Scheidung, Auto, Ausbildung, ect

  • Hallo,


    ich bin seit Januar arbeitslos, mir geht's seit schon Ende September 2016 nicht so gut (seitdem ich von der Arbeitslosigkeit erfahren habe). An dieser Zeit hatte ich auch Stress mit dem Scheidungsverfahren. Mein Partner meinte, es wäre besser sein, wenn er sein Anwalt mit der Scheidung beauftragen würde. Und das ich keinen 2en Anwalt bräuchte.


    Da ich ihm vertraute, habe ich akzeptiert. Doch seit 4 Jahren fahre ich einen Leasingswagen von ihm, dessen Raten habe ich monatlich bezahlt. Er hat mich versprochen, dass er für einen Kredit für die Verlängerung des Leasing' haften wird. Doch nun, gerade wo ich einen kompetenzkurs besuche, wegen der Umschulung am 03.07.17 will er den Wagen zurück haben


    Das Scheidungsverfahren ist bald vorbei, ich habe unterschrieben und alles. Nun habe ich mitgekriegt, dass ich ca. 6.500€ Rentenanspruch von meinem Partner bekommen muss.


    Ich habe bitte 3 fragen:


    1. Die Aktenzeichen, die ich vom Amtsgericht bekomme, verstehe ich nicht so ganz. Meistens erklärt mir mein ex was. Nun brauch ich 2 mal Hilfe:
    1.1. Jemand der mir erklärt, was in den Aktenzeichen steht, die ich im Rahmen der Scheidung bekomme
    1.2. Jemand, der es mir ermöglicht das Rentenanspruchsgeld zur Finanzierung des Wagen zu bekommen.
    Kann man sich auf einen Anwalt verlassen?


    2. Stimmt es, dass jobcenter Darlehens bieten würde? Ich habe immer gearbeitet und habe bis zum 01.01.2017 mein Geld selber verdient.
    Habe ich Anspruch auf Darlehen?


    3. Wie kann ich den Wagen behalten?


    Hilfe brauche ich gerade, wo es mir psychisch nicht gut geht, ich bereite mich vor, für eine 2 jährige Fortbildung. Scheidung, Auto, kein gute wohnsituation... Ich brauche einen freien Kopf für die Ausbildung. Wie kann ich mir bitte den schaffen?


    Freu mich sehr auf beleuchtenden Antworten


    Schöne Grüße
    Dennis

  • Hallo Dennis,


    Wurden die 6500€ im Versorgungsausgleichsverfahren ermittelt?


    Die werden deinem Rentenkonto gutgeschrieben. Deine Rente bei Eintritt deines Rentenalters wird dementsprechent


    etwas höher ausfallen.


    Wenn du arbeitslos bist, hast du erstmal Anspruch auf Arbeitlosengeld.Erst dann kommt das Jobcenter ins Spiel.




    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    den Aktenzeichen kann man im Zivilverfahren entnehmen, unter welcher "Nummer" das Verfahren registriert ist.


    Jedenfalls sind die Aktenzeichen keine Geheimbotschaft an Banken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit.


    Job-Center sind keine Banken. Sie bieten gegebenenfalls Darlehen für unabdingbare Ausgaben an, die eine Wiedereinführung in das Berufsleben ermöglichen.


    Wie wärs mit einem eigenen Anwalt, der alles überprüft, insbesondere das, was du da so alles unterschrieben hast?


    Herzlichst


    TK

  • Wenn du davon selbst nichts verstehst, macht ein Anwalt wirklich am meisten Sinn. Oder hast du vielleicht irgendjemanden im Bekanntenkreis, dem du vertraust und der evtl. ein bisschen mehr zu der Chose zu sagen weiß?