Umgangskosten bitten um Rat :-(

  • Hallo, ich als Mutter eines 6 jährigen Mädchens, weiß absolut nicht weiter...Auch mein neuer Lebenspartner mit dem ich seit letztem Jahr zusammen bin, weiß auch keine Erklärung mehr und möchten eigentlich einen Anwalt hinzufügen. Bevor dies aber zum zweiten Male passiert, habe ich hier das Forum entdeckt und würde mich über einen Rat sehr freuen. Ich beginge hier einmal mit einer kurzen Geschichte.


    Ich komme aus Niedersachsen und war mit dem Kindsvater meiner 6 jährigen Tochter ca 6 Jahre zusammen. Wir trennten uns weil er mich mit meiner besten Freundin damals betrogen hatte, so beschloss ich mir eine Auszeit zu nehmen. Er stattdessen, verweigerte mir 2 Monate den Umgang mit meiner Tochter und war sich keiner Schuld bewusst. Wir hatten so viele Probleme dass er mir 2013 das Sorgerecht entziehen wollte (was er nicht schaffte) somit aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht. All die Jahre, haben wir wegen jeder Kleinigkeit immer wieder Ärger und jedesmal stehe ich meistens da und habe keine Lust mehr mit dem Mann, irgendwelche Gespräche zuführen, tue es aber für meine Tochter. Zwischenzeitlich, ist eine Einigung zustande gekommen, dass ich meine Tochter alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntag habe, was in Niedersachsen, schon zu einem Problem führte (das Abholen und wieder Hinbringen) Durch die verschiedenen Probleme in Niedersachsen, beschloss ich mit meinem neuen Lebenspartner 2017 nach Sachsen - Anhalt zu ziehen unter anderem durch die Geburt im April unseres Sohnes. (Mein Freund hat zwar ein Auto, er ist auch berufstätig, aber leider verfüge ich über keinen Führerschein sprich der Kindsvater nutzt diese Situation regelrecht aus) kommen wir nun zum Hauptthema:


    In dem ersten Gerichtstermin, stritten wir schon über das Thema: Abwechslung der Abholpflicht. Er ist leider damit durchgekommen und ich bekam eine 3 monatige Frist, sie regelmäßig abzuholen, ansonsten hätte ich eine Geldstrafe von 3.000€ bezahlen müssen.
    Der Kindsvater, erhält viele Einnahmen wie (Kindergeld, Hartz 4, Unterhaltsvorschuss, Pflegegeld Stufe 3 (eigentlich zu unrecht) und ist arbeitslos. Wir stattdessen, leben momentan vom (Gehalt, Kindergeld und Elterngeld)
    Alle zwei Wochen, müssen wir ca. 113km fahren und tanken immer für gute 60€. Wir baten ihn zuerst höflich darum, ob wir uns abwechseln, was das Abholen und wieder Hinbringen unserer Tochter betrifft. Er meinte, er hätte nicht viel Geld und müsse: (Strom, Einbauküche, DSL und Handy) bezahlen, er hätte angeblich zu viele Ausgaben.
    Wir müssen, genau das selbe ab bezahlen und verfügen noch über einen Kredit von dem PKW meines Freundes bzw alle anfallenden Kosten für das Auto.
    Ihm wäre eine Zugfahrt für 30€ Hin und Zurück zu viel und ist sich nicht im Klaren, dass es hier nicht um uns Eltern geht, sondern um ein 6 jähriges Mädchen, was gerne zu uns nach Sachsen - Anhalt kommt.
    Wir haben, es dann noch ein paar Male versucht. Heute allerdings hatten wir ein Gespräch beim Jugendamt (Hilfeplangespräch), dort sprach ich auch das Thema an und mir wurde von der Frau gesagt:" Sie sind nach Sachsen - Anhalt gezogen, also müssen sie auch dafür aufkommen.


