Wie verschwiegenes Einkommen beweisen

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem:
    Mein noch Ehemann hat mit seinem Bruder mehrere 10.000 Kunstgegenstände (Skulpturen, usw.) geerbt (vor der Ehe)!
    Er hat diese auf selbstständiger Basis verkauft!
    Wenige Monate vor der Trennung hat er die Firma aufgelöst, weil er seine Firma, mit der seines Bruders zusammenschließen wollte!
    Nach einigen (6) Monaten teilte er mir seine Trennungswünsche mit.
    Nun hat er einen schlecht bezahlten Job angenommen, kann zwar Unterhalt für die beiden Kinder und etwas aufstockenden Unterhalt an mich zahlen, behauptet jedoch dass er die Kunstgegenstände nicht mehr verkaufen will.
    Der Bruder betreibt das Geschäft mit einem sehr hohen 6Stelligen Umsatz weiter.


    Ich bin mir absolut sicher, dass mein Mann von seinem Bruder Geld erhält, aber wie Beweise ich dass?
    Würde mir wenigstens über den Zugewinnausgleich etwas zustehen (wie Beweise ich einen Wertzuwachs der Gegenstände während der Ehe?


    Versteht mich bitte nicht falsch, ich betreue zwei Kinder (4 & 6 Jahre), gehe nebenher Arbeiten und das Geld reicht vorne und hinten nicht!


    Vielen Dank für eure Antworten!

  • Jetzt habe ich noch einen wichtigen Punkt vergessen.
    Angeblich wurde der Mietvertrag für das Lager in dem sich die Gegenstände befinden gekündigt, nun werden die Gegenstände in ein anderes Lager verfrachtet. Ich befürchte das ein großer Teil der Gegenstände nun "verschwindet"!

  • Hallo Maria,


    Ihr seid schon geschieden? seit wann ?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    wie du schon richtig erkannt hast, geht es nur um die Wertsteigerung, die dann abzüglich der Kosten in den Zugewinn fließen würde. Und das ist bei Kunstgegenständen ja so eine Sache. Möglicherweise helfen die Steuererklärungen/Steuerbescheide weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Das Problem bei der Sache ist:
    Es geht wirklich rein um den Wertzuwachs SEINES Erbteiles. Dieser kann nur per Gutachten ermittel werden.
    Es kann sehr leicht passieren das die Kosten für dieses Gutachten den ermittelten Wertzuwachs übersteigen - und man am Ende noch drauf zahlt.