Hallo zusammen,
leider habe ich kein passendes Thema gefunden, daher ein Neues eröffnet.
Der Sohn meines Mannes wohnt bereits seit 3 Jahren bei uns. Seine Mutter ist mit ihrem 1. Kind (ist NICHT das Kind meines Mannes) zu ihrem neuen Freund gezogen.
Die Mutter meines Stiefsohnes arbeitet Vollzeit (das haben wir durch Zufall vor kurzem erfahren!), bezahlt aber das Unterhalt so wie vorher als sie noch Teilzeit gearbeitet hatte. Mein Mann hat sie schon mehrmals angeschrieben, dass sie ihre Einkommensverhältnisse offen legen muss. bis jetzt noch nicht gemacht!
Jetzt ist der Fall: ihr 1. Kind ist im Dezember 2016 (!) 18 geworden und verlangt vom Vater des 1.Kindes, dass er SEINE Einkommensverhältnisse offen legt und ERST DANN im Anschluss will sie für ihr 2. Kind (der bei uns lebt!) das Unterhalt berechnen lassen. Sie begründet es so: dass WENN der Vater des 1. Kindes keinen Unterhalt bezahlt ist sie voll unterhaltspflichtig gegenüber dem 1. Kind und somit wird sich auch das Unterhalt für das 2. Kind verändern.
Stimmt es?
Muss mein Mann auf diese neue Berechnung warten? Die Mutter hätte ja schon bereits letztes Jahr die Einkommensverhältnisse offen legen müssen, da sie bereits seit Mitte letzten Jahres Vollzeit arbeitet
Hat mein Mann Anspruch (später) rückwirkend von der Mutter des Kindes noch Geld zu verlangen??
Für die Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus.
Vg
Myshka