Das Gericht hat entschieden, dass der Ex-Mann UNBEFRISTET nachehelichen Unterhalt zahlen muß. Dem Gericht war bekannt gewesen, dass ich seit 1 Jahr mit meinem Freund (selber unterhaltspflichtig) zusammenlebe.
Allerdings hatte das Gericht entschieden, dass eine gefestigte Lebensgemeinschaft erst mit 2-3 Jahren besteht und das Zusammenleben in der Wohnung erst seit 1 Jahr besteht.
?Jetzt möchte mein ExMann ab Ende des Jahres den Unterhalt einstellen oder vor Gericht gehen. Bis dato sind alle Urteile, welche das Gericht "gegen" ihn entschieden hat, in seinen Augen unwirksam und er versucht über andere Schienen, diese zukünftig zu umgehen.
?Kann er diesen so einfach einstellen?
?Danke für die Rückmeldung