Unsere Tochter 19 jahre ist vor 2 Monaten ausgezogen.das Arbeitsamt hat nach Empfehlungen vom Jugendamt ,Jugendpsychater und einer psychatrichen klinik,zugestimmt die kosten dafür zu übernehmen.
Meine Tochter bekommt Alg2.Offiziell ist sie Ausbildungsplatz suchend. Inoffizielle wartet sie auf einen Therapie platz in der Klinik. Sie soll sich nun darum kummern von dort eine arbeitsunfähigkeits Bescheinigung zu bekommen.
nun zu meiner Frage .Das Arbeitsamt wollte die höhe des Einkommens von uns haben,mit der Aussage das dies ans Jugendamt gemeldet wird und die sich bei uns melden.das Kindergeld überweisen wir meiner Tochter.kann das Jugendamt von uns Geld fordern?
Danke im vorraus
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nun zu meiner Frage .Das Arbeitsamt wollte die höhe des Einkommens von uns habenDer Tochter steht nur Unterhalt zu wenn sie in Schule/Ausbildung ist.
lg
edy -
Hallo edy,danke für die schnelle Antwort.
sorry sie haben natürlich recht. vor lauter suchen im Internet und lesen
habe ich meine Manieren ganz vergessen.hole ich hier nach"
ein Hallo an das Forum und frueue mich über antworten und Tips
Lg emma -
Hallo,
müssen sozialrechtlich die Eltern nicht für ihre Kinder mit einstehen? Ich dachte, wenn Kinder ALG beantragen, können die Eltern herangezogen werden. Und auch anders herum.
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Thorsten, schön, dich mal wieder zu lesen.
Nein, so ist es nicht. Ansonsten müsste ja jeder Familienangehöriger in gerader Linie Angst haben, im Falle der Arbeitslosigkeit zahlen zu müssen. Nein, solange jemand arbeitsfähig ist, müssen Kinder/Eltern nicht auf Gegenseitigkeit einspringen. Das ist nur der Fall, wenn die Betroffenen erwerbsunfähig sind.
Was mich in dem Fall ins Grübeln bringt, das ist, dass die Behörde offensichtlich die Zustimmung zum Auszug gegeben hat, damit also grünes Licht für ALG II. Solange sie dieses bekommt, können die Eltern auch nicht belangt werden. So, nun zum Hinweis auf das Jugendamt. Das kann m.E. nur greifen, wenn die Tochter dauerhaft erwerbsunfähig ist, so dass ALG II wegfällt. Einfach mal auf die Post vom JA warten, da dürfte dann eventuell eine gesetzliche Bestimmung drinne stehen, die dann weiterhilft.
Ist halt schwierig, diesen Fall einzuschätzen, wenn man nicht genau weiss, um was es geht.
Herzlichst
TK
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Hey TK,
okay, danke! Mit dem Sozialrecht kenne ich mich (noch) überhaupt nicht aus, da hört man viel, aber ich glaube, davon ist viel Gerede und Gerüchte. Ist im Moment auch bei uns kein Thema.
Und ansonsten kamen hier in letzter Zeit wenig Anfragen, wozu mir etwas zu fragen oder sagen eingefallen wäre. War kein Mangel an Interesse, eher an Gelegenheit.
Beste Grüße!
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T
Was mich in dem Fall ins Grübeln bringt, das ist, dass die Behörde offensichtlich die Zustimmung zum Auszug gegeben hat, damit also grünes Licht für ALG II. Solange sie dieses bekommt, können die Eltern auch nicht belangt werden. So, nun zum Hinweis auf das Jugendamt. Das kann m.E. nur greifen, wenn die Tochter dauerhaft erwerbsunfähig ist, so dass ALG II wegfällt. Einfach mal auf die Post vom JA warten, da dürfte dann eventuell eine gesetzliche Bestimmung drinne stehen, die dann weiterhilft.Ist halt schwierig, diesen Fall einzuschätzen, wenn man nicht genau weiss, um was es geht.
Herzlichst
TK
Sie sucht eine Ausbildungstelle ,aber laut Arbeitsamt müsse sie erst die Therapie machen die seit einiger Zeit geplant ist.
Meine Tochter leidet an Depressionen und starken verlustängsten seit der Pupertät. Laut verschiedener Psychologen wäre der erforlg der Therapie davon abhängig das sie aus der Häuslichen umgebung raus kommt .Allerdings hat sich in den Kliniken in der Umgebung kein Zimmer und Therapie platz gefunden. desshalb nun dieser Weg.Sie wohnt noch in der Nähe und bekommt einen Ambulanten Tagesplatz.
Mussten viele zustimmen und war ein langer Weg. -
Hi,
auch eine längere Arbeitsunfähigkeit hat nicht automatisch zur Folge, dass jemand aus ALG II rausfällt. Deshalb verstehe ich diesen Fall nicht so ganz. Also einfach mal abwarten, ob und was das Jugendamt schreibt, mit konkreter §§-Angabe, und dann sieht man weiter.
Die normale Vorgehensweise in diesen Fällen sieht wie folgt aus:
Regel: ohne guten Grund gibt es kein ALG II und die Finanzierung der eigenen Wohnung, ehe der Betroffene 25 Jahre Jahre alt ist.
Ausnahme: wenn es gute Gründe gibt, wird auch vorher eine eigene Wohnung finanziert. Diese Programme laufen häufig über die Jugendämter bzw. deren Streetworker. Von dort gibt es eine Stellungnahme, die in der Regel dann auch vom Job-Center akzeptiert wird. Dies bedeutet aber nicht, dass die Jugendämter die Finanzierung übernehmen.Deshalb einfach mal abwarten, was passiert. Die Tochter ist volljährig, es gibt einen Bewilligungsbescheid vom Job-Center (der ist an die Tochter gegangen) und gut ist.
Herzlichst
TK