Vaterentzug von der Wohngruppe als Strafe für das Kind!

  • Hallo Zusammen :)


    Ich hoffe ich bin hier richtig!


    Als erstes möchte ich eine grobe Kerndarstellung meines Problems b.z.w meines Anliegens hier darstellen.


    Meine Tochter Amy geboren am 20.09.2008 wurde am 22.10.2014 in der Obhut vom Jugendamt genommen da die Mutter meines Kindes an schwere Depressionen sowie an Alkoholismus leidet und ich 3 Tage vorher am 19.10.2014 die Wohnung notdürftig verlassen habe um zu einer Freundin zu ziehen.


    Ich hatte zu dieser Zeit kein Sorgerecht und habe es erst im April 2015 erwirkt.


    Meine Tochter lebte ca 55 km weiter von mir vom 19.10.2014 bis zum 20.01.2017 in einer Pflegefamilie wo sie auch sehr schlechte Erfahrungen und ich mit der Pflegefamilie gemacht habe und heute auch in dieser Hinsicht in Psychologiescher Behandlung ist.


    Ende Januar mit Absprache des Jugendamt (natürlich) wurde sie in einer Wohngruppe in der Stadt wo ich wohne verlegt um die entsprechende Schritte zur Rückführung meiner Tochter zu mir einzuleiten.


    Das Jugendamt sowie die Mutter bestätigen und befürworten das meine Tochter zu mir kommt da ich der stabile Part bin und ich meine Sachen was meine Tochter angehen mit Herzen und Vorbildlich erledige.


    Nun zum Kern der Sache.


    Meiner Tochter und mir wurde ein Übernachtungs-Tag (eigentlich waren es zwei)
    gestrichen da sie ein anderes Mädchen in der jetzigen Wohngruppe ins Gesicht geschlagen hat und jetzt mit der größten Strafe/Folter verhängt worden ist ein Tag zu streichen...diese Regel gilt für alle Kinder (nicht nur für das schlagen) und kann auch was auch vorkommt ganz gestrichen werden.


    Das ich damit mit bestraft werde interessiert kein genauso wenig das ich von dieser Art Bestrafungskonzept für eine Rückführungsgruppe sehr grausam und falsch finde.Klar das es nicht richtig war und Bestrafung ja (Desweiteren muss sie seit ein paar Tagen in der Wohngruppe eher als alle anderen ins Bett) aber bitte nicht durch den "Morgenstern" Elternentzug!


    Ferner wurde mir auch aufgetragen mit Druck mein Kind wenn es den einen Tag bei mir ist eher ins Bett zu bringen,kein Süßes sowie kein Highlight an Unternehmungen mit meiner Tochter zu verbringen.


    Diesen Strafkatalog konnte ich natürlich nicht annehmen genauso sträubt mich der Vater/Kindesentzug.
    Das alles habe ich auch der Kinderpsychologin meiner Tochter erzählt und sie war schockiert und kann diese Methode/n nicht befürworten vor allem für meine Tochter nicht und ist da auf meiner Seite!
    Was auch viel aus der Vergangenheit für mein Mädchen spricht und da auch schon kein Aufenthalt bei der Mutter mehr gestattet ist aber das ist ein Verschulden der Mutter (Alkohol)und nachvollziehbar!


    Natürlich kommen dann auch Kommentare von den Betreuen der Wohngruppe auf mich zu wie


    "Ich muss da über mein Schatten springen"


    "Meine Tochter muss es richtig spüren (ich werde da als Druckmittel genommen) das es falsch war."


    "Das Ziel sei die Zusammenarbeit"


    So nun meine Fragen ;)


    Ist das so erlaubt muss ich das so hinnehmen???


    Habe ich da Rechte da vorzugehen wenn ja welche???...gibt's da irgendwie eine Rechtliche Gesetzeslage die da für den Vater und das Kind spricht???


    Was ist wenn das Jugendamt für die Wohngruppe steht also das dort so befürwortet???


    Gibt es da irgendwie Hilfe oder Rechte woran ich mich festhalten kann b.z.w wie ich die Keule da entkommen kann???


