.
    Was hat sich bei mir verändert?
    Ich habe vor 3 Jahren wieder geheiratet !! Ich verdiene normal, bin leistungsfähig, meine Frau verdient auch normal.
    Jetzt meine Frage:
    Wird das Einkommen meiner neuen Ehefrau mit hinzugerechnet zur Berechnung der Unterhaltshöhe ?
    Vorweg die Info, dass ich leistungsfähig bin, also kein Mangelfall oder so, auch nicht nach Leistung des Unterhaltes.
    Bin ich in dem Falle überhaupt verpflichtet das Gehalt meiner jetzigen Ehefrau mit anzugeben, da ich ja selber genug verdiene, um den nötigen Unterhalt zu leisten ??


    Danke schon mal im Voraus für eure Infos..
    lgTimo

  • Hallo Timo,


    wenn du den Mindestunterhalt zahlst, musst du dem JA das Einkommen deiner "neuen" Frau nicht mitteilen.


    Weise außerdem darauf hin, dass in einem Jahr ( ab.18) wieder neu berechnet werden muss.


    Unterschreibe nichts was über den 18.Geburtstag des Kindes hinausgeht.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy,
    Danke schon mal für deine Antwort :)


    Genauso hatte ich es mir auch gedacht, dass, sofern ich leistungsfähig bin, das Gehalt meiner Frau nicht relevant ist.


    Wie schaut es aus, sobald mein Sohn das 18. Lebensjahr vollendet hat (Januar 2018) ?
    Dann sollte die Beistandschaft des Jugendamtes doch eigentlich beendet sein, oder sehe ich das falsch ?
    Zur Zeit muss ich die Leistung ja noch ans Jugendamt leisten, wie schaut es ab dem 18. Lebensjahr aus ?
    Dann ist er ja volljährig.
    MUSS ich dann noch ans JA zahlen oder kann ich den Kindesunterhalt mit meinem Sohn vereinbaren, bzw. dieses auf sein eigenes Konto zahlen ?


    lg
    Timo

  • Hallo Timo,


    Ab 18 muss der Sohn seine Bedürftigkeit nachweisen.(Schule/Lehre).


    außerdem ist auch die Mutter barunterhaltspflichtig.


    Kindergeld wird voll auf den Bedarf angerechnet.


    Evtl. steigt der Selbstbehalt.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • MUSS ich dann noch ans JA zahlen oder kann ich den Kindesunterhalt mit meinem Sohn vereinbaren, bzw. dieses auf sein eigenes Konto zahlen ?


    Schuldbefreiend kann ab Volljährigkeit nur noch auf ein vom Kind schriftlich benanntes Konto gezahlt werden.


    Sollte keine rechtzeitige Einigung über den Volljährigenunterhalt zustande kommen, kannst du die Zahlungen einfach einstellen, weil der Titel befristet ist.


    Die Beistandschaft endet mit Volljährigkeit automatisch. Vermutlich wird sich das volljährige Kind vom Jugendamt im Rahmen von § 18 SGB VIII beraten und unterstützen lassen. Du wirst zu gegebener Zeit von denen hören. Ohne Vollmacht des Volljährigen kann das Jugendamt aber nicht schriftsätzlich tätig werden.

  • Hallo Bissig,
    danke für deine Infos..


    Das heißt dann mit anderen Worten, dass das JA mit Erreichen der Volljährigkeit meines Sohnes, für ihn beratend und unterstützend tätig werden kann, aber mir gegenüber nichts fordern kann, da mein Sohn dann volljährig ist und seine Forderungen selber per RA oder Gericht einfordern müsste ?
    Also, das JA könnte mich auch danach anschreiben, auf Verlangen meines Sohnes hin, aber letztendlich müsste ich denen keine Auskunft geben, da sie kein Recht mehr haben seine rechtlichen Belange durchzusetzen ?
    Nebenbei sei gesagt, dass ich immer Unterhalt gezahlt habe und auch weiterhin in gerechter Höhe zahlen werde, es ist schließlich mein Sohn und ich mich niemals weigern würde.....ich hasse allerdings das Jugendamt und deren Überheblichkeit..


    lg
    Timo

  • Also, das JA könnte mich auch danach anschreiben, auf Verlangen meines Sohnes hin, aber letztendlich müsste ich denen keine Auskunft geben, da sie kein Recht mehr haben seine rechtlichen Belange durchzusetzen ?


    Gerichtlich kann das JA deinen Sohn ab Volljährigkeit nicht mehr vertreten. Ob es ihn außergerichtlich vertreten kann, ist m.E. in der Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt. Jedenfalls machen Jugendämter es immer wieder. Vorsichtshalber solltest du deshalb dem Jugendamt auch ab Volljährigkeit (max. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) Auskunft erteilen. Aber nur, wenn es sich durch Unterschrift des Sohnes legitimiert. Bedenke dabei, dass du dem Sohn gegenüber ohnehin zur Auskunft verpflichtet bist (und umgekehrt auch).


    ich hasse allerdings das Jugendamt und deren Überheblichkeit


    Lese und höre ich immer wieder... :D


    Sollte das JA ab Volljährigkeit tatsächlich schriftsätzlich tätig werden, erteilst du brav Auskunft an das Jugendamt und weist freundlich darauf hin, dass der Sohn ohne ordnungsgemäße Auskunft über die Einkommensverhältnisse seiner Mutter (incl. aller Belege) keinerlei Unterhaltsansprüche gegen dich durchsetzen kann. Dann bekommen sie erstmals Respekt, weil sie deinen Sohn diesbezüglich beraten müssen.



    Ähm, noch was: Was macht die Mutter derzeit beruflich? Entsprechend hohes Einkommen?

  • Dass ich meinem Sohn gegenüber zur Auskunft verpflichtet bin ist auch ok, ich mache keinen Hehl um mein Gehalt und er soll auch das bekommen, was ihm zusteht...so sehe ich das zumindest. Es ist und bleibt ja mein Sohn :)


    Dass keine Unterhaltsansprüche gegen mich durchgesetzt werden können, seitens meines Sohnes ab Volljährigkeit, sollte die Einkommensverhältnisse der Kindesmutter nicht offen gelegt werden, bzw. keine Auskunft darüber gegeben werden, das wusste ich allerdings nicht. Wieder was gelernt :)


    Bezüglich deiner Frage über das Einkommen der Mutter:
    Meine Exfrau arbeitet im Angestelltenverhältnis bei der Caritas als Familienpflegerin und verdient im Durchschnitt ganz gut.
    Soweit ich weiß, liegt das Nettoeinkommen so um die 2000 Euro