Guten Tag,
ich habe heute Post des Jobcenters bekommen, das ich Auskunft erteilen soll.
Ich habe mit meiner Ex Frau 2 Kinder 9 und 6
Es gab bei der Scheidung im Sommer letzten Jahres einen Vergleich, der bei Gericht auch protokolliert wurde, im Scheidungsverfahren.
Ich habe da auch kein Problem mit, aber ich frage mich, ob dies Erforderlich ist, da im Urteil, bzw. Vergleich alles genau festgelegt wurde, inkl nachehelicher UH.
Ich habe auf diesen Papiertiger echt absolut keine Lust. Ich dachte eigentlich, ich wäre jetzt mal fertig mit dem Kram.
Ich habe immer nach Düsseldorfer Tabelle gezahlt.
Ich habe mal gehört, das man alle 2 Jahre frühestens Auskunftspflichtig ist.
Kann mir dazu Jemand etwas sagen?
Danke