    Ich hoffe es war einigermaßen verständlich geschrieben und würde mich sehr,wirklich sehr über Brauchbare Antworten freuen auf die ich aufbauen kann vor allem alles vor dem 08.06.2017 da ich da über diese Sache ein Gespräch mit der zuständigen Betreuerin meines Kindes sowie den Wohngruppenleiter habe.


    Ich wollte bis dahin gewappnet sein!


    Es geht um mein Kind..und vielleicht nicht nur um meins.;-)


    Danke euch im voraus.


    Viele Grüße :-)))


    Daniel

  • Hallo TRON,


    Ich denke hier wird man als erstes den Begriff Kindeswohl nennen.


    Man verlangt von dir Einsicht, weil es wohl das Beste für das Kind ist.


    Du müsstest Argumente bringen die das Gegenteil beweisen.


    Das man dir "etwas nimmt/ vorenthält " spielt zunächst keine Rolle.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Guten Morgen Edy


    Zuerst einmal Danke für Deine Antwort
    dazu!


    Ja hier geht es immer und als erstes um das Kindeswohl was ja auch richtig ist.


    Doch wer bestimmt das Kindeswohl?
    Dann wohl die Betreuer?


    Ich als Vater falle ja da wohl aus der Rolle obwohl ich mein Kind am besten kenne und sie mir zu 100% vertraut und ich auch fest im Leben stehe!


    Wenn das Kindeswohl durch diese Methoden von der Kinderpsychologin auch Aufgrund ihrer Vergangenheit gefährdet sieht und es nicht befürwortet?
    Ist das nicht ein kräftiges Argument b.z.w eine Tatsache?


    Das zum Kindeswohl liegt ja bekanntlich am längeren Hebel bei dem Jugendamt und dahinter gleich bei der Wohngruppe.


    ...letztendlich entscheidet das Gericht zum Wohl des Kindes.
    Soweit möchte ich das nicht kommen lassen und ich will ja kein Krieg auslösen aber ich denke mir auf ein Gutachten durch der Psychologien für meine Tochter würde diese Sache zu gunsten für sie entscheiden!


    ...und ihr gestellter Strafkatalog den ich Zuhause bei mir anwenden soll ist dann natürlich auch zum Kindeswohl!


    Grüße


    Daniel

  • Hallo Daniel,


    Du bist von dir überzeugt ( richtig so) andere sind aber von dir nicht überzeugt.


    Eine "Bestrafung" ist ja auch nicht von Dauer. Gutachten sind auch in hohem Maße "untauglich/falsch.


    Richter werden sich ( weil sie sich selbst mit der Materie nicht auskennen) nach "Fachleuten" richten.


    Vielleicht kannst du mit einem entsprechenden Anwalt was erreichen?
    lg
    edy

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  • Hi edy!


    Ich bin dabei passende Argumente zu finden und auch Infos zu sammeln um meine Ansicht/Einstellung stabil zu vertreten.


    In ein Bodenloses Fass möchte ich nicht gestoßen werden und genauso in einer Ecke gedrängt werden wo ich mich nicht wohl fühle und auch nicht hingehöre.


    Ja Gutachten sind sicherlich in vielen Sachen in hohem Maße "untauglich/falsch"!
    Hat ja schon die Erfahrung gezeigt.


    Doch hier würde es passen und "FÜR" meine Tochter positiv sprechen.
    Ja weil die Richter sich damit nicht auskennen und sich auch nicht in die Lage reinversetzen können werden sie sich immer nach Fachleuten richten.
    Hier habe ich dann eine Frau vom Fach was die Kinderpsychologin angeht.


    Ich werde das erstmal weiter beobachten und gucken ob das "Kindeswohl" in Zukunft darunter leidet b.z.w sollte wirklich nicht die Regel werden.


    Natürlich werde ich immer zuerst die Gespräche mit der Wohngruppe,Jugendamt sowie der Kinderpsychologin suchen um aktiv zu werden...besonders sollte ich merken durch mein Handeln was ja gut gemeint ist und von Herzen kommt eine Gefährdung durch meine Tochter und mir entstehen worunter das Kindeswohl leidet werde ich das natürlich unterlassen.


