Hi,
nun ja, dann würde ich mich mal mit dem Tarifgefüge befassen. So als Einstieg.
Noch in Ergänzung. Natürlich muss der Anwalt dir alle Unterlagen zur Verfügung stellen, die er bekommt. Dazu gehören eben auch die Gehaltsunterlagen des Ex.
Herzlichst
TK