Unterhalt - Nachehelicher Unterhalt

  • Hallo zusammen,


    ich habe Fragen zum Thema Unterhalt bzw. zum späteren Nachehelichen Unterhalt.
    Familienstand bei Trennung: 9,5Jahre verheiratet, Sohn 9 Jahre, Tochter 5 Jahre
    (--> wir haben uns geeinigt das die Kinder 3 Tage bei mir und 4 Tage bei der Frau / Woche sind)


    1.) Ich bin seit 2,5 Monaten im Trennungsjahr. Ich war mit meiner Frau bei einem Familienanwalt weil unser Ziel ist uns im guten zu Trennen....
    Ich verdiene ca. 2850€ Netto, meine Frau 780€. Der Anwalt errechnete einen Unterhalt von ca. 550€ für beide Kinder plus 950€ für unser
    Eigenheim. Kann das sein? Es kommt mir sehr viel vor, das ich unser komplettes Haus bezahle und selbst bei meinen Eltern im Keller wohne?!


    2.) Nachehelicher Unterhalt
    Mit was für einer Dauer muss ich da rechnen? Ich meine Kinder sind bei Scheidung 6+10Jahre alt, Betreuung in Schule wäre Problemlos möglich,
    da könnte die Frau doch mehr als 50% arbeiten?!


    3.) Ich habe gelesen das ich Unterhalt an die Frau bei der Steuer absetzen kann. Da muss aber wohl die Frau zustimmen und es selbst
    als Einkommen angeben...warum sollte Sie das tun???!!!!



    Vielen Dank im voraus und noch einen schönen Tag!!!!!!!!!!!!!
    Grüße Holgi5er

  • Hallo,


    alles davon kann ich Dir leider auch nicht beantworten, aber ein paar Dinge glaube ich zumindest zu wissen:


    1.) Es kommt auf das zuständige Gericht an, aber in der Regel beträgt im Trennungsjahr der Ehegattenunterhalt 3/7 der Einkommensdifferenz. Dazu kommt natürlich der Kindesunterhalt, der ist davon unabhängig. Wenn Deine Frau noch in Eurem Haus wohnt, genießt sie den Wohnvorteil, der ihr als Einkommen angerechnet wird, abzüglich natürlich dem, was sie mit Dir zusammen abbezahlt.


    2.) Das weiß ich nicht. Üblicherweise sollten die Ehegatten ja nach einer Ehe wieder möglichst selbstständig werden, soweit die Situation das zulässt. Wenn die Frau nicht krank oder aus anderen Gründen erwerbsunfähig ist oder noch kleine Kinder von euch zu betreuen hat, was ja anscheinend nicht der Fall ist, wird man wohl darauf abstellen, dass Du für ihren Unterhalt nicht mehr so wirklich zuständig bist, zumindest nicht in vollem Umfang.


    3.) Ja, Unterhalte sind absetzbar. Voraussetzung dafür ist m.W. aber, dass die Unterhalte tituliert sein müssen.


    Alle Auskünfte nach besten Wissen und Gewissen, ich bin kein Fachmann, sondern auch nur betroffener Laie. Ich freue mich über wohlwollende Berichtigungen, falls etwas falsch sein sollte. Danke im Voraus!

  • Hallo,
    Zunächst muss dein Gehalt bereinigt werden, ich denke dein relevantes EK beträgt dann 2600€Kindesunterhalt von 550€/je Kind ?
    Es dürfte sich um den Bedarf handeln. Vom Bedarf ist jeweils das hälftige Kindergeld abzuziehen.
    Dein relevantes EK minus Kindesunterhalt = EK zur Berechnung des TU.1690€+ 780€=2470€ davon steht dem Grunde nach jedem die Hälfte zu.also jedem 1235€
    Deine EX hat 780€ bereits du müsstest ihr demnach noch 390€ geben.Beim Haus gibt es verschiedene Ansätze.
    Jeder zahlt den Abtrag und jedem gehört der halbe Wohnwert.Zahlt deine Frau Abtrag steht ihr für ihre Hälfte Miete zu.Hat sie Mieteinnahmen steigt ihr EK und der TU verringert sich usw.so weit erst mal
    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank schon mal für die schnellen Antworten!!!!


    Die 550€ waren für beide Kinden inkl. bereits abgezogenem Kindergeld.
    Bereinigtes Gehalt wären dann 2600€-550€= Rest 2050€
    2050€-780€=1270€ -> 1270€/2=635€ Das macht für mich Sinn....
    das wären Trennungsgeld 635€ + Kindesunterhalt 550€ = 1185€
    Unser toller Anwalt kommt aber auf 1500€?! Da ich die Hausraten komplett zahle
    plus Kindesunterhalt....da stimmt doch was nicht.....
    Ich glaube da muss ich nochmal alleine zu einem Anwalt und das checken lassen,
    zu zweit als Freunde zu einem Anwalt hat da wohl nicht so geklappt.....


    Titulieren des Unterhalts verstehe ich....das wird auch passieren....bzw. geschiet
    mit der Scheidung....


    Vielen Dank nochmal für alles!!!!


    LG
    Holgi5er

  • Hallo Holigi5er,


    Ja eine weit verbreitete Mähr, die Anwälte müssen doch richtig rechnen,die Jugendämter müssen doch neutral sein,
    die Werbung muss doch die Wahrheit sagen.....


    lg
    edy

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