Vater der Kinder hat neuen Job mit geringerem Einkommen

  • da hab ich vorhin so was schönes geschrieben, und irgendwie ist es nicht angekommen


    Moin TK,


    ich weiß ehrlich nicht, was Du meinst. In dem was du dann schreibst, sehe ich keinen Widerspruch zu meiner Meinung, nur
    - das mit dem Selbstbehalt hatte ich anders in Erinnerung, woraus sich dann ergibt, dass es kein Mangelfall ist
    - und ich weiß nicht, ob das Kind, das er mit seiner neuen Partnerin hat, zu den Kindern zählt, für die er unterhaltspflichtig ist, solange es in seinem Haushalt lebt. Davon würde ich aber ausgehen, was die Höhe ja dementsprechend noch weiter senkt. Ich hatte die Beträge für beides ausgerechnet.


    Ansonsten bin ich da ja völlig bei Dir.


    Wenn der Anwalt auf nur 530 Euro kommt, dann muss das bereinigte Einkommen eben wohl doch schon vor dem Stellenwechsel niedriger gewesen sein. Aber das muss der Anwalt der Mutter doch dann nachgewiesen haben, oder nicht?