Hallo,C.hat eine schulische Ausbildung,die sie in wenigen Wochen abschliessen wird.Sie bekommt Unterhalt vom Vater,da sie bisher keinerlei Ausbildungsvergütung bekommen hat.Es war eine rein schulische Ausbildung.Da sie in dem Beruf wenig Aussicht auf eine Stelle hat,hat sie sich für eine zweite Ausbildung beworben und wurde genommen.Sie verdient da 1100.-Euro im ersten Jahr brutto.Dennoch sind Wohnungen teuer.Sie ist 21,muss der Vater weiter zahlen?Bisher wohnte sie bei der Mutter die Hartz 4 bezieht.Die neue Stelle ist weit entfernt.Deswegen die Frage,vielen Dank
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Hi,
grundsätzlich müssen die Eltern nur eine Ausbildung finanzieren, es sei denn, man hat das Kind in eine Ausbildung gezwängt, die ihm nicht lag und die es nicht wollte, oder aber andere gravierende Gründe für eine Zweitausbildung vorliegen, die nicht auf der Erstausbildung aufbaut. Schlechte Marktlage gehört nicht dazu. Fehlentscheidung des Kindes auch nicht. Schon aus diesem Grund besteht kein Anspruch auf die Finanzierung einer Zweitausbildung.
Der zweite Grund ist, dass das Kind einfach zu viel Vergütung bekommt. Ich hab mal ganz grob gepeilt, das sind etwa 850 € netto. Da der Bedarf für extern lebende Azubis/Studenten bei 735 € beträgt, scheidet auch aus diesem Grund ein Unterhaltsanspruch aus. Ob möglicherweise ein Anspruch auf Wohngeld besteht, das können wir hier nicht abschätzen.
Herzlichst
TK
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Hallo,
soweit ich weiß kannst du den "Unterhalt" bei der freiwillige Zweitausbildung von der Steuer absetzen. So war das zumindest bei einen Arbeitskollegen von mir, dessen Tochter ein Zweistudium absolviert hat. ICh hoffe ich verwechsel hier nicht Äpfel und Birnen :)!