    Ist es nicht so, dass auch der Kindsvater, damals das Kind gezeugt hat? Und ist er nicht selbst Schuld durch meine Trennung, durch das Fremdgehen? Wieso bekommt er so viel Rechte und ich als Mutter stehe doof da? Wie oben schon geschrieben, besitzen wir auch nun einen 8 wöchigen Sohn, er brauch Bekleidung, sowie Essen etc und wir verfügen über weniger Geld und haben in den letzten anderthalb Monaten fast 240€ nur an Sprit verfahren.
    Im Internet, stehen viele Sachen wie: Der Typ namens Vater, ist einfach nur zu faul oder es gibt Eltern die daraus kein Streit entwickeln lassen sondern es freiwillig tun...
    Zum Schluss bekam er nochmal eine Nachricht von mir, dass ich am 16.06. nicht meine Tochter abholen kann, da wir momentan nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung haben.
    Leider kam dann eine Antwort zurück:" Dann geh zum Amt oder lass Dir was einfallen, noch sage ich unserer Tochter nichts, melde Dich bitte frühzeitig bei mir".


    Wir haben einfach das Gefühl, dass er sich zuhause die Hände reibt: Ich habe wieder Recht bekommen, die Alte kann ja zusehen wie sie es anstellt ich lebe hier wie ein König und sie enttäuscht ja mal wieder unsere Tochter nicht ich. Mir tut meine Maus so leid, dass sie darunter leiden muss, nur weil der Vater stinkfaul ist und arbeitslos auf dem Sofa herum sitzt und sich schön die Finger ablenken lässt. Ich habe einfach keine Kraft mehr und weiß nicht mehr weiter, weil er seit Jahren mit all seinen Lügengeschichten durch kommt, egal wo. Am Ende werde ich als böse Mama dar gestellt, was meiner 6 jährigen Tochter auch so wiedergegeben wird. Sogar mein Freund sagte:" Nun kann ich Dich auch verstehen!"


    Wir bitten um Rat, vielen lieben Dank im Voraus.

  • Hi, herzlich willkommen.


    Ich bemühe mich mal, etwas Ordnung in deine Gedanken zu bringen, obwohl dir meine Antwort nicht gefallen wird. Aber, ich denke, es ist leichter damit umzugehen, wenn man weiss, wo man steht.


    Ein Verschuldensprinzip bei Trennungen/Ehescheidungen haben wir seit etwa 1976 nicht mehr. Es ist also einerlei, warum es wann wie zu einer Trennung kommt. Seitdem gilt auch nachfolgendes Prinzip: ein Elternteil leistet den Unterhalt durch Betreuung, ein Elternteil durch Zahlung. Zumindest, wenn die Konstellation so wie bei euch ist. Es gibt immer Ausnahmen, abere die lass ich jetzt mal weg, um die ganze Sache nicht zu unübersichtlich zu gestalten. So, eigentlich müsstest du also zahlen. Unterhalt für dein großes Kind. Ob sich aus der Geburt des 2. Kindes etwas anderes ergibt, wird soweit ich das überblicke, nicht einheitlich von der Rechtsprechung entschieden. Ist eben eine Einzelfallentscheidung. Insbesondere dann, wenn der Säugling nicht vom selben Mann wie das große Kind abstammt. Eine weitere Verpflichtung ist es, dass der umgangsberechtigte Elternteil auch den Umgang organisiert, das Kind also holt und bringt. Auch hier gibt es wieder Ausnahmen, die ich aber hier nicht sehe. Dies gilt um so mehr, wenn dieses Elternteil die Entfernung gesetzt hat. Was ja wohl bei dir der Fall ist.


    Als Zwischenergebnis ist also festzuhalten, dass du wahrscheinlich auch Unterhalt zahlen müsstest, aber auf jeden Fall für das Holen und Bringen verantwortlich bist.


    Noch ein Wort zu den vielen Einnahmen, die der Ex hat. Kindergeld fliesst voll in die Berechnung von Unterhaltsvorschuß rein. Und der Unterhaltsvorschuß voll in die Berechnung von ALG II. Die Beiden leben also an der Armutsgrenze. Soviel zu den vielen, vielen Einnahmen. Und ob er auf dem Sofa sitzt, oder sonst was macht, das geht dich überhaupt nichts an. Wirklich nicht.


