Fragen wegen Kindesunterhalt

  • Hallo zusammen,
    ich habe heute das ausgefüllte Formular ans Jugendamt wegen der Unterhaltsberechnung für meine beiden Kinder (15 und 13) geschickt. Ich habe die Einkommensbescheide der letzten 12 Monate und die Steuerbescheide für 2015 und 2016 hingeschickt.
    Ich verdiene 2400€ netto (+ein Monatsgehalt Weihnachtsgeld), habe 267€ Fahrtkosten im Steuerbescheid monatlich als Sonderausgaben anerkannt.
    Wie viel Unterhalt muss ich dem Kindesvater zahlen?
    Ich habe ausgerechnet, dass es insgesamt 820€ sind.
    Hätte ich noch mehr Sonderausgaben geltend machen können außer den Fahrtkosten?
    Wird mir noch ein fiktives Einkommen dazugerechnet, weil ich mietfrei im eigenen Haus wohne? Oder passiert das nur, wenn man nicht den Mindestunterhalt aus der DDT zahlen kann?
    Mein Ex verdient ca. brutto 2000€ mehr als ich und hat Mieteinnahmen. Kann ich darauf aufmerksam machen, dass auch seine Einkommen geprüft werden sollte?
    Es kann ja nicht sein, dass ich am Existenzminimum leben muss (ich habe noch einen Kredit wegen Pflegeheimkosten für meine Mutter von 240€ monatlich abzuzahlen), während er sich von meinen Unterhaltszahlungen einen teuren Urlaub mit den Kindern leistet. Meine Tochter hat mir das Flugticket geschickt: 1800€. Das finanziere wohl ich.
    Der Umzug meines Sohnes hat am 22.4. stattgefunden, davor waren in den Ferien sogar beide Kinder bei mir. Muss ich für April anteilig Unterhalt zahlen?
    Vielen Dank für die Beantwortung meiner vielen Fragen.

  • Hallo Sabine,


    Ich tendiere (ohne Berücksichtigung der Wohnung) auf eine Unterhaltszahlung von ca. 700€.


    schau dir mal die Unterhaltsleitlinien deines OLG an. (google z.B. Leitlinien OLG Frankfurt)


    Dort kannst nachlesen wie dein EK bereinigt werden kann.


    Zur Wohnung:


    Man kann dir einen Wohnvorteil anrechnen ,dieser würde dein EK erhöhen, die Kreditzinsen kannst du gegenrechnen.



    Außerdem kannst du 0,30€ pro gefahrenen Kilometer (hin und zurüzurück) zur Arbeit anrechnen.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)