Bedarfskontrollbetrag

  • Hallo,
    ich habe folgende erste Frage:
    Bei selbstgenutztem Wohneigentum:
    Der Mietwert des Hauses wird voll als "Einkommen" angerechnet, aber ich darf am Ende trotzdem nicht unter den Bedarfskontrollbetrag (letzte Spalte Düsseldorfer Tabelle) rutschen, oder ist das nicht so?
    Ich überlege, unser Haus selbst zu beziehen, aber das wird finanziell sehr knapp. Wenn der Bedarfskontrollbetrag die Grenze wäre, würde es gehen.

  • Hallo Gaus,


    du fragst nach Kindesunterhalt?


    für wie viele Kinder?


    Ja man kann dir einen Wonvorteil anrechnen.


    Kreditzinsen kannst du gegenrechnen.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    ich habe 3 Kinder.
    Wenn ich das so nach Schema ausrechne (mit Anrechnung des Wohnwertes des eigenen Hauses), lande ich beim Selbstbehalt von 1080 Euro.
    Ich frage nun, ob das so richtig ist, oder ob ich nur beim Bedarfskontrollbetrag landen darf.
    Mit 1080 € käme ich nicht hin. Ich brauche schon etwas mehr.

  • Ich muss für meine Frau und die 3 Kinder Unterhalt zahlen.
    Ja, mein Gehalt ist bereinigt und ich habe es um die ortsübliche Miete für das Haus aufgestockt.
    Da ich für 4 Personen Unterhalt zahle, gehe ich in der Düss. Tabelle um zwei Stufen nach oben.
    Nach Abzug des Unterhalts lande ich bei 1080 €.

  • Hallo Gaus,


    Die drei KInder sind von dir und deiner EX ?


    oder hast du ein Kind mit einer neuen Partnerin?


    Da ich für 4 Personen Unterhalt zahle, gehe ich in der Düss. Tabelle um zwei Stufen nach oben


    was verstehst du unter "nach oben" ?




    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Ich habe mit meiner Frau 3 Kinder und keine neue Partnerin.
    Mit "nach oben" meine ich folgendes (hat mir meine Anwältin so gesagt): Wenn man für 4 Pers. Unterhalt zahlen muss, dann reduziert sich der Unterhalt um 2 Stufen, da die Düss. Tabelle für 2 Unterhaltsempfänger gilt. Das wäre so gängige Praxis, nach ihrer Aussage.


    Meine Frage ist jetzt: Wie weit darf mein Netto sinken: Auf 1080 € oder auf den Bedarfskontrollbetrag der Düs.s Tabelle?

  • Hallo,


    Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Empfehlung für den Kindesunterhalt.


    Wenn dein bereinigtes EK dem SB nahe kommt und dann der Bedarfkontrollbetrag is Spiel


    kommt, dann wird als erstens der Unterhalt für deine Frau ausgesetzt.


    Die Frau steht in Rang zwei, d.h. erst wenn der Rang 1 ( die Kinder) vollen Unterhalt erhalten


    kommt Rang 2 dran. Ansonsten steht der Ex keinen Unterhalt zu.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)