Hallo,
ich bin seit einem Monat 18 Jahre alt. Nun hat mich mein Vater darauf angesprochen, da ich nun 18 bin, dass er den Unterhalt neu berechnen lassen möchte. Er hat auch einen Anwalt damit beauftragt und dieser soll gesagt haben, dass das möglich sei (Ein Brief soll folgen). Zur familiären Situation sei gesagt: Ich lebe alleine bei meiner Mutter. Mein Vater hat eine Frau geheiratet und mit ihr eine Tochter (9 Jahre) und die Frau hat außerdem eine Tochter (17 Jahre) mit in die Ehe gebracht, welche er adoptiert hat. Genau aus diesem Grund meint er, sei eine Neuberechnung nötig. Die anderen Jahre ging es doch auch ohne Aufteilung?! Wäre eine Neuberechnung rechtens und auf welche Folgen muss ich mich einstellen?
Gruß Kurt
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Hallo Kurt,
ab deinem 18.Geburtag sind beide Eltern barunterhaltspflichtig.
Eine Neuberechnung ist rechtens,
lg
edy -
In Ergänzung zu Edy.
Ab Volljährigkeit wird das Kindergeld voll auf den Unterhalt der Eltern angerechnet. Es ist außerdem zu überprüfen, ob du noch priviligiert bist. Wenn nicht, dann gehen auf jeden Fall die minderjährigen Kinder des Vaters vor.
Herzlichst
TK