Unterhalt und Nachtzuschläge

  • Guten Tag,ich lebe mit meiner Tochter sie ist 19 Jahre Alt sie ist in der Ausbildung und habe eine 8 Jährige Tochter sie lebt bei ihre Mutter ich verdiene ca 1600 EUR netto davon sind Nachtzuschläge 355 EUR mich interessiert ob Nachtzuschläge mit einberechnet werden und wieviel ich davon an meine Tochter an Unterhalt zahlen muss

  • Hallo moni,


    Im Unrterhaltstrecht gibt es Rangfolen:


    Rang1) minderjährige und privilegierte Volljährige Kinder,


    Es ist immer zuerst ein Rang zu bedienen bevor der nächste Rang drankommt.


    Dein bereinigtes EK dürfte bei 1450€ liegen.


    Für die 9 Jährige kannst du Unterhaltsleistungen von 289€ davon abziehen .


    Der 19 Jährigen gegenüber hast du einen Selbstbehalt von 1300€.


    Die 19.Jährige bekommt also keinen Unterhalt von dir.


    Verändern könnte sich die Berechnung,wenn du z.B. in eigener schuldenfreiein Wohnung/Haus wohnst, du noch entsprechende


    andere Einkommen hast (Weihnachtsgeld/Mieteinnahmen usw).


    lg
    edy

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    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hallo Edy,
    Vielen Dank für deine Antwort ich hatte noch vergessen das ich alle drei Monate noch Verpflegungsgeld bekomme wird das auch mit einberechnet


    lg
    moni