    Wir haben es hier mit einem stinknormalen Trennungsfall zu tun. Nichts besonderes, so dass die allgemeinen Regeln, die ich oben angeführt habe, gelten. Also, wer die Entfernung setzt und das Kind nicht betreut, muss auch den Umgang sowohl tatsächlich als auch finanziell wuppen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo.


    Wo steht das geschrieben, dass ich nur die leidtragende bin und alles zahlen muss? Wir haben beide das Kind gezeugt.
    Er bekommt nebenbei Unterhaltsvorschuss.


    Pflegegeld von 545€ was nicht mal bei Hartz 4 angerechnet wird und meint immer noch er hätte kaum Geld, seine Tochter "mal" zu der Mutter zu bringen. Lieber gibt er dass Geld für seine Wohnungseinrichtung aus, anstatt "auch" seinem Kind eine Freude mit einer Zugfahrt (1 Std ) zu machen.
    Wir leben auch in einer Armutsgrenze, wir haben auch keine Millionen auf dem Konto, aber er lebt wie ein König und stellt uns alles in Rechnung.
    Wir bekamen z.B heute eine Rechnung von unserer Autowerkstatt 681,50€, wir müssen auch gucken wie wir das bezahlen, beschwert sich aber dann wenn wir sagen:" Diesen Monat können wir sie nicht abholen, da wir selber gucken müssen, wie wir diesen Monat über den Runden kommen" und was wird der Tochter dann gesagt:" Deine Mutter ist zu faul oder haben kein Bock" darum geht es ja nicht, sondern es geht um das finanzielle.
    Widerrum hatten wir uns heute beim Jugendamt hier in Sachsen - Anhalt kundig gemacht und heraus gehört, dass wir uns nicht in der Pflicht sehen, alle Kosten alleine zu tragen. Er kann auch beim Jobcenter Fahrtkosten beantragen und meine Tochter mindestens 2x im Monat bringen. Aber wie ich heraus lese, muss es doch mit Hilfe eines Anwaltes passieren, denn wie gestern schon geschrieben, gibt es trotz Trennung vernünftige Väter, die es trotz (wenig Lebensunterhalt) aus Liebe zu ihren Kindern tun, aber das kann man von dem Herrn anscheinend nicht auf eine vernünftige Art und Weise verlangen.


    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo,


    erhält viele Einnahmen wie (Kindergeld, Hartz 4, Unterhaltsvorschuss, Pflegegeld Stufe 3 (eigentlich zu unrecht)


    wenn er ALGII (Hartz4) bekommt, dann wird das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss darauf angerechnet.


    Vater und Kind haben also nur Geld um auf Hartz4-Niveau zu leben.


    Hinzu kommt noch das Pflegegeld. Sie leben also zusammen um 545€ über ALG-II-Niveau


    Wie weit das Pflegegeld für das kranke Kind aufgebraucht wird, kann ich nicht abschätzen,


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hi,


    da hast du beim Jugendamt was falsch verstanden. Du musst für die Umgangskosten aufkommen, du kannst bei Bedarf einen Antrag bei deinem Job-Center stellen. Man kann beim Job-Center nur die Erstattung von Kosten beantragen, die man hat. Und er hat keine Umgangskosten, sondern du.


    Und, eben, weil ihr beide das Kind gezeugt habt, sorgt der eine durch die Betreuung für das Kind, der andere durch Zahlung. Ergibt sich aus dem BGB und aus unzähligen Gerichtsentscheidungen. Der Vater bekommt (wenn ich das richtig in Erinnerung habe) für das Kind 291 € angerechnet. In diesem Betrag ist das Kindergeld voll enthalten. Es ist folglich völlig einerlei, wieviel Unterhaltsvorschuß er bekommt, es fliesst alles in die Bedarfsgemeinschaft rein.


    Es gibt eine Erhebung des Familienministeriums, die etwa 9 Jahre alt ist. Thema war, was Kinder tatsächlich kosten, unter Berücksichtigung von Strom, Zimmer, Heizung, was sonst noch so anfällt. Bei einem Neugeborenen kam man da auf knapp 400 € im Monat, und das steigerte sich dann so nach und nach. Du zahlst nicht einen Cent Unterhalt. Und dann soll er da noch was zahlen, was er nicht zahlen muss, weil das in deinen Bereich fällt?


    Wo ist eigentlich dein finanzieller Beitrag für das zweite Kind? Nach deinem Verständnis müsstest du ja auch da finanziell was für leisten, weil ihr es gemeinsam gezeugt habt?


    Herzlichst


    TK

  • Die Umgangskosten trägt in der Regel immer der Umgangsberechtigte. Wenn es einen gerichtlichen Beschluß/Vergleich gibt, das sich die Eltern die Umgangskosten teilen sollen, dann kann das Jobcenter bei dem Vater diese Kosten auch auf Antrag übernehmen. Man kann aber den Vater nicht zwingen, das auch in Anspruch zu nehmen. Die Mutter kann die (teilweise) Kostenübernahme bei dem Jobcenter beantragen, wenn die Kosten auch nur teilweise nicht durch eigenes Einkommen gedeckt sind. Es gibt auch einmalige Beihilfen, um Bedarfsspitzen abzufedern.


    Im Übrigen verstehe ich den Aufriß gar nicht, wenn es im Prinzip um 120 Euro Benzinkosten im Monat geht. Wir wollen ja mal nicht anfangen, den Brotaufstrich vorzurechnen. Oder man holt und bringt das Kind selber mit dem Zug, dann zahlt man nach deiner Rechnung für den Vater sogar nur die Hälfte. 60 Euro ist ein Betrag, den man als nicht sozialleistungsbeziehender Elternteil noch irgendwie zusammensparen könnte. Ggf. Kredite strecken, Ratenvereinbarung ändern, Laufzeit verlängern und kleinere Raten zahlen.


    Zitat

    ist sich nicht im Klaren, dass es hier nicht um uns Eltern geht, sondern um ein 6 jähriges Mädchen, was gerne zu uns nach Sachsen - Anhalt kommt.


    Genau daran würde ich mich orientieren. Als Umgangselternteil würde ich persönlich alles unternehmen, um dem Mädchen das zu ermöglichen und nicht einfach nur die Hände in den Schoß legen und dem Vater den schwarzen Peter zuschanzen. Den würde ich komplett da raus halten. Denn dann spare ich mir auch mühsame und zehrende Auseinandersetzungen zu Lasten des Kindes. Das Mädchen tut mir leid.

  • Hi,


    du hast recht, wir hatten darüber schon mal diskutiert. Ich meinte was anderes. Es gibt/gab ein sehr gutes nachvollziehbares Gutachten aus dem Familienministerium. Das ist mir leider von meinem Schreibtisch geklaut worden. Und bei ALG II Empfängern (die Tochter ist das ja letztlich), da gibt es den sog. Warenkorb, aus dem sich ergibt, was ein armes Kind im Monat im Minimum benötigt. Und das ist der ausgezahlte Betrag. Da sind Extras wie Umgangskosten nicht enthalten.


    Fresh_Debugged: ich denke, wir sind uns völlig einig. Vielleicht noch was in Ergänzung, nur klarstellend, damit nicht irgendwo falsche Hoffnungen geweckt werden. Normalerweise wird das betreuende Elternteil (hier der Vater) nur dann an den Umgangskosten/Transportkosten beteiligt, wenn er die Entfernung gesetzt hat. Das ist hier nicht der Fall. Deshalb gibt es offensichtlich auch keinen entsprechenden Gerichtsentscheid. Ich gehe mal davon aus, dass das die Mutter das hier erwähnt hätte. Wir haben also den Normalfall. Die Folge ist, dass sie für die Umgangskosten allein aufkommen muss, gegebenenfalls mit Unterstützung des Job-Centers. Der Vater hat keine Belastung, folglich kann er auch keine Umgangskosten beantragen. Würde das Kind bei der Mutter leben und der Vater als ALG II Empfänger den Umgang zu finanzieren haben, dann müsste ER den Antrag beim Job-Center stellen. Also es kann immer nur derjenige einen Antrag stellen, der belastet ist, nicht eine dritte Person für den, der belastet ist.


    Herzlichst


    TK