Hallo Leute..ich habe mal eine Frage.
Ich zahle Unterhalt für meinen 17 jährigen Sohn, der bei seiner Mutter lebt.Unterhalt zahle ich seit der Trennung und Scheidung seit 5 Jahren.
Kindesmutter hatte damals einen Beistand eingerichtet vorsorglich, obwohl immer pünktlich und in der richtigen Höhe gezahlt wurde.
Der Unterhalt,den ich zahle, geht demnach ans Jugendamt und wird von daher an die Kindesmutter weitergeleitet.
Titel wurde damals verlangt vom Jugendamt, wurde auch abgegeben, jedoch hatte ich diesen befristet bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres meines Sohnes.
Nun steht eine erneute Überprüfung meiner Einkünfte an, habe gestern den Brief erhalten vom Jugendamt (nachdem sie 4 Jahre nicht mehr geprüft haben.
Was hat sich bei mir verändert?
Ich habe vor 3 Jahren wieder geheiratet !! Ich verdiene normal, bin leistungsfähig, meine Frau verdient auch normal.
Jetzt meine Frage:
Wird das Einkommen meiner neuen Ehefrau mit hinzugerechnet zur Berechnung der Unterhaltshöhe ?
Vorweg die Info, dass ich leistungsfähig bin, also kein Mangelfall oder so, auch nicht nach Leistung des Unterhaltes.
Bin ich in dem Falle überhaupt verpflichtet das Gehalt meiner jetzigen Ehefrau mit anzugeben, da ich ja selber genug verdiene, um den nötigen Unterhalt zu leisten ??
Danke schon mal im Voraus für eure Infos..
lgTimo