Unterhaltsberechnung vom Jugendamt erhalten kann man die prüfen lassen?

  • Hallo!


    Mein Mann hat nun eine neue Berechnung vom Jugendamt erhalten, da die Kindsmutter 2015 die Beistandschaft beantragt hatte..
    Leider sehe ich da kein bisschen durch. Außer das mir die Zahlen sehr hoch vorkommen. Kann man das bei irgend einer Stelle überprüfen lassen? Jugendamt kommt mir da sehr Mutterseitebezogen vor. Oder gibt es hier jemanden, dem ich mal die Berechnung zukommen lassen kann? Ich glaube nämlich, dass die 5% Pauschale auch nicht beachtet wurde.


    Danke euch schon mal.

  • So. Dank Google bin ich nun noch verwirrter... Stimmt es, dass bei einer Mangelfallberechnung keine 5% Pauschale abgezogen werden? Andere Aufwendungen hat er nicht. Keine Reinigungskosten oder Fahrtkosten. Eine Fahrt zur Arbeit beträgt nur 3Km.

  • Hallo,


    in den Leitlinien des OLG FFM steht:


    Zitat

    10.2.1 Pauschale/konkrete Aufwendungen Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens (maximal 150,-- €) abgesetzt werden. Diese Pauschale wird vom Nettoeinkommen vor Abzug von Schulden und besonderen Belastungen abgezogen. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen diese Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen.


    Die Pauschale kann bei entsprechenden Anhaltspunkten abgesetzt werden .


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Außer das mir die Zahlen sehr hoch vorkommen. Kann man das bei irgend einer Stelle überprüfen lassen?


    Im Forum läuft keine Rechtsberatung, aber über eine Berechnung des Jugendamts sollte immer diskutiert werden. Nur leider fehlen Zahlen, Daten, Fakten. ;)






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