Nachehelicher Unterhalt - Gericht entschieden - ExMann will klagen

  • Das Gericht hat entschieden, dass der Ex-Mann UNBEFRISTET nachehelichen Unterhalt zahlen muß. Dem Gericht war bekannt gewesen, dass ich seit 1 Jahr mit meinem Freund (selber unterhaltspflichtig) zusammenlebe.
    Allerdings hatte das Gericht entschieden, dass eine gefestigte Lebensgemeinschaft erst mit 2-3 Jahren besteht und das Zusammenleben in der Wohnung erst seit 1 Jahr besteht.


    ?Jetzt möchte mein ExMann ab Ende des Jahres den Unterhalt einstellen oder vor Gericht gehen. Bis dato sind alle Urteile, welche das Gericht "gegen" ihn entschieden hat, in seinen Augen unwirksam und er versucht über andere Schienen, diese zukünftig zu umgehen.


    ?Kann er diesen so einfach einstellen?


    ?Danke für die Rückmeldung

  • Hallo london,


    Zusammen wohnen ist nur ein von vielen Punkten für eine gefestigte LG.


    Nachehelicher Unterhalt wird oft als Nachteilsausgleich ausgesprochen, weil der Partner während der Ehe auf die eigene "Karriere" verzichten musste.


    Ich denke ein Beschluss muss zunächst eingehalten werden. Er müsste gegen diesen Beschluss m.E. klagen.


    Gibt es eine Vollstreckungsklausel im Beschluss?


    Meine Meinung, er hat keine Chance.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hallo :-)


    ich habe damals auf einen sehr guten Job verzichtet und war lange Jahre für die Familie da.
    Mein Mann hatte sich dann von uns abgewandt und ich habe glücklicherweise einen Teilzeitjob erhalten - was natürlich nicht einfach war nach der langen Pause & natürlich zu schlechteren Bedingungen.


    Dies war für das Gerichts u.a. ein Punkt, warum es für mich entschieden hatte - sowie die schulpflichtigen Kinder, die noch in die Grundschule gehen.


    Wie gesagt, jetzt möchte er ab Ende des Jahres - nach noch nicht mal einem Jahr der Scheidung - zahlen, sondern vor Gericht gehen, da er sich im Unrecht fühlt und das Gericht "gegen" ihn entschieden hätte.
    Des Weiteren werde ich immer wieder durch Schreiben vom ihm "bombiert" freiwillig auf die Zahlung zu verzichten´- am Besten nur unter uns geregelt - ohne Anwälte ;-)


    Gruß


    london.

  • Hi,


    nachehelicher Unterhalt wird häufig unbefristet austituliert, weil das Gericht einfach die Entwicklung nicht kennt, die die Ehepartner nach der Scheidung nehmen werden. Dies bedeutet aber nicht, dass der Ex automatisch ein Leben lang zahlen muss. Eine abändernde Entscheidung kann ergehen, wenn sie die Voraussetzungen, die bei der ersten Entscheidung vorlagen, nicht mehr da sind.


    Herzlichst


    TK