Hallo ich hoffe Sie können mir antworten geben.
Ich habe eine kleine Tochter aus einer Freundschaft (nicht verheiratet). Das Kind trägt meinen Nachnamen, die Mutter hat aber das volle Sorgerrecht hat sie somit auch das volle Aufenthaltsbestimmungsrecht?? Sie ist Bulgarin ich Türke meine Tochter Deutsch also nach Staatsbürgerschaft. Kann sie nach Bulgarin gehen, mehr als ein Urlaub. Sogar dahin zurück mit meinem Kind ohne meine Zustimmung?? Kann ich danach also wenn sie einfach da bleibt mit ihr rechtlich gegen sie vorgehen oder ist dafür das geteilte Sorgerrecht nötig?
Ebenfalls interessiert mich ob meine Exfreundin für mein Kind die Bulgarische Staatsbürgerschaft beatragen kann ohne meine Zustimmung?
Bitte helfen Sie mir!
Hakan