    Den Anwalt habe ich im Hinterkopf doch würde ich den nur ziehen wenn ich kein Ausweg ,Verbesserung,Zusammenarbeit sehe und fortbestehende Vaterentzugsbestrafungen die Regel ist.


    Fakt ist ein Freund von dieser Art von Bestrafung war und werde ich nie sein.;-)


    Danke Dir edy für die Info und Deiner persönlichen Meinung!


    Liebe Grüße


    Daniel

  • Hi,


    mal was grundsätzliches. Es gibt so viele Erziehungsmodelle, wie es Kinder gibt. Ich maße mir nicht an, zu sagen, dieses oder jenes sei falsch. Fakt ist jedoch, dass in Gruppen andere Spielregeln gelten müssen als im Einzelfall. Und Gewalt, das geht nun mal ganz und gar nicht. Fakt ist weiterhin, dass du im Jahr 2014 das Kind bei der Mutter zurückgelassen hast, selbst kein Konzept für das Kind hattest.


    So, jetzt haben wir ein Kind mit Defiziten, einen Vater, der erst seit gut einem Jahr wirklich Verantwortung für das Kind übernimmt. Du hast das Sorgerecht, nicht das Jugendamt, hast es aber offensichtlich auch für richtig gefunden, das Kind zunächst in die Gruppe zu stecken. Diese Vorgeschichte muss man einfach mit berücksichtigen. Erziehungsmaßnahmen haben es nun mal an sich, dass sie regelmäßig auch Dritte treffen. Geht ja gar nicht anders. Beispiel: Schule verhängt einwöchige Schulsperre gegen Kind. Kind ist in der Zeit zu Hause, Eltern müssen Betreuung organisieren. Oder: Handy wird in Schule eingezogen und wird nur an Eltern heraus gegeben, die müssen sich also in die Schule begeben.


    Ich sehe keinen juristischen Ansatzpunkt, gegen den Träger der Einrichtung vorzugehen. Wenn du mit dem Erziehungsstil dort gar nicht einverstanden bist, dann musst du die Maßnahme dort beenden, das Kind zu dir nehmen, was ja sowieso geplant ist. Du hast doch das Aufenthaltsbestimmungsrecht?


    Herzlichst


    TK

  • Hi TK


    Also erstens habe ich die Freundin verlassen und nicht das Kind.Und das ich gegangen bin hat nicht zu heißen das ich kein Konzept habe oder hatte.


    Du weißt gar nicht warum ich die Wohnung verlassen habe...was passiert ist.
    Erstaunlich das Du mich nicht kennst oder gar die Geschichte dahinter aber beurteilen kannnst das es Fakt ist das ich kein Konzept hatte!


    Ich habe das Kind nicht freiwillig in einer Gruppe gesteckt und mit einen Sorgerecht habe ich noch lange nicht unter solchen Umständen eine Freikarte für alles.


    Die Maßnahmen da beenden???... sie macht da keine Umschulung.


    Seit einen Jahr nehme ich erst wirklich Verantwortung für mein Kind???
    Was bist Du denn für ne Hartz 4 Soko Einheit?



    Also jetzt kurz und bündig Deine Ansicht zu diesem Thema hättest Du Dir von der Mühe und Zeit sparen können.


    Du liegst ja Total daneben mit sovieles was gar nicht so ist.Du solltest mehr zwischen den Zeilen lesen anstatt so eine falschen Kommentar abzugeben und mehr wissen!


    Ich kann hier jetzt noch mehr schreiben oder genauer auf das eingehen doch das ist sinnlos.


    ...ach ja Deine Beispiele haben es in sich..
    Das mit den Dritten also Schulsperre...Eltern müssen Betreuung organisieren... lach aber besonders das mit dem Handy... wird eingezogen...Eltern müssen das abholen...


    Lol ich lache bis jetzt noch was sind das denn für Beispiele???


    Hast Du da Vera angerufen....


    wie albern

  • Hallo!


    Dann machen wir es doch mal umgekehrt:
    Du hast eine Wohngruppe mit Kindern, welche ja nicht dort sind weil es ein Ferienlager ist, sondern weil diese Problem habe die ambulant nicht zu lösen sind.
    Jetzt gibt es seitens zweier Kinder massives Fehlverhalten wie eine Prügelei.


    Was ist jetzt deine Maßnahme dagegen? Die beiden bekommen zum Mittag keinen Nachtisch?
    Besuchssperre gibt es nur für das "schlimmere" Kind?


    Immerhin reden wir von einem Fehlverhalten, dessen Konsequenzen ja vorab wohl auch eindeutig bekannt waren.

  • Hi Gobberblast,


    siehst du, jetzt sieht das ganze doch schon viel schöner und freundlicher aus. Bei uns gehört eben eine freundliche Begrüßung und eine freundliche Verabschiedung dazu. Ist eine Frage des Respekts voreinander, zumindest für uns.


    Im übrigen stimme ich dir hier wirklich zu. Fakt ist doch, dass die Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens, und das ist nun mal auch die Erziehung im Alltag immer dem obliegt, wo sich das Kind gerade aufhält. Das geht doch gar nicht anders. Und wenn man mit dem Erziehungsstil einer Organisation nicht einverstanden ist, dann muss man halt die Konsequenzen ziehen, das Kind zu sich nehmen. Das kann der Fragesteller ja, da er offensichtlich sorgerechtlich nicht eingeschränkt ist.


    Herzlichst


    TK

  • ...lasst es gut sein gobberblast und timekeeper ihr seit von dieser Materie einfach zu weit weg und kennt einfach die Geschichte nicht und die Hintergründe um das als Auseenstehende zu verstehen diese muss ich einfach berücksichtigen und ist es mit dem schreiben hier nicht getan.
    Aber trotzdem witzig manche Äußerungen...die ja total daneben sind.


    ...Konsequenzen die eindeutig vorher bekannt war???


    ...die nicht Ambulant lösbar sind???
    Oh man...*schmunzel!
    ...Konsequenzen ziehen das Kind zu mir zu nehmen???... Oh man Du verstehst nichts nur um hier was zu schreiben.


    Ich werde jetzt nicht wieder einen Berg hier aufrollen und habe auch schon das alles anderswo als Hilfe und geklärt bekommen.


    Danke an edy für die einzig Sinnvolle und Respektvolle Äußerung hier.

  • Du brauchst da nix aufzurollen.


    Fakt ist: In jugendpsychiatrischen Einrichtungen gibt es grundsätzlich sehr klare Regeln mit sehr klaren Konsequenzen.
    Das Streichen von Besuchszeiten oder auch Telefonzeiten ist eine der gängigen Methoden, und ich kenne jetzt keine Einrichtung in der dies den jugendlichen nicht klar vorab bekannt ist.

  • ...besser Du rollst hier nix mehr auf...die ist doch in keiner Psychatrischen Einrichtung...
    und was für Streichungen von Telefonzeiten???...lach in welcher Zeit lebst Du denn??
    Du kennst keine Einrichtung???
    Du kennst überhaupt nix... lach
    Jugendliche vorab bekannt gegeben... äh Thema Total verfehlt!!!

  • Du kannst natürlich auch noch weiter breittreten das du keine Ahnung hat.


    Klar, es kann natürlich auch sein das in der für diesen LK zuständigen KJP keiner irgendeine Ahnung hat - und deshalb Vorgehensweisen angewendet werden die es gar nicht gibt.
    Wie wahrscheinlich DAS allerdings ist muss jeder selber entscheiden.

  • ...lass mich bitte mit Deiner Unwissendheit in Ruhe Du hast davon überhaupt keine Ahnung oder eine Übersicht über diese Dinge.


    Es hat sich alles geklärt.
    Erspar mir Dein Dummes Gelaber denn Du kannst mir über das hier nichts erzählen was ich annehmen könnte.