Tochter zwei Tage in der Woche zum Vater

  • Hallo zusammen,


    Ich möchte mich vor meinem Anliegen kurz vorstellen: Mein Name ist Marcel und ich bin 31 Jahre jung, selbständig und seit sechs Wochen stolzer Papa einer kleinen Tochter :)

    Die aktuelle Situation:


    Schon vor der Geburt lebten wir getrennt und da ich mit der Mutter unserer Tochter keine feste Beziehung führen möchte, wird das auch so bleiben. Bis dato haben wir ein ganz gutes Verhältnis gehabt, was sich jedoch vor einigen Tagen änderte als ihr scheinbar bewusst wurde das es tatsächlich keinen weg gibt mich umzustimmen.


    Von anbeginn der Geburt habe ich mich um unsere Tochter gekümmert, das Windelwechseln gelernt, flächien zubereitet - da sie nicht stillt - und was sonst alles dazu gehört. Ich habe sie fast jeden Tag bei mir gehabt! Man kann sich vorstellen das selbst in dieser kurzen Zeit eine starke Bindung entstehen kann.


    Seit einer Woche reagiert die Mutter nicht mehr auf meine Anrufe und Nachrichten, bekomme nichts mehr von meiner Tochter mit.


    Mein Anliegen:

    Ich habe gestern das gemeinsame Sorgerecht beantrag und soweit ich das mitbekommen habe sollte es auch kein Problem darstellen dieses zu bekommen. Meine frage wäre erstmal:

    • Wie lange braucht ein Familiengericht um dem Antrag nachzugehen?
    • Wie lange kann der Wiederspruch dauern?

    Dann frage ich mich ob mir das gemeinsame Sorgerecht überhaupt wirklich hilft. Da ich selbständig bin könnte ich unsere Tochter ohne Probleme zwei Tage die Woche nehmen - was ich auch anstrebe. Da die Mutter nicht stillt, sehe ich da auch keinerlei Gründe die dagegen sprechen würden.

    • Kann mir das Gesetzt dabei helfen?
    • Ist das überhaupt realistisch durchzusetzen?

    Ich meine es ist doch genau so meine Tochter wie ihre :( Was kann ich tun?




    Vielen Dank
    Marcel

  • Hallo Marcel,


    das gemeinsame Sorgerecht wirst du bekommen, dies bedeutet aber nur dass du wichtige Entscheidungen


    mitbestimmen oder verhindern kannst,


    Der Aufenthalt des Kindes wird durch das Aufenthaltsbestimmungsrech geregelt. Dieses wirst du


    m.E. nicht so einfach erstreiten können.


    Evtl, kannst du versuchen das Wechselmodell zu bekommen 50:50. ( Kind je zur Hälfte bei der Mutter, und zur Hälfte bei dir).


    Z.Zt. geben die meisten Gerichte diesem aber nur statt wenn die Mutter zustimmt.


    lg
    edy

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