Hallo!
Ich habe eine Frage.. Mein Ex-Mann schrieb mir eben, dass ihm die BG mit unserem Sohn für die WE's des Umfangsrechts abgelehnt wurde, da ich ja Kindergeld und UHV beziehe.. Das solle wohl heißen, ich müsste ihm für die WE dann Geld zum versorgen mitgeben? Oder haben die einfach n Knall beim Amt?
LG Anja