Hallo Zusammen
Ich hoffe ich bin hier richtig!
Als erstes möchte ich eine grobe Kerndarstellung meines Problems b.z.w meines Anliegens hier darstellen.
Meine Tochter Amy geboren am 20.09.2008 wurde am 22.10.2014 in der Obhut vom Jugendamt genommen da die Mutter meines Kindes an schwere Depressionen sowie an Alkoholismus leidet und ich 3 Tage vorher am 19.10.2014 die Wohnung notdürftig verlassen habe um zu einer Freundin zu ziehen.
Ich hatte zu dieser Zeit kein Sorgerecht und habe es erst im April 2015 erwirkt.
Meine Tochter lebte ca 55 km weiter von mir vom 19.10.2014 bis zum 20.01.2017 in einer Pflegefamilie wo sie auch sehr schlechte Erfahrungen und ich mit der Pflegefamilie gemacht habe und heute auch in dieser Hinsicht in Psychologiescher Behandlung ist.
Ende Januar mit Absprache des Jugendamt (natürlich) wurde sie in einer Wohngruppe in der Stadt wo ich wohne verlegt um die entsprechende Schritte zur Rückführung meiner Tochter zu mir einzuleiten.
Das Jugendamt sowie die Mutter bestätigen und befürworten das meine Tochter zu mir kommt da ich der stabile Part bin und ich meine Sachen was meine Tochter angehen mit Herzen und Vorbildlich erledige.
Nun zum Kern der Sache.
Meiner Tochter und mir wurde ein Übernachtungs-Tag (eigentlich waren es zwei)
gestrichen da sie ein anderes Mädchen in der jetzigen Wohngruppe ins Gesicht geschlagen hat und jetzt mit der größten Strafe/Folter verhängt worden ist ein Tag zu streichen...diese Regel gilt für alle Kinder (nicht nur für das schlagen) und kann auch was auch vorkommt ganz gestrichen werden.
Das ich damit mit bestraft werde interessiert kein genauso wenig das ich von dieser Art Bestrafungskonzept für eine Rückführungsgruppe sehr grausam und falsch finde.Klar das es nicht richtig war und Bestrafung ja (Desweiteren muss sie seit ein paar Tagen in der Wohngruppe eher als alle anderen ins Bett) aber bitte nicht durch den "Morgenstern" Elternentzug!
Ferner wurde mir auch aufgetragen mit Druck mein Kind wenn es den einen Tag bei mir ist eher ins Bett zu bringen,kein Süßes sowie kein Highlight an Unternehmungen mit meiner Tochter zu verbringen.
Diesen Strafkatalog konnte ich natürlich nicht annehmen genauso sträubt mich der Vater/Kindesentzug.
Das alles habe ich auch der Kinderpsychologin meiner Tochter erzählt und sie war schockiert und kann diese Methode/n nicht befürworten vor allem für meine Tochter nicht und ist da auf meiner Seite!
Was auch viel aus der Vergangenheit für mein Mädchen spricht und da auch schon kein Aufenthalt bei der Mutter mehr gestattet ist aber das ist ein Verschulden der Mutter (Alkohol)und nachvollziehbar!
Natürlich kommen dann auch Kommentare von den Betreuen der Wohngruppe auf mich zu wie
"Ich muss da über mein Schatten springen"
"Meine Tochter muss es richtig spüren (ich werde da als Druckmittel genommen) das es falsch war."
"Das Ziel sei die Zusammenarbeit"
So nun meine Fragen
Ist das so erlaubt muss ich das so hinnehmen???
Habe ich da Rechte da vorzugehen wenn ja welche???...gibt's da irgendwie eine Rechtliche Gesetzeslage die da für den Vater und das Kind spricht???
Was ist wenn das Jugendamt für die Wohngruppe steht also das dort so befürwortet???
Gibt es da irgendwie Hilfe oder Rechte woran ich mich festhalten kann b.z.w wie ich die Keule da entkommen kann???
Ich hoffe es war einigermaßen verständlich geschrieben und würde mich sehr,wirklich sehr über Brauchbare Antworten freuen auf die ich aufbauen kann vor allem alles vor dem 08.06.2017 da ich da über diese Sache ein Gespräch mit der zuständigen Betreuerin meines Kindes sowie den Wohngruppenleiter habe.
Ich wollte bis dahin gewappnet sein!
Es geht um mein Kind..und vielleicht nicht nur um meins.;-)
Danke euch im voraus.
Viele Grüße :-)))
Daniel