Umzug des Elternteils ohne Kinder - Zustimmung?

  • Wenn der Vater umzieht, muss dieser die Mutter und die Kinder darüber informieren, bzw. muss er eine Genehmigung einholen?
    ?Mir ist bekannt, dass die Mutter mit den Kindern nicht ohne Weiteres umziehen darf, sondern der Vater dies genehmigen muss.
    ?Wie schaut es umgekehrt aus?


    ?Danke für die Rückmeldungen

  • Wie alt sind die Kinder?
    Welche Regelungen bestehen zum Sorge- und Umgangsrecht? Existiert eine gerichtliche Entscheidung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht?
    Evtl. Wechselmodell?

  • Des findet überhaupt kein geregelter Umgang statt, da der Vater "keine" Zeit hat. Es gibt riesen Zeitspannen (Monate) bis zum nächsten Treffen. Keine vollen Wochenenden, Schulferien nur sporadisch, wenn überhaupt.


    ?Sorgerecht ist gemeinsam und es existiert kein Aufenthaltsbestimmungsrecht.

  • Hallo,
    meines Wissens darf man natürlich umziehen. Und natürlich muss man den anderen Elternteil über den Verbleib der Kinder informieren. Allerdings darf man die Kinder nicht ohne Zustimmung ins Ausland verbringen (das allerdings nicht mal im Urlaub). Sollten sich durch den Umzug die Umgangsmöglichkeiten erheblich erschweren, kann der umziehende Elternteil zumindest teilweise für die entstehenden Mehrkosten herangezogen werden. Ab dem 12. Lebensjahr können die Kinder in Verabredung mit dem entsprechenden Elternteil selbst bestimmen, bei welchem Elternteil sie leben möchten.


    Ich hoffe, die Informationen sind richtig.

  • @ thz: fast richtig. Urlaub ist eine Alltagsentscheidung des täglichen Lebens, wenn derselbe nicht gerade in Palästina stattfinden soll. Also, keine Genehmigung erforderlich.


    So, jetzt zum eigentlichen Problem. Wenn keine Beschränkung der Freizügigkeit bei einem Elternteil da ist (Asylant, z.B.), kann jeder Erwachsene in Deutschland hinziehen, wo er will. Es geht den Rest der Welt einfach nichts an. Wenn mit Kindern umgezogen werden soll, erst dann stellt sich die Frage, was auch gegen die Vorstellung des anderen Elternteils geht. Wenn keine Einigkeit erzielt wird, ob die Kids mitziehen dürfen, ist das Gericht zuständig.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo


    und danke für die Richtigstellung.


    Wir haben ein Pflegekind und benötigten die schriftliche Zustimmung der Mutter, weil wir mit ihm eine Woche nach Dänemark in Urlaub wollten. Ich nahm an, dass der Fall ähnlich liegt.

  • @london hatte gefragt, ob der Vater ohne ihre Genehmigung umziehen darf und ob der Vater sie und die Kinder über einen Umzug informieren muss. Kinder leben bei @london, am Umgang mit den Kindern hat der Vater nach ihren Informationen kein gesteigertes Interesse.


    Der Vater benötigt, da er die Kinder nicht mitnimmt, weder ihre Genehmigung noch muss er über den Umzug informieren. KU und EU (noch unbefristet) muss er zahlen.


    Seine neue Anschrift könnte sie über die Melderegisterauskunft selbst in Erfahrung bringen.

  • Hallo Randmilinchen,


    heute ist schönesw Wetter, kannst du nicht dein Siebchen nehmen und im Sand spielen?


    lg
    edy

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