Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • Hallo ich hoffe Sie können mir antworten geben.


    Ich habe eine kleine Tochter aus einer Freundschaft (nicht verheiratet). Das Kind trägt meinen Nachnamen, die Mutter hat aber das volle Sorgerrecht hat sie somit auch das volle Aufenthaltsbestimmungsrecht?? Sie ist Bulgarin ich Türke meine Tochter Deutsch also nach Staatsbürgerschaft. Kann sie nach Bulgarin gehen, mehr als ein Urlaub. Sogar dahin zurück mit meinem Kind ohne meine Zustimmung?? Kann ich danach also wenn sie einfach da bleibt mit ihr rechtlich gegen sie vorgehen oder ist dafür das geteilte Sorgerrecht nötig?


    Ebenfalls interessiert mich ob meine Exfreundin für mein Kind die Bulgarische Staatsbürgerschaft beatragen kann ohne meine Zustimmung?


    Bitte helfen Sie mir!


    Hakan

  • Hallo Hakan,


    Verstehst du unter "volles Sorgerecht" das alleinige Sorgerecht ( du hast also noch nicht das gemeinsame Sorgerecht)?


    lg
    edy

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  • Hallo Edy
    ja genau richtig ich habe kein Sorgerecht, also nein wir haben nicht das gemeinsame Sorgerecht. Habe aber vor es, wenn ich Geld für den Anwalt gespart habe, einzuklagen.

  • Hallo Hakan,


    guck mal hier:

    Du brauchst keine Anwalt für das gemeinsame Sorgerecht.


    Ohne gemeinsames Sorgerecht hast du wenig Chancel etwas zu verhindern/mtbestimmen.


    Dir bleibt z.Zt. nur das Recht auf Umgang.


    lg
    edy

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  • gut danke ich lese mir den Artikel durch. Antrag auf elterliche Sorge geht auch wenn die Mutter es ohne handfeste gründe nicht möchte?

  • Hallo Hakan,


    sieht das Gesetz die Gründe auch als "handfest" ?


    lg
    edy

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  • Hallo Hakan.
    sorry hatte nicht richtig gelesen.


    Was die Mutter will ist zweitrangig, wenn es das Gesetz anders sieht.


    lg
    edy

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  • Gut herzlichen Dank ich werde mich morgen mit dem Interessensverband in Verbindung setzen. Das Jugendamt hatte mir gesagt ich kann das geteilte sorgerrecht nur über einen Anwalt beim Gericht beantragen.

  • Hi,


    wobei ich mich frage, wie ein Kind von einer Bulgarin und einem Türken an die deutsche Staatsbürgerschaft kommt. Ausländerrecht ist zwar nicht so mein Ding, aber trotzdem, das halte ich für ausgeschlossen. Dann müsste sich die Mutter ja mindestens 8 Jahre in Deutschland aufhalten, wenn ich das recht in Erinnerung habe.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    du, ich kenn schon die Gesetze. Nur, ich kann mir schwer vorstellen, dass die Mutter 8 Jahre legal in Deutschland ist. Seinerzeit waren nämlich Bulgarien und Rumänien von der Freizügigkeit noch ausgeschlossen. Irgendwie hab ich das Gefühl, dass wir noch nicht alles wissen.


    Herzlichst